Zweitstudium

Falls Sie zum Bewerbungsschluss ein Studium an einer deutschen Hochschule in einem anderen Studiengang (auch Fachhochschulstudiengang) erfolgreich abgeschlossen haben, zählen Sie zu den sogenannten “Zweitstudienbewerbenden” und konkurrieren nur mit Bewerbenden, welche bereits ein Studium abgeschlossen haben. Bei Zweitstudienbewerbenden erfolgt die Auswahl nicht nach der Durchschnittsnote der Hochschulzugangsberechtigung, sondern ausschließlich nach den Gründen für das Zweitstudium und nach der Abschlussnote des Erststudiums. Für beide Kriterien werden Punkte vergeben.

Zweitstudienbewerbende sind nicht, wer vor dem 01.10.1991 ein Studium an einer Hochschule in den neuen Bundesländern abgeschlossen hat.

zum Antragsformular-(214.5 KB) hochzuladen im Hochschulportal

Platz für Ihre Begründung zu Ihrem Zweitstudium finden Sie im Antragsformular. Falls Sie dennoch mehr Platz benötigen, reichen Sie bitte nicht mehr als eine zusätzliche DIN A4 Seite ein.

 

Hinweis zum Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie einen Antrag auf Zweitstudium(214.5 KB) stellen möchten, müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen. 

Sie werden im Verlauf der Online-Bewerbung an entsprechender Stelle aufgefordert, den Antrag auf Zweitstudium und die notwendigen Nachweise im System hochzuladen.

Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen

- für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24 Uhr) bzw.

- für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24 Uhr) 

im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil.