FAQ rund um Beschaffung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille
Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille
Sie müssen an der Universität Bamberg beschäftigt und regelmäßig mehr als zwei Stunden täglich auf einem Bildschirmarbeitsplatz tätig sein.
Zudem muss der Bedarf einer Bildschirmbrille festgestellt worden sein, vorrangig während einer durch den Betriebsarzt durchgeführten Vorsorgeuntersuchung (sog. G37) - in diesem Fall ist von diesem das Antragsformular “Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille (Anlage 1)” unter Position 1 auszufüllen.
Mitunter hat auch ein Augenarzt bzw. eine Augenärztin den Bedarf festgestellt - in diesem Fall ist von diesem das Antragsformular “Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille (Anlage 1)” unter Position 2 auszufüllen.
Um die nötigen Stellungnahmen einzuholen, verwenden Sie bitte das Formular “Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille”.
- Unter Position 1 nimmt der betriebsärztliche Dienst Stellung und verweist entweder zu Position 2 (Augenarzt) oder direkt zu Position 3 (Optiker); bitte vereinbaren Sie einen Termin für eine Vorsorgeuntersuchung unter https://www.uni-bamberg.de/gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt/
- Unter Position 2 nimmt der Augenarzt / die Augenärztin Stellung; dies ist nur nötig, wenn unter Position 1 entsprechend verfügt wurde.
- Unter Position 3 nimmt der Vertragsoptiker Stellung; dieser muss zwingend auf der Optikerliste aufgeführt sein.
Augenarzt / Augenärztin
In der Regel ist keine Kostenübernahmeerklärung nötig. Falls doch erbeten, wenden Sie sich bitte an asa(at)uni-bamberg.de .
Nein, üblicherweise schicken Augenärzte die Rechnung direkt an die Universität Bamberg. Sollte man Ihnen die Rechnung aushändigen, reichen Sie diese bitte umgehend zusammen mit dem erforderlichen Antragsformular ein. Sollten Sie in Vorleistung gegangen sein, verwenden Sie entsprechend besagtes Antragsformular.
Bitte beachten Sie, dass Mahnkosten von offenen Rechnungen, die in Zusammenhang mit einer von Ihnen zu spät oder zu kurzfristig erfolgten Einreichung enstehen, an Sie weiterverrechnet werden.
Verwenden Sie dazu bitte das Antragsformular “Antrag Erstattung Augenarztrechnung”.
Bitte beachten Sie, dass Mahnkosten von beglichenen Rechnungen, die in Zusammenhang mit einer von Ihnen zu spät oder zu kurzfristig erfolgten Begleichung enstehen, von uns nicht übernommen werden können.
Wenn bei einer augenärztlichen Routineuntersuchung die Notwendigkeit einer Bildschirmbrille festgestellt wurde, lassen Sie sich im Nachgang auf dem Antragsformular “Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmbrille” Position 1 und 2 bestätigen. Sollte Ihr Augenarzt lediglich Position 2 ausfüllen, ist eine Stellungnahme des betriebsärztlichen Dienst nachzuholen; vereinbaren Sie dazu bitte einen Termin unter https://www.uni-bamberg.de/gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt/
Die Durchführung der Vorsorge Bildschirmarbeitsplatz (ehem. G37) sollte im Regelfall vom betriebsärztlichen Dienst durchgeführt werden.
Sollte die Vorsorge in Ausnahmefällen in Verbindung mit einer routinemäßigen Untersuchung durch den Augenarzt bzw. die Augenärztin stattgefunden und eben diese:r besagte Leistung in Rechnung gestellt haben, gehen Sie bitte in Vorleistung und reichen die Rechnung mittels Antrag “Erstattung Augenarztrechnung” ein.
Bitte achten Sie darauf, dass Ihr Augenarzt bzw. Ihre Augenärztin auf dem Antrag “Voraussetzung zur Gewährung einer Bildschirmbrille” Position 1 ausfüllt.
