Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG)

Der gesetzliche Hinweisgeberschutz dient dazu, dass gesetzlich definierte Verstöße wirksam aufgedeckt und unterbunden werden können.

WICHTIG: Bitte beachten Sie, dass es sich bei der Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz ausschließlich um ein Instrument zur Weitergabe von Verstößen im Arbeitsumfeld handelt!

Sollten Sie unabhängig davon eine Idee oder einen Vorschlag haben, wie man Dinge im Arbeitsalltag vereinfachen oder Prozesse ggf. besser gestalten könnte, können Sie diese über das Ideen- und Vorschlagsportal der Universität Bamberg einbringen.

Wie kann ich einen Verstoß melden?

Interne Meldestelle: Verstoß melden

Sie haben ein Ereignis beobachtet, das Sie melden möchten? Hier haben Sie die Möglichkeit, per Webformular Ihren Hinweis vertraulich und anonym universitätsintern zu übermitteln: https://uni-bamberg.hinweis.digital.

Sie können alle Verstöße melden, die von Mitarbeitern unserer Universität im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit begangen wurden. Verstöße können alle die im Hinweisgeberschutzgesetz genannten sein.

Wir verpflichten uns, Hinweisgeber zu schützen. Wir dulden keinen Druck auf Hinweisgeber oder deren Diskriminierung. Im Gegenzug gilt für die betroffene Person die Unschuldsvermutung, solange sie nicht wegen eines Verstoßes verurteilt worden ist.

Externe Meldestellen

Neben der internen Meldung besteht auch die Möglichkeit einer externen Meldung. Eine Übersicht zu den externen Meldestellen finden Sie in den Nutzungshinweisen der internen Meldestelle unter https://uni-bamberg.hinweis.digital.

Bitte beachten Sie, dass die interne Meldestelle regelmäßig den Vorfall besser aufklären und zielgenauer Folgemaßnahmen treffen kann.

Mündliche Meldungen

Wir bieten zwar keine unmittelbare Möglichkeit für mündliche Meldungen an. Sie können jedoch den Hinweis in Form einer Audiodatei im Rahmen der Meldung abgeben oder um eine persönliche Zusammenkunft bitten.

Persönliche Zusammenkunft

Im Rahmen der Meldung können Sie alternativ zur digitalen Meldung um eine Zusammenkunft bitten.

Wer ist die Ombudsperson gemäß Hinweisgeberschutzgesetz?

Margarete Steinhäuser,
Hainstraße 10, 96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951/863-1259
E-Mail: meldestelle(at)uni-bamberg.de

Wie werden meine Daten im Rahmen der internen Verstoßmeldung verarbeitet?

Hier finden Sie die Information gemäß Art. 13 Abs. 1, 2 und Art. 14 Abs. 1, 2 DSGVO über die Datenverarbeitung im Rahmen der internen Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz.

Inneruniversitäre Ansprechstelle für die Verarbeitungstätigkeit

Ombudsperson der Meldestelle: Margarete Steinhäuser
Hainstraße 10, 96047 Bamberg

Telefon: +49 (0)951 863 1259
E-Mail: meldestelle(at)uni-bamberg.de

Zwecke der Datenverarbeitung

  • Information der Meldestelle über mögliche Verstöße bei dem Beschäftigungsgeber Otto-Friedrich-Universität Bamberg nach dem HinSchG
  • Erfüllung der Aufgaben der Meldestelle gem. § 13 HinSchG

Rechtsgrundlagen der Datenverarbeitung

Art. 6 Abs. 1 Unterabs. 1 Buchst. c, Art. 9 Abs. 2 Buchst. g DSGVO, §§ 12, 10 HinSchG

Von Verarbeitungstätigkeit betroffene Personen

  • Ansprechpersonen und Ombudspersonen
  • Hinweisgebende Personen (in der Regel (ehemalige) Beschäftigte)
  • Beschuldigte Personen (in der Regel (ehemalige) Beschäftigte)
  • sonstige in der Meldung erwähnte Personen
  • weitere Stellen der Universität, die im Rahmen der Sachverhaltsaufklärung und der Erarbeitung von Folgemaßnahmen beteiligt werden

Kategorien der verarbeiteten personenbezogenen Daten

  • Inhalte der Meldung der hinweisgebenden Person
  • Dokumentation der Meldung und des anschließenden Vorgehens durch die Meldestelle
  • Accountdaten, Nutzungsdaten, Benachrichtigungen und Protokolldaten des Hinweisgebersystems (Dabei werden keinerlei Logdaten zur hinweisgebenden Person erhoben bzw. gespeichert, die deren Identität offenlegen könnten.)

Empfänger von personenbezogenen Daten und Zwecke der Offenlegung

  • universitätsinterne Datenweitergabe
    • an für die weitere Aufklärung und die Folgemaßnahmen zu Beteiligende
    • an beschuldigte Personen
  • universitätsexterne Datenübermittlung
    • an die Universität Würzburg als Auftragsverarbeiterin für das Hinweisgebersystem mit den Unterauftragsverarbeiterinnen LegalInnovate Technologies GmbH, die das Hinweisgebersystem als Software as a Service (SaaS) bereitstellt, und Universität Augsburg, die die E-Mail-Domain digitalverbund.bayern verwaltet, über welche das Hinweisgebersystem E-Mail-Benachrichtigungen verschickt

Das Vertraulichkeitsgebot nach § 8 HinSchG hinsichtlich der hinweisgebenden Personen, der beschuldigten Personen und weiterer in den Meldungen genannten Personen wird bei der Datenweitergabe selbstverständlich beachtet.

Dauer, für welche die personenbezogenen Daten gespeichert werden

Die Dokumentation einer Meldung wird grundsätzlich drei Jahre nach Abschluss des Verfahrens gelöscht (§ 11 Abs. 5 HinSchG); die Account-, Nutzungs- und Protokolldaten des Hinweisgebersystems werden mit Abschluss des Verfahrens gelöscht.

Automatisierte Entscheidungen im Einzelfall einschließlich Profiling

Es besteht keine automatisierte Entscheidungsfindung im Einzelfall einschließlich Profiling im Sinne des Art. 22 DSGVO.

Beachten Sie daneben bitte die allgemeinen Inhalte der Datenschutzinformationen.