Promotionsformen

Bei den möglichen Wegen zum Doktortitel lassen sich grundsätzlich zwei Promotionsformen unterscheiden:

  • Promotionsprogramme
  • Individualpromotion

Weitere spezielle Promotionsformen sind die kooperative Promotion und die binationale Promotion (Cotutelle).

Promotionsprogramme

Promotionsprogramme zeichnen sich durch die Vorgabe eines bestimmten thematischen Forschungsrahmens aus. Die Dissertation wird in einer Gemeinschaft von Promovierenden und einem Verbund von betreuenden Professorinnen und Professoren geschrieben. Betreuungsvereinbarungen regeln die wechselseitigen Rechte und Pflichten der Promovierenden und Betreuenden. Zudem ist ein begleitendes Programm aus fachspezifischen und fachübergreifenden Veranstaltungen vorgesehen. Aufnahmevoraussetzungen und -modalitäten sind auf den entsprechenden Webseiten der Promotionsprogramme dargestellt.

Eine Übersicht über die aktuellen Promotionsprogramme der Universität Bamberg finden Sie hier.

Individualpromotion

Das Promotionsvorhaben wird durch eine  Professorin bzw. einen Professor betreut. Die gebräuchliche Bezeichnung Doktormutter/-vater verdeutlicht hier die dialogische Beziehung zum Betreuenden. Abgesehen von der regelmäßigen Teilnahme an Kolloquien ist im Rahmen einer Individualpromotion ein institutionalisierter Austausch mit anderen Promovierenden nicht notwendigerweise vorgegeben. Selbstverständlich können aber auch Individualpromovierende Kurse zum Erwerb von Zusatzqualifikationen belegen und Betreuungsvereinbarungen schließen.

Kooperative Promotionsverfahren

Hochschulabsolventinnen und -absolventen mit einem Master- oder Diplomabschluss einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften können im Rahmen einer sogenannten kooperativen Promotion den Doktorgrad erwerben. Hierbei wird die Dissertation sowohl von einer Universitätsprofesssorin bzw. einem Universitätsprofessor als auch einer Professorin bzw. einem Professor einer Hochschule für Angewandte Wissenschaften betreut. Erstgutachterin bzw. Erstgutachter der Dissertation ist eine Universitätsprofessorin bzw. ein Universitätsprofessor.

Ein kooperatives Promotionsverfahren kann als Individualpromotion oder im Rahmen eines Promotionsprogrammes erfolgen.

In den Promotionsordnungen der Fakultäten, an welcher das Promotionsvorhaben verortet ist, werden die Voraussetzungen sowie die Antragsmodalitäten auf Zulassung zu einem kooperativen Promotionsverfahren geregelt.

Binationale Promotionsverfahren

Bei binationalen Promotionsverfahren (oft auch Cotutelle-Verfahren genannt) erhält die Doktorandin bzw. der Doktorand einen Doktorgrad, der von zwei Universitäten unterschiedlicher Länder gemeinsam verliehen wird. Das Promotionsvorhaben wird paritätisch von Professorinnen und Professoren beider Universitäten betreut. Die Doktorandin bzw. der Doktorand verbringt mindestens ein Jahr der Promotionszeit im Ausland (am Stück oder in Form mehrerer Einzelaufenthalte). Die Kosten hierfür trägt die Doktorandin bzw. der Doktorand selbst bzw. kann sie oder er sich um entsprechende Stipendien bewerben.