Zustimmung durch die kostenstellenverantwortliche Person
Bei der Antragstellung ist die für die angegebene Kostenstelle verantwortliche Person sowie gegebenenfalls deren Vertretung anzugeben.
Nach Einreichung des Beschaffungsantrags werden diese Personen automatisch per E-Mail über den Antrag informiert und zur Erteilung ihrer Zustimmung aufgefordert.
Über einen in der E-Mail enthaltenen Link gelangen sie zur Genehmigungsseite des Webshops. Nach der Anmeldung mit dem Nutzerkonto der Universität (per Passkey) können sie den vollständigen Beschaffungsantrag einschließlich aller Angaben einsehen.
Die Zustimmung oder Ablehnung erfolgt über die entsprechenden Schaltflächen im Webshop.
Zusätzlich besteht die Möglichkeit, Hinweise oder Anmerkungen zu hinterlegen, die für die weitere Bearbeitung des Beschaffungsantrags relevant sind.
Die weitere Bearbeitung des Beschaffungsantrags durch die zuständigen Referate der Abteilung Haushaltsangelegenheiten erfolgt erst nach Erteilung der erforderlichen Zustimmung.