Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt - Lehramt an Mittelschulen
| Art des Studiums | Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt als Unterrichtsfachersatz grundständiges Studium für das Lehramt an Mittelschulen |
Gegenstand des Fachs
| Das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt dient der Vorbereitung auf die Erste Staatsprüfung für das Lehramt an öffentlichen Schulen. Die für die Lehrerausbildung vorgeschriebenen Studieninhalte und Praktika sind deshalb - neben dem Psychologiestudium - auch Bestandteil der Ausbildung. Das Studium soll insbesondere auf die Tätigkeit als Schulpsychologin/Schulpsychologe vorbereiten. |
| Berufs- und Tätigkeitsfelder von Absolventinnen und Absolventen | Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Mittelschulen und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen. |
| Studienaufbau | modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen) |
| vorgeschriebene Praktika | ein achtwöchiges Betriebspraktikum; ein drei- bis vierwöchiges Orientierungspraktikum im Umfang von ca. 20 Stunden an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten, mindestens eine Woche des Orientierungspraktikums muss an einer Mittelschule oder an einem Förderzentrum absolviert werden; ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden; zwei jeweils einsemestrige studienbegleitende (fachdidaktische) Praktika; ein außerschulisches Praktikum sowie zwei schulpsychologische Praktika |
| Auslandsstudium | Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office. |
| Regelstudienzeit | 9 Semester |
| Studienbeginn | nur zum Wintersemester möglich |
| Fremdsprachenkenntnisse | Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung für das Lehramt an Mittelschulen müssen gesicherte Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachgewiesen werden, falls Englisch nicht als Unterrichtsfach oder Didaktikfach gewählt wurde. |
| Zulassungsbeschränkung | Besteht für alle Fachsemester und auch für das Erweiterungsstudium |
| Art des Auswahlverfahrens | Örtliches Vergabeverfahren |
| besondere Zulassungsvoraussetzungen | keine |
| Bewerbung | Zur Bewerbung |
| Bewerbungsschluss | 15. Juli |
| Fachstudienberatung | Liste der Fachstudienberatungen |
| Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates | Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates |
| Studien- und Prüfungsordnungen | zu den Studien- und Prüfungsordnungen zur LPO I vom 13.03.2008: |
| Modulhandbuch | zum Modulhandbuch |
| Vorlesungsverzeichnis | zum Vorlesungsverzeichnis (UnivIs) |
| Allgemeine Informationen | Zentrale Studienberatung |