Das Bayerische Gleichstellungsgesetz

Die Grundlage der Arbeit der Gleichstellungsbeauftragten ist das Bayerische Gleichstellungsgesetz (BayGlG).

Gesetz und Wirklichkeit: die Bayerische Staatsregierung stellt die Umsetzung der gesetzlichen Bestimmungen regelmäßig in einem Bericht dar.
Der sechsten Gleichstellungsbericht der Bayerischen Staatsregierung über die Umsetzung des BayGlG (Berichtszeitraum 2014 - 2018) wurde am 13. April 2021 im Bayerischen Landtag präsentiert..

Frühere Berichte:
5. Gleichstellungsbericht
4. Gleichstellungsbericht
3. Gleichstellungsbericht
2. Gleichstellungsbericht
1. Gleichstellungsbericht

Nähere Erklärungen zu den Aufgaben und Befugnissen der Gleichstellungsbeauftragten finden sich in der Arbeitshilfe zur Umsetzung des Bayerischen Gleichstellungsgesetzes:

Gleichstellungsgesetz Arbeitshilfen(185.3 KB)