Englisch - Lehramt an Grundschulen

Art des Studiums

Englisch als Unterrichtsfach
grundständiges Studium für das Lehramt an Grundschulen

Gegenstand des Fachs


 

Im Mittelpunkt des Anglistikstudiums steht die wissenschaftliche Beschäftigung mit der englischen Sprache, Literatur und Kultur in Vergangenheit und Gegenwart. "Englisch" bezieht sich dabei nicht nur auf Großbritannien, sondern ebenso auf die USA und andere englischsprachige Länder (Kanada, Irland, Australien, Neuseeland usw.). Das Fach selbst ist in fünf Teilbereiche gegliedert: Literaturwissenschaft (englische und amerikanische), Sprachwissenschaft, Kulturwissenschaft, Fachdidaktik und Sprachpraxis. Innerhalb des Fachs kommt es zu einer vielfältigen Vernetzung zwischen den Teilbereichen. So spielt z.B. das Thema Shakespeare nicht nur in der Literaturwissenschaft eine Rolle, sondern auch in der Sprachwissenschaft (Shakespeares Sprache), der Kulturwissenschaft (Shakespeare und seine Zeit) und der Fachdidaktik (Shakespeare in der Schule). Eine sinnvolle Vernetzung ergibt sich auch bei der Behandlung der verschiedenen englischsprachigen Länder mit deren Kulturen, Literaturen und sprachlichen Erscheinungsformen des Englischen.

Berufs- und Tätigkeitsfelder
von Absolventinnen und Absolventen

Das mit der Ersten Lehramtsprüfung (Staatsexamen) abzuschließende Studium ist Voraussetzung für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst (Referendariat) für das Lehramt an Grundschulen und die spätere Einstellung im öffentlichen und privaten Schulwesen.

Studienaufbau

modulare Studienstruktur mit Erster Lehramtsprüfung (Staatsexamen)

vorgeschriebene Praktika

ein achtwöchiges Betriebspraktikum, ein dreiwöchiges Orientierungspraktikum, ein studienbegleitendes pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Umfang von 150 bis 160 Unterrichtsstunden, zwei jeweils einsemestrige studienbegleitende (fachdidaktische) Praktika.

Auslandsstudium

Auslandsaufenthalte sind an zahlreichen europäischen und außereuropäischen Hochschulen möglich. Weiterführende Informationen zu Austauschprogrammen finden Sie beim International Office.

Regelstudienzeit

7 Semester

Studienbeginn

nur zum Wintersemester möglich

zusätzliche Fremdsprachenkenntnisse

Für die Zulassung zur Ersten Staatsprüfung müssen Kenntnisse in Latein oder in einer romanischen Fremdsprache auf dem Niveau A2 des "Gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für Sprachen" nachgewiesen werden.

Zulassungsbeschränkung

nein

besondere
Zulassungsvoraussetzungen

keine

Einschreibung

Informationen zur Einschreibung

Fachstudienberatung

Liste der Fachstudienberatungen

Fachschaft / Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Fachschaft 

Referat für Lehrerinnen- und Lehrerbildung des Fachschaftenrates

Studien- und Prüfungsordnungen

zu den Studien- und Prüfungsordnungen 

zur LPO I vom 13.03.2008:

Kultusministerium

Modulhandbuch

zum Modulhandbuch 

Vorlesungsverzeichnis

zum Vorlesungsverzeichnis (UnivIs)

Allgemeine Informationen

Zentrale Studienberatung