Better Research Sabbatical für Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Qualifikationsphase

Mit dem Better Research Sabbatical möchte die Universität Bamberg die wissenschaftliche Qualifikation von Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftlern in der Postdoc-Phase fördern und dadurch deren Berufungschancen nachhaltig verbessern.

Vorgesehen ist die Möglichkeit der Reduktion der Lehrverpflichtung für die Dauer eines Semesters im Rahmen der Möglichkeiten gemäß § 7 (7) Satz 2 in Verbindung mit Satz 5 der LUFV, deren Vorschriften gemäß § 44 Abs. 2 AVBayHIGweiterhin Anwendung finden, bis die Universität Leitlinien im Sinne von § 1 Abs. 1 Satz 2 AVBayHIG erlassen hat. Der gewonnene Freiraum soll für die wissenschaftliche Weiterqualifizierung, insbesondere für die Erhöhung der Berufungschancen, genutzt werden, beispielsweise durch ein Forschungsprojekt oder die Fertigstellung eines größeren Drittmittelantrags oder auch mittels eines Forschungsaufenthalts an einer anderen Einrichtung z. B. zwecks (internationaler) Vernetzung.

Die Möglichkeit der Doppelförderung und einer wiederholten Förderung besteht nicht. In jeder Auswahlrunde können maximal 3 Better Research Sabbaticals vergeben werden.

 

Reduktion des Lehrdeputats

Reduktion der Lehrverpflichtung für die Dauer eines Semesters im Rahmen der Möglichkeiten gemäß § 7 (7) Satz 2 in Verbindung mit Satz 5 der LUFV.

Finanzielle Förderung

Die Förderung pro ausgewählten Antrag beträgt 5.000 Euro. Diese Summe wird wie folgt verteilt

  • 3.000 Euro für die Professur/den Lehrstuhl (für Lehraufträge und wissenschaftliche Hilfskräfte)
  • 2.000 Euro Pauschale für die antragstellende Person (z. B. für forschungsbezogene Reisekosten, Literatur/Materialien, wissenschaftliche Hilfskräfte etc.)

Sollte die Pauschale von 3000,- Euro für die Professur/den Lehrstuhl nicht ausreichen, um im Umfang des reduzierten Deputats Lehraufträge zu finanzieren, kann die Professorin/der Professor einen formlosen begründeten Antrag an die Kanzlerin der Universität stellen, den Betrag auf die dafür nötige Höhe aufzustocken.

Antragsberechtigt sind promovierte Nachwuchswissenschaftlerinnen und -wissenschaftler in der Qualifizierungsphase, die Stellen der Universität Bamberg innehaben.

Folgende Kriterien leiten prioritär die Auswahl:

  1. Qualität der Projektskizze, insbesondere in Bezug auf die zu erwartende Nachhaltigkeit der Weiterqualifizierung und Stärkung der Berufungschancen
  2. Wissenschaftliche Exzellenz (z. B. Qualität der Promotion, hochrangige Publikationen, Preise, Stipendien, Drittmittel)
  3. Besonderes Engagement und/oder besondere Belastung in der Lehre

Besonderes Augenmerk wird auf die internationale Vernetzung sowie die Förderung der Chancengleichheit gerichtet.

Die Anträge werden über das auf der Internetseite des Graduiertenzentrums Trimberg Research Academy (TRAc) bereitegstellte Bewerbungsformular eingereicht.

Sie werden in einem kompetitiven universitätsinternen Verfahren nach mehreren Auswahlkriterien begutachtet. Die Beratung und Bewertung der Anträge erfolgt durch die Ständige Kommission für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs (FNK) unter dem Vorsitz der Vizepräsidentin bzw. des Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs.

Die Universitätsleitung entscheidet über den Vergabevorschlag der FNK.

  • Die Mittel müssen grundsätzlich jeweils innerhalb des Semesters, für das die Freistellung erfolgt, verausgabt werden.
  • Spätestens zwei Monate nach Ablauf des Semesters, in dem die Lehrverpflichtung reduziert ist, ist der Vizepräsidentin bzw. dem Vizepräsidenten für Forschung und wissenschaftlichen Nachwuchs ein Abschlussbericht(1.2 MB, 2 Seiten) vorzulegen. 
  • Das Dekanat und die jeweilige Lehreinheit stellen sicher, dass die geförderte Person von den Aufgaben in Lehre und Verwaltung freigestellt wird und dass die dadurch entfallene Lehre im selben Semester aus den Mitteln der Förderung gewährleistet ist.

Bewerbungen können jeweils bis zum 1.4. (für das Wintersemester) bzw. 1.10. (für das Sommersemester) eingereicht werden. Die Anträge werden über das auf der Internetseite des Graduiertenzentrums Trimberg Research Academy (TRAc) bereitegstellte Bewerbungsformular eingereicht. Dabei sind folgende Unterlagen hochzuladen:

  1. Projektskizze im Umfang von max. 2 Seiten zu der geplanten wissenschaftlichen Weiterqualifizierung und der geplanten Mittelverwendung 
  2. Tabellarischer Lebenslauf inkl. Angaben zu Drittmitteleinwerbungen, Auszeichnungen/Preisen, Gremienarbeit und Lehrveranstaltungen (insgesamt max. 4 Seiten).
  3. Schriftenverzeichnis (ggf. nur ausgewählte Publikationen, max. 4 Seiten)
  4. Empfehlungsschreiben (max. 1 Seite, Bezug nehmend auf die Auswahlkriterien), verfasst von der vorgesetzten Person bzw. der/dem Vorsitzenden des Evaluationsausschusses (letzteres bei Juniorprofessuren)
  5. Bericht der Zwischenevaluation (wenn vorhanden)
  6. Stellungnahme der Dekanin bzw. des Dekans, ob die Freistellung unterstützt wird. (Es wird empfohlen, sich rechtzeitig um dieses Dokument zu bemühen.)