Meldung zum Vorbereitungsdienst für LA GS und LA MS

Anmeldezeitraum: 09.03.2024 bis 09.04.2024 (zum Termin September 2024)

Die Anmeldung besteht aus 2 Teilen:

1. Onlineanmeldung: https://www.km.bayern.de/vorbereitungsdienst.asp

(Freischaltung ab Februar)

2. Einreichen des online-generierten Formulars

im Prüfungsamt für Absolventen der Prüfungstermine Herbst 2023 und Frühjahr 2024

(oder für Absolventen früherer Prüfungstermine: Selbstständiger Versand an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus)

unterschrieben und

zusammen mit den entsprechenden Unterlagen

 

Bitte überprüfen Sie vor Einreichen Ihre Unterlagen auf Vollständigkeit. Es können ausschließlich Unterlagen, welche von Behörden ausgestellt sind, nachgereicht werden.

Nicht anerkannt werden Beglaubigungen von folgenden Stellen (auch wenn sie ein Siegel führen): Schulen, Universitäten, Rechtsanwälte, Vereine, Wirtschaftsprüfer, Buchführer, Krankenkassen, Sparkassen und Kirchen!

 

 

Persönliche Abgabe in Zimmer 01.04 in der Kapuzinerstr. 25 (Montag bis Freitag von 10-12 Uhr oder nach telefonischer Terminabsprache)

oder

Versand

an das Prüfungsamt per Einschreiben

Adresse:      

Otto-Friedrich-Universität Bamberg

Prüfungsamt für Lehramt

Kapuzinerstr. 16

96047 Bamberg

 

 

Für Absolventen der Prüfungstermine Herbst 2023 und Frühjahr 2024:

 

Folgende Unterlagen müssen während des Meldezeitraums (09.03.2024 bis 09.04.2024) vollständig im Prüfungsamt postalisch eingereicht werden:

- Unterschriebenes Online-Formular

- Ausführlicher unterschriebener tabellarischer Lebenslauf (insbes. mit Zeitangaben über den Schul- und Hochschulbesuch sowie ggf. über Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst)

- Ein Passbild, das nicht älter als ein halbes Jahr ist, aufgeklebt auf den Personalbogen mit Namensangabe und Datum der Aufnahme

- Vom Bewerber eigenhändig unterschriebene Fragebögen

- Ausgefüllter Personalbogen für Beamtinnen und für Beamte (bitte auf der letzten Seite in der Mitte unterschreiben!)

- Amtlich beglaubigte Ablichtung der Lichtbildseite des am Tag des Dienstantritts gültigen Personalausweises oder Reisepasses

- Ggf. Nachweis über abgeleisteten Wehr-, Zivil- oder Freiwilligendienst

- Eine unterschriebene Erklärung, dass eine Auskunft über den Inhalt des Zentralregisters (erweitertes Führungszeugnis nach § 30a BZRG) OE bei der Meldebehörde zur unmittelbaren Übersendung an das Prüfungsamt bzw. Staatsministerium beantragt wurde. Das Ausstellungsdatum darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen. (Nachreichfrist: 01.07.2024)

 - Ggf. Geburts- bzw. Abstammungsurkunde(n) des Kindes (der Kinder) im Original oder in amtlich beglaubigter Abschrift

 - Ggf. Promotionsurkunde, Diplom- oder Masterzeugnis oder Urkunde über die Magisterprüfung (amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung)

- Ggf. Nachweis über Eheschließung mit Nachweis über die Namensführung, ggf. amtlicher Nachweis der Ehescheidung, ggf. Nachweis über eingetragene Lebenspartnerschaft (entfällt, falls bereits bei der Anmeldung zur Ersten Staatsprüfung im Prüfungsamt abgegeben)

Folgende Unterlagen können nachgereicht werden:

- Zeugnis des Gesundheitsamts – sofern es nicht vom Gesundheitsamt übersandt wird

Das Ausstellungsdatum des Zeugnisses darf bei Dienstantritt nicht über ein halbes Jahr zurückliegen.

- Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei Fächerverbindungen mit Religionslehre) in amtlich beglaubigter Abschrift/Ablichtung

Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis wird in 3-facher Ausfertigung ausgestellt.
Die Ausfertigung für die „Bezirksregierung“ kann bis 01. Juli im Prüfungsamt eingereicht werden, ab Mitte Juli muss diese direkt an die jeweilige Regierung gesendet werden.

Folgende Unterlagen müssen von Absolventen früherer Prüfungstermine ZUSÄTZLICH eingereicht werden:

ACHTUNG: Absolventen früherer Prüfungstermine müssen das Online-Formular samt allen Anlagen selbstständig an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus senden.

- Ein in Bayern anerkanntes Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife oder ein sonstiger Nachweis der Studienberechtigung (amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung)

- Abstammungs- oder Geburtsurkunde im Original sowie ggf. Nachweis über amtliche Namensänderung (Original oder amtlich beglaubigte Abschrift) 

- Zeugnis über die bestandene Erste Staatsprüfung/Erste Lehramtsprüfung (amtlich beglaubigte Abschrift/Ablichtung)

 

...dürfen bei Dienstantritt nicht älter als 6 Monate sein, d.h. Ausstellung nicht vor Mitte März

...Führungszeugnis wird immer direkt an das Prüfungsamt gesendet

...Gesundheitszeugnis wird in den meisten Fällen direkt an das Prüfungsamt gesendet

Ein Nachreichen folgender Unterlagen ist bis 01. Juli möglich:

- Zeugnis des Gesundheitsamts – sofern es nicht vom Gesundheitsamt übersendet wird

- Vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis (bei Fächerverbindungen mit Religionslehre) in amtlich beglaubigter Abschrift/Ablichtung

Die vorläufige kirchliche Unterrichtserlaubnis wird in 3-facher Ausfertigung ausgestellt.
Die Ausfertigung für die „Bezirksregierung“ kann bis 01. Juli im Prüfungsamt eingereicht werden, ab Mitte Juli muss diese direkt an die jeweilige Regierung gesendet werden.