Geschichte - Lehramt an Grundschulen

Art des Studiums

Geschichte als Unterrichtsfach
grundständiges Studium für das Lehramt an Grundschulen

Gegenstand des Fachs


 

Die Geschichtswissenschaft beschäftigt sich mit Strukturen, Prozessen und Ereignissen in Gesellschaft und Politik, in Wirtschaft und Kultur. Mehr als andere Humanwissenschaften konzentriert sie sich auf den Wandel der Wirklichkeit im Zeitablauf, auf dessen Beschreibung und Erklärung. Deshalb behandeln Historikerinnen und Historiker meist Vergangenes, ohne sich jedoch darauf zu beschränken. Die Gliederung des Wissensstoffes erfolgt gewöhnlich zeitlich (Alte Geschichte, Mittelalterliche Geschichte, Neuere und Neueste Geschichte), nach geographisch-regionalen Gesichtspunkten (Europäische Geschichte, Landesgeschichte) oder nach thematischen Gesichtspunkten (Wirtschafts- und Innovationsgeschichte, Didaktik der Geschichte).

Berufs- und Tätigkeitsfelder
von Absolventinnen und Absolventen

Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Grundschulen und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen.

Studienaufbau

modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen)

vorgeschriebene Praktika

ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, zwei jeweils einsemestrige studienbegleitende (fachdidaktische) Praktika.

Auslandsstudium

Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office.

Regelstudienzeit

7 Semester

Studienbeginn

nur zum Wintersemester möglich

zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse

Zur Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen gesicherte Kenntnisse in Englisch auf dem Niveau B2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" für das Lehramt an Grundschulen und zusätzlich Kenntnisse auf dem Niveau A2 für eine weitere Fremdsprache nachgewiesen werden. 

Zulassungsbeschränkung

nein

besondere
Zulassungsvoraussetzungen

keine

EinschreibungInformationen zur Einschreibung

Fachstudienberatung

Liste der Fachstudienberatungen

Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Fachschaft

Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Studien- und Prüfungsordnungen

zu den Studien- und Prüfungsordnungen

zur LPO I vom 13.03.2008: 

Kultusministerium

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Allgemeine Informationen

Zentrale Studienberatung