Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten sind ansprechbar für Studentinnen, Mitarbeiterinnen und Professorinnen der jeweiligen Fakultät, natürlich auch für ausländische Studentinnen und Gastwissenschaftlerinnen.
Sie sind Anlaufstelle für ein breites Spektrum von geschlechtsspezifischen Anliegen und Fragen, z.B.:

  • Orientierung im Studium und zur beruflichen Orientierung
  • Studieren mit Kind
  • Beratung zur Beantragung von finanzieller Unterstützung z.B. von Tagungen
  • Karriere- und Laufbahnberatung (auch in Zusammenhang mit  Mutterschutz- und Elternzeit laut den Grundsätzen zum WissZeitVG)
  • Beratung in Zusammenhang mit Abhängigkeitsverhältnissen
  • Sexuelle Belästigung
  • Sexuelle Diskriminierung

Gegebenenfalls leitet die Fakultätsgleichstellungsbeauftragte bei spezifischen Fragestellungen weiter an spezialisierte gesamtuniversitäre Beratungsstellen. Die Fakultätsgleichstellungsbeauftragten verstehen sich als erste Anlaufstelle und können keine rechtsverbindlichen Auskünfte geben.