Registrierung von Kürzeln

Antragsberechtigung

Standardmäßig wird ein Kürzel eingetragen

  • für eine Organisationseinheit der Universität Bamberg, die mit Org.-Einheitsnummer im Org.-Schlüssel der Universität geführt wird bzw.
  • für ein Projekt, das mit Projektnummer im Projektschlüssel der Universität geführt wird.

Im Ausnahmefall werden Kürzel auch für Aufgaben eingetragen, die keiner registrierten Organisationseinheit oder keinem registrierten Projekt zugeordnet sind. In diesem Fall ist eine entsprechende Begründung erforderlich.

Antragsberechtigt ist die im Organisationsmanagement eingetragene Leitung der Org.-Einheit bzw. des Projektes bzw. eine Person, die in leitender Funktion die Verantwortung für eine sonstige Aufgabe trägt.

Prozedere

Für die Registrierung eines Kürzels ist das Onlineformular Antrag auf Einrichtung eines Kürzel zu verwenden. Das Formular kann von einer beliebigen Person ausgefüllt werden. Die Zustellung an die zuständigen Stellen erfolgt jedoch erst nach Bestätigung durch die im Formular angegebene Leiterin der Einrichtung bzw. der sonstigen Aufgabe.

Die beantragten Kürzel werden von den zuständigen Stellen der Universität ggf. unter Einbeziehung der Universitätsleitung geprüft. Sollten Bedenken gegen ein ausgewähltes Kürzel bestehen, werden sich die entsprechenden Stellen direkt mit der Antragstellerin/dem Antragsteller in Verbindung setzen, um gemeinsam eine einvernehmliche Lösung zu erarbeiten.

Sobald sämtliche Bedenken ausgeräumt sind, wird das Kürzel im Kürzelverzeichnis eingetragen und die Antragstellerin oder der Antragsteller hiervon in Kenntnis gesetzt. Ab diesem Zeitpunkt können dann die Adresse für Webseiten, E-Mail-Adressen etc. beantragt bzw. eingerichtet werden.

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IT-Support
Telefon: +49 951 863-1333
E-Mail: it-support(at)uni-bamberg.de