Fremdsprachliche Qualifikation in Englisch (B2)  

Lehramtsstudierende der Didaktik der Grundschule bzw. der Didaktiken einer Fächergruppe der Mittelschule müssen als Zulassungsvoraussetzung gemäß § 36 Abs. 1 Nr. 2 und § 38 Abs. 1 Nr. 4  LPO I vom 13.03.2008 die fremdsprachliche Qualifikation in Englisch auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachweisen. Die Bekanntmachung  "Fremdsprachenkenntnisse nach der LPO I" ist auf der Seite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus veröffentlicht.

(http://www.km.bayern.de/lehrer/lehrerausbildung/rechtliche-grundlagen.html-> „Sonstige Regelungen“)

Dieser Nachweis entfällt, wenn Englisch als Unterrichts- oder Didaktikfach im Lehramt Grund-oderMittelschule gewählt wurde.

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des neunjährigenGymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das geforderte Fremdsprachenniveau nur dann, wenn Sie Englisch im Grundkurs bis zum Ende der 13. Jahrgangsstufe fortgeführt haben. Im Leistungskurs wird das Niveau C1 erreicht.

Die Fortführung der Fremdsprache Englisch bis zum Ende der 11. Jahrgangsstufe ist somit nicht ausreichend.

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die das Abitur im Rahmen des achtjährigenGymnasiums in Bayern erworben haben, erreichen das Niveau B2 am Ende der 11. Jahrgangsstufe. Die erreichte Niveaustufe ist in den Zeugnissen über die Allgemeine Hochschulreife für jede Fremdsprache ausdrücklich ausgewiesen.

Prüfungskandidatinnen und Prüfungskandidaten, die das Abitur am Gymnasium z.B. in Thüringenoder Sachsen in 12 Jahren erworben haben und mindestens den Grundkurs bis 12/II weitergeführt haben, haben das B2-Niveau erreicht. Die Ablegung der Abiturprüfung in Englisch ist nicht erforderlich.

Die Vorlage des Abiturzeugnisses ist für den Nachweis ausreichend.

Gemäß Nr.  3 Buchst. i) der Bekanntmachung  "Fremdsprachenkenntnisse nach der LPO I" kann die selbstständige Sprachverwendung in Englisch (Niveau B2) auch durch: "den Nachweis der erfolgreichen Teilnahme an einem von der Universität eingerichteten Kurs" nachgewiesen werden.

Das Sprachenzentrum bietet für alle, die den Nachweis nicht mittels Abiturzeugnis erbringen können , den Kurs "Preparing for B2" an.

Nähere Informationen erteilt hierzu das Sprachenzentrum.