Immatrikulation

Warum immatrikulieren?

Die Immatrikulation ist für Promovierende, die ihren Abschluss an der Universität Bamberg erlangt haben, nicht zwingend. Sie bietet Vorteile wie das Semesterticket für öffentliche Verkehrsmittel in Stadt und Landkreis Bamberg, die Möglichkeit, in der Mensa zu studentischen Preisen essen zu können oder Software-Sonderkonditionen für Studierende.

Formalia

Die Einschreibung findet in der Studierendenkanzlei, Kapuzinerstr. 25, 96047 Bamberg statt. Es gelten die entsprechenden veröffentlichten Einschreibezeiten.

Laut § 5 Abs. 2 Nr. 14 der Immatrikulationssatzung ist unter anderem der Nachweis einer Zulassung zum Promotionsverfahren durch denPromotionsausschuss erforderlich.

Eine Promotion ist nicht studienbeitragspflichtig, es ist lediglich der Semesterbeitrag zu entrichten.

Nach Ablauf des achtsemestrigen Immatrikulationszeitraums erfolgt die automatische Exmatrikulation. Unter bestimmten Voraussetzungen (z .B. Schwangerschaft, Kindererziehung) können sich Promovierende beurlauben lassen, sodass die Anzahl der Semester im Beurlaubungszeitraum nicht angerechnet wird.

Wichtig zu wissen ist, dass Promovierende auch nach erfolgter Exmatrikulation ihr Promotionsprojekt an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Rahmen des bisherigen Betreuungsverhältnisses und der jeweils geltenden Promotionsordnung fortführen und zu Ende bringen können.