FAQs für die Bewerbung zulassungsbeschränkter Studiengänge
Allgemeines
Im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erfolgt die Bewerbung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge.
Das heißt für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen und für Studiengänge, die nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren teilnehmen.
Im Hochschulportal der Universität Bamberg finden Sie:
Bewerbungsportal I:
- für Studieninteressierte mit deutscher Staatsangehörigkeit und EU/EWR Staaten für alle Studiengänge
für Studieninteresssierte mit HZB in Deutschland oder Deutscher Schule im Ausland unabhängig von der Staatsangehörigkeit für alle Studiengänge
UND für folgende Studiengänge, unabhängig von der Staatsangehörigkeit und HZB
- NC-Studiengänge
- Masterstudiengänge
- Promotionsstudiengänge
- Modulstudium
- Sonderformen für Internationale (Deutschkurs, Austausch, Studienkolleg, Studium ohne Abschluss)
Bewerbungsportal II:
- für Studieninteressierte aus NICHT-EU/ NICHT-EWR Staaten und mit einer ausländischen HZB, nur für zulassungsfreie Bachelor- und Lehramtsstudiengänge (ohne NC)
An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg dürfen Sie:
- für Studiengänge, die nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen sich nur für einen Studiengang im 1. Fachsemester und im höheren Fachsemester bewerben. Innerhalb eines Studienganges besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für ein erstes sowie ein höheres Fachsemester zu bewerben.
- für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen, sich für alle unsere Studiengänge im 1. Fachsemester gleichzeitig bewerben. Informieren Sie sich bitte dazu auf den Internetseiten von hochschulstart.Darüber hinaus können Sie sich neben Ihren Bewerbungen für DosV-Studiengänge auch noch zusätzlich für einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht am DOsV teilnimmt, bewerben (siehe oben).
- Psychologie (1-Fach-Bachelor-180 ECTS, Vollzeit & Teilzeit), 1. Fachsemester
- Beratungslehrkraft (Lehramt Erweiterungsfach), 1. Fachsemester
- Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt für alle Lehrämter
- Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master, 120 ECTS, Vollzeit & Teilzeit)
Die Bewerbungsfrist für das Wintersemester 2025/2026 endet für alle Bewerbenden am 15. Juli 2025 (24 Uhr), das heißt unterschiedliche Fristen für Alt- und Neuabiturient*innen gibt es nicht.
Bitte beachten Sie: Diese Frist ist eine gesetzliche Ausschlussfrist. Bei Fristversäumnis ist eine Teilnahme am Auswahlverfahren nicht zulässig.
Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie zum Wintersemester
Die Universität Bamberg berücksichtigt für die Zulassung zum Studiengang Bachelor Psychologie das Ergebnis des Studieneignungstests BaPsy-DGPs.
Im Bewerbungsverfahren können durch die Note der Hochschulzugangsberechtigung 60% Prozent und durch das Testergebnis des BaPsy-DGPs weitere 40% Prozent erreicht werden. Die Berechnung der für das Vergabeverfahren relevanten Note wird dann mit dieser Gewichtung vorgenommen. Eine Verschlechterung der Note der Hochschulzugangsberechtigung durch ein schlechtes Testergebnis ist nicht möglich.
Die Anmeldung zu der Testdurchführung erfolgt in dem Zeitraum vom 15.12. eines jeden Jahres bis einschließlich 15.02. des darauffolgenden Jahres unter https://www.studieneignungstest-psychologie.de. Die Testsprache ist ausschließlich deutsch.
Im Studieneignungstest BaPsy-DGP´s werden Ihnen als Testergebnis verschiedene Werte angegeben: Als Ganzzahl, als auf eine Nachkommastelle kaufmännisch gerundete Dezimalzahl und als nach einer Nachkommastelle abgebrochene Dezimalzahl.
Bitte geben Sie bei der Bewerbung an der Otto-Friedrich-Unviersität Bamberg den “Ganzzahl Wert PR"- siehe Muster(422.6 KB) an.
Bitte laden Sie den Nachweis Ihres anerkannten Dienstes im Hochschulportal hoch.
Folgende Tätigkeiten werden als "Dienst" anerkannt:
- ein freiwilliger Wehrdienst oder ein Wehrdienst bis zur Dauer von drei Jahren
- ein Zivildienst sowie Dienste im Ausland gemäß §14 b Zivildienstgesetz (ZDG)
- ein freiwilliges soziales Jahr
- ein feiwilliges ökologisches Jahr
- ein europäischer Freiwilligendienst
- ein internationaler Jugendfreiwilligendienst
- ein Bundesfreiwilligendienst
- ein Förderprogramm Weltwärts und Kulturweit von jeweils mindestens sechsmonatiger Dauer
- eine mindestens zweijährige Tätigkeit als Entwicklungshelfer
die Betreuung oder Pflege eines Kindes oder sonstigen Angehörigen bis zur Dