FAQs für die Bewerbung zulassungsbeschränkter Studiengänge
Allgemeines
Im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bambergerfolgt die Bewerbung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Das heißt für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen und für Studiengänge, die nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Im Hochschulportal der Universität Bamberg finden Sie:
Bewerbungsportal I:
Dieses Portal ist für:
- Studieninteressierte mit Staatsangehörigkeit Deutsch und EU/EWR für alle Studiengänge
- Studieninteresssierte mit HZB in Deutschland oder Deutscher Schule im Ausland (unabhängig von der Staatsangehörigkeit) für alle Studiengänge
- alle Bewerbungen für NC-Studiengänge
- alle Bewerbungen für Masterstudiengänge
- alle Bewerbungen für die Promotionsstudiengänge
- alle Bewerbungen für ein Modulstudium
- alle Bewerbungen für Deutschkurs, Austauschstudium, Studienkolleg, Studium ohne Abschluss (Sonderformen für internationale Studierende)
Bewerbungsportal II:
Bewerbungszeitraum 19.05.2025 bis 15.07.2025
Dieses Portal ist nur für:
- Studieninteressierte mit Staatsangehörigkeit außerhalb der EU/ EWR und Abiturzeugnis aus dem Ausland für Bachelor- und Lehramtsstudiengänge ohne Zulassungsbeschränkung (NC)
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg dürfen Sie sich
für Studiengänge, die NICHT am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen nur für einen Studiengang bewerben. Innerhalb dieses Studienganges können Sie sich gleichzeitig für ein erstes sowie ein höheres Fachsemester bewerben.
- für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen für alle unsere Studiengänge im 1. Fachsemester gleichzeitig bewerben. Informieren Sie sich bitte dazu auf den Internetseiten von hochschulstart.
Darüber hinaus können Sie sich auch noch zusätzlich für einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang bewerben, der nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnimmt (siehe oben).
- Psychologie (1-Fach-Bachelor-180 ECTS, Vollzeit & Teilzeit), 1. Fachsemester
- Beratungslehrkraft (Lehramt Erweiterungsfach), 1. Fachsemester
- Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt für alle Lehrämter
- Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master, 120 ECTS, Vollzeit & Teilzeit)
Die Bewerbungsfrist für ein Wintersemester endet für alle Bewerbenden am 15. Juli des jeweiligen Jahres (24 Uhr).
Die Bewerbungsfrist für ein Sommersemester endet für alle Bewerbenden am 15. Januar des jeweiligen Jahres (24 Uhr).
Unterschiedliche Fristen für Alt- und NeuabiturientInnen gibt es nicht.
Bitte beachten Sie: Obige Fristen sind gesetzliche Ausschlussfristen. Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig.
Wenn Sie einen Sonderantrag (Antrag auf außergewöhnliche Härte oder Antrag auf Verbesserung der Durchschnitsnote) stellen möchten, müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen. Sie werden im Verlauf der Online-Bewerbung im an entsprechender Stelle aufgefodert, den Sonderantrag und die notwendigen Nachweise im System hochzuladen.
Hier finden Sie den Antrag auf außergewöhnliche Härte und den Antrag auf Verbesserung der Durchschnittsnote(260.5 KB)
Der Sonderantrag und die erforderlichen Nachweise müssen
- für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24 Uhr) bzw.
- für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24 Uhr)
im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil.
Gleiches gilt für ein Antrag auf Zweitstudium.
Wenn Sie einen Antrag auf Zweitstudium stellen möchten, müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen. Sie werden im Verlauf der Online-Bewerbung an entsprechender Stelle aufgefodert, den Antrag auf Zweitstudium und die notwendigen Nachweise im System hochzuladen.
Hier finden Sie den Antrag auf Zweitstudium.
Der Antrag auf Zweitstudium und die erforderlichen Nachweise müssen
- für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24 Uhr) bzw.
- für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24 Uhr)
im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil.
Die Bewerbung gilt nur als Zweitstudium, wenn Ihr Abschlusszeugnis für ein Wintersemester bis 15. Juli und für ein Sommersemester bis 15. Januar vorliegt. Sollte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegen, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.
Mehr Informationen zu den Zulassungsregeln zum Zweitstudium.
Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie zum Wintersemester
Die Universität Bamberg berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Dazu werden die Punkte Ihres BaPsy-DGPs in einen Notenwert umgewandelt (Hochschulzulassungssatzung der Univ. Bamberg). Dieser entspricht dann 40 % Ihrer Verfahrensnote. Die restlichen 60 % ergeben sich aus der Note Ihrer Hochschulzugangsberechtigung.
Eine Verschlechterung der Note der Hochschulzugangsberechtigung durch ein schlechtes Testergebnis ist nicht möglich.
Im Studieneignungstest BaPsy-DGP´s werden Ihnen als Testergebnis verschiedene Werte angegeben: Als Ganzzahl, als auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundete Dezimalzahl und als nach einer Nachkommastelle abgebrochene Dezimalzahl.
Bitte geben Sie bei der Bewerbung an der Otto-Friedrich-Unviersität Bamberg den “Ganzzahl Wert PR"- siehe Muster(422.6 KB)(422.6 KB) an.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12. eines jeden Jahres bis einschließlich 15.02. des darauffolgenden Jahres unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.
Bitte laden Sie den Nachweis Ihres anerkannten Dienstes im Hochschulportal hoch.
Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein feiwilliges ökologisches Jahr
- ein europäischer Freiwilligendienst
- ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
- die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsgehörikeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.
Bitte beachten Sie, dass die Bewertung Ihrer ausländischen Hochschulzugangsberechtigung vor der Bewerbung bzw. vor der Einschreibung erfolgen muss.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, dann finden Sie hier alle Informationen.
Der Zugang zum Studiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Beruflichen Schulen) ist nur nach I. Staatsprüfung oder entsprechenden lehramtsfähigen bayerischen Masterabschluss: Wirtschaftspädagogik oder Berufliche Schulen möglich.
Bewerbungen für höhere Fachsemester erfolgen über das Hochschulportal.
Gerne können Sie die Studierendenkanzlei bei auftretenden Fragen unter: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de kontaktieren.
Für technische Probleme wenden Sie sich bitte an hisinone(at)uni-bamberg.de .