Grenzen Wahren

Die Richtlinie zur Verhinderung von Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Stalking legt die „Spielregeln“ fest, damit das Arbeitsklima an der Universität Bamberg offen, interaktiv und kommunikativ bleibt. Sie beschreibt für alle Mitglieder der Universität Bamberg das Vorgehen bei Grenzüberschreitungen.

Belästigung, Diskriminierung, Mobbing und Stalking sowie Grenzverletzungen jeder Art sind zu unterlassen und haben an der Universität keinen Platz.

Betroffene Personen können sich jederzeit an die Gleichstellungsbeauftragte, die Universitäts- oder Fakultätsgleichstellungsbeauftragte in der Wissenschaft, den Personalrat, die Behindertenbeauftragte*n, das Justiziariat oder jede andere Person des Vertrauens wenden. Alle Stellen sind dazu verpflichtet, Ihre Anliegen vertraulich zu behandeln.

Weitere Informationen finden Sie unter (nur im Intranet verfügbar): Grenzen Wahren.

Die komplette Richtlinie finden Sie hier: Grenzen Wahren.(90.0 KB, 6 Seiten)


In Fällen sexueller Belästigung können Sie sich vertrauensvoll an die unten genannten Stellen wenden. Dort hört man Ihnen zu allererst einmal zu und berät Sie auf Wunsch über mögliche Optionen. Ohne Ihr Einverständnis werden keine Schritte unternommen!

Übersicht aller Beratungsstellen an der Universität Bamberg: 

Konfliktberatung: Beratungs- und Unterstützungsangebote für Studierende

Ausgewählte Beratungsstellen der Universität Bamberg:

Kapuzinerstraße 25 
96045 Bamberg

gleichstellungsbeauftragte(at)uni-bamberg.de

Externe Beratungsstellen:

Sexuelle Belästigung beginnt dort, wo signalisierte Grenzen überschritten werden.

 

Sexuelle Belästigung ist jedes sexuell belegte Verhalten, das nicht erwünscht ist und als respektlos und verletzend empfunden wird.

Zum Beispiel

  • anzügliche Witze
  • das Zeigen pornografischer Darstellungen
  • taxierende Blicke
  • unerwünschte Berührungen
  • abfällige/sexistische Bemerkungen über Aussehen, Verhalten und Privatleben
  • unerwünschte Aufforderungen und Annäherungsversuche, die mit Versprechen von Vorteilen oder Androhung von Nachteilen einhergehen
  • strafrechtlich relevante Tatbestände wie Stalking, sexuelle Nötigung, Vergewaltigung.

Sexuelle Belästigung ist stets einseitiges Verhalten, das sich grundlegend von Flirts oder Komplimenten unterscheidet. Es führt häufig zu Stresserleben, Verunsicherung, Angst, Depression sowie psychosomatischen Beschwerden und in der Folge zu Leistungsminderung oder -versagen. In allen gesellschaftlichen Kontexten gibt es Personen, die von sexueller Belästigung betroffen sind - auch an Universitäten. Durch deren hierarchische Struktur können bestehende Abhängigkeits- und Machtverhältnisse ausgenutzt und so Grenzverletzungen und unangemessene Annäherungsversuche gefördert werden. Es gibt aber auch Fälle, in denen sexuelle Belästigung hierarchisch in umgekehrter Richtung erfolgt. Betroffene Personen müssen in vielen Fällen negative Auswirkungen wie Schikanen oder Benachteiligungen fürchten, wenn sie sich wehren. So werden sie zu doppelten Opfern. Dies gilt es zu verhindern.

Ein sensibler Umgang mit dem Thema sexuelle Belästigung ist ein Zeichen von Führungsqualität. Sexuelle Belästigung darf von Vorgesetzten nicht toleriert, bagatellisiert oder ignoriert werden. Wenn Sie sexuelle Belästigung erkennen oder von Mitarbeitenden um Hilfe gebeten werden, müssen Sie tätig werden. Sind Sie sich nicht sicher, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen, wenden Sie sich an die angegebenen Beratungsstellen.

Die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist sich bewusst, dass sexuelle Belästigung auch in Universitäten stattfinden kann. Wir möchten allen Mitarbeitenden und allen Studierenden ein respektvolles und rücksichtsvolles Arbeits- und Studienklima bieten. Deshalb werden sexuelle Diskriminierung, Belästigung und Gewalt nicht geduldet, sondern entsprechend sanktioniert, denn es ist unsere Pflicht, die Angehörigen der Universität vor sexueller Belästigung zu schützen.

Ziel der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist es, ein Arbeits- und Studienklima zu schaffen, das es jeder und jedem ermöglicht, sich frei in der Universität zu bewegen. Dies bedeutet, dass die Grenzen, die Sie setzten, gewahrt bleiben. Sollte das einmal nicht der Fall sein, wenden Sie sich bitte an die genannten Beratungsstellen. Alle Ihre Angaben werden dort vertraulich behandelt.

Es ist Teil unseres Selbstverständnisses, Ihnen ein Arbeits- und Studienumfeld zu schaffen, in dem sie sich ohne Angst vor negativen Konsequenzen gegen sexuelle Belästigung wehren können.

Das Ignorieren von Übergriffen ist die uneffektivste Umgangsweise mit sexueller Belästigung und wird zudem häufig als Zustimmung gewertet. Trotzdem verleugnen oder beschönigen viele Betroffene sexuelle Belästigung aus Angst, als prüde, empfindlich oder humorlos zu gelten. Auch vermeintlich schlagfertige oder scherzhafte Entgegnungen sind ebenso wenig erfolgreich wie scheinbare Anpassung an das Verhalten der belästigenden Person.
Betroffene sollten mit deutlichen Worten klare Verhältnisse schaffen, sich bewusst machen, dass sie kein Einzelfall und schon gar nicht schuldig an der Belästigung sind!

Warten Sie nicht darauf, dass das Fehlverhalten aufhört!

Bleiben Sie nicht allein! Sprechen Sie mit Menschen Ihres Vertrauens und wenden Sie sich an die zuständigen Beratungsstellen.

Sagen und zeigen Sie deutlich, dass Sie das gezeigte Verhalten nicht akzeptieren!

Beispiel:

„Ihre anzüglichen Bemerkungen sind unglaublich unangemessen! Hören Sie auf damit!“

„Ich habe keinerlei Interesse an einem Verhältnis mit Ihnen! Hören Sie bitte auf, es zu versuchen!“

Ihre Versuche mich zu berühren sind unangenehm und grenzüberschreitend. Ich bitte Sie hiermit, mich niemals unter keinen Umständen zu berühren!"

Dokumentieren Sie sexuelle Belästigungen zeitnah und schriftlich, mit Angabe von Ort, Zeit, und Umständen und geben Sie an, mit wem Sie darüber bereits gesprochen haben.

Fürchten Sie sich nicht vor negativen Konsequenzen! Nur diese Angst gibt dem/der Täter*in so viel Macht.