Universitätsbibliothek

Informationen für gesundheitlich beeinträchtigte Menschen bei der Bibliotheksnutzung


Hilfestellung bei Kopieren, Scannen, Drucken oder Finden/Ausleihen eines Buches
 

Digitalisierungsservice:

Gesetzliche Grundlage hierfür ist §45a UrhG.

  • für sehbeeinträchtigte Studierende
  • für Studierende mit chronischer Erkrankung/Behinderung, die eine verlängerte Erstausleihe benötigen
     

Telefonische Verlängerungsmöglichkeit, zusätzlich zur Verlängerung im Internet nach Absprache
 

Individuelles, dauerhaftes Schließfach in der Bibliothek nach Absprache
 

PC-Arbeitsplätze für sehbeeinträchtigte Studierende in der TB1
 

Möglichst barrierefreier Zugang
 

Suchen von individuellen Lösungen