Optiker
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir ausschließlich Rechnungen von Vertragsoptikern - und unabhängig davon ausschließlich im Rahmen der Vertragspreisliste - erstatten können. Bedauerlicherweise tragen Sie in diesem Fall sämtliche Kosten Ihrer Bildschirmbrille. Bitte informieren Sie sich daher VORHER, ob der Optiker Ihrer Wahl auch auf der Liste der Vertragsoptiker aufgeführt ist.
Wir können Ihnen nur Kosten im Umfang der Vertragspreisliste erstatten. Sie erhalten daher vom Optiker für die Brille eine Rechnung mit ausgewiesenen Positionsnummern des Rahmenvertrags bzw. zwei Rechnungen, die zum einen die erstattungsfähigen vertraglichen Leistungen inkl. Positionsnummern und zum anderen evtl. private Zusatzleistungen (teurere Fassung/hochwertigere Gläser) aufführen. Bitte überprüfen Sie die Rechnung - sind die Positionsnummern nicht erhalten, erbitten Sie Ihren Optiker um Ausweisung.
Rechnungen und Anträge sind stets im Original einzureichen, Bezahlungsbelege wie z.B. EC-Schnitte oder Kontoauszüge können als Kopie vorgelegt werden. Es bietet sich an, die Unterlagen zur Vorprüfung zunächst per Scan an asa(at)uni-bamberg.de zu schicken, damit ggf. fehlende Unterlagen/Angaben identifiziert werden können. Die Unterlagen reichen Sie bitte per Hauspost an “ASA - Bildschirmbrille” ein.
Sämtliche Unterlagen sind bitte zu senden an „ASA – Bildschirmbrille“.
Es bietet sich an, sämtliche Unterlagen als Scan vorab an asa(at)uni-bamberg.de zu senden, damit evtl. fehlende Unterlagen/Angaben identifiziert werden können.
Alle nötigen Informationen und Vorlagen finden Sie unter www.uni-bamberg.de/asa/bildschirmarbeitsplatzbrille
Die Kostenübernahme erfolgt auf Basis des mit dem Freitstaat Bayern vereinbarten Rahmenvertrages sowie der haushaltsrechtlich erforderlichen Begründungspflicht. Wir sind gezwungen uns an die Einhaltung des Vertrages zu halten und können leider nicht pauschale Kosten übernehmen.
Rechnungen sind im Original einzureichen und werden von uns für im Nachgang zu erwartende Rechnungsprüfungen durch den Rechnungshof einbehalten. Auf Anfrage geben wir Ihnen gerne eine Kopie der Rechnung mit einer Anmerkung zu bereits erstatteten Teilbeträgen zurück, damit diese ggf. bei der Beihilfe bzw. privaten Krankenzusatzversicherung geltend gemacht werden können; dadurch wird sichergestellt, dass es zu keiner Doppelerstattung kommt.
Bitte legen Sie dem Antrag eine entsprechende Kurzmitteilung bei bzw. wenden Sie sich an asa(at)uni-bamberg.de .
Sonstiges
Sie haben sich mittels “Erklärung zum Antrag ‘Voraussetzungen zur Gewährung einer Bildschirmarbeitsplatzbrille’” dazu verpflichtet, die Bildschirmbrille ausschließlich im Rahmen Ihres Dienstverhältnisses einzusetzen und zudem pfleglich zu behandeln. Trotz sorgsamen Gebrauchs kann es vorkommen, dass Brillen Schaden nehmen. Bitte zeigen Sie dies unverzüglich unter asa(at)uni-bamberg.de an und schildern Sie, wie es zur Beschädigung gekommen ist, damit wir die Möglichkeit einer (teilweisen) Kostenübernahme für evtl. Reparaturen prüfen können.
Wir teilen Ihnen dann mit, ob
Sie sich für einen Kostenvoranschlag an den Optiker, der die Brille angefertigt hat, wenden sollen oder
ob ein Termin zur betriebsärztlichen Vorsorge zwecks Ermittlung ggf. stärkerer Gläser besser wäre.
Bitte vereinbaren Sie einen Termin beim betriebsärztlichen Dienst unter https://www.uni-bamberg.de/gesund/gesund-am-arbeitsplatz/betriebsarzt/ und nehmen die Brille mit zur Sprechstunde.