Betreuungszusage und Betreuungsvereinbarung

Betreuungszusage

Um promovieren zu können, benötigen Sie seitens eines Hochschullehrers bzw. einer Hochschullehrerin die Zusage, Ihr Promotionsvorhaben zu betreuen. Neben Professorinnen und Professoren sind auch Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler zur Betreuung von Promotionen berechtigt, die bereits habilitiert sind, aber noch keinen Ruf auf eine Professur erhalten haben.

Sie können mit einem eigenen Themenvorschlag an die Betreuenden herantreten, gemeinsam ein Thema entwickeln oder sich im Rahmen von Forschungsprojekten und ausgeschriebenen Stellen ein Thema anbieten lassen. Informationen zu den Forschungsschwerpunkten und -interessen potenzieller Betreuerinnen und Betreuer finden Sie auf den jeweiligen Webseiten.

Schriftliche Betreuungszusagen sind vor allem für die Immatrikulation, Stipendien- oder Zulassungsanträge von Bedeutung.

Betreuungsvereinbarung

Zu Beginn der Promotion ist es üblich, eine Betreuungsvereinbarung zu schließen. Laut der Deutschen Forschungsgemeinschaft (DFG) soll eine Betreuungsvereinbarung "das Verhältnis zwischen Promovierenden und Betreuenden inhaltlich und zeitlich transparent gestalten. Die Planung und Durchführung des Promotionsvorhabens sollen durch die strukturierte Kooperation zwischen Betreuenden und Promovierenden eigenverantwortlich so gestaltet werden, dass das Vorhaben mit hoher Qualität innerhalb eines angemessenen Zeitraumes abgeschlossen werden kann.“ (DFG-Vordruck 1.90 – 7/08).

Im Rahmen der Promovierendenberatung erhalten Sie Hilfestellung bei der Strukturierung der Promotion und beim Ausfüllen der Betreuungsvereinbarung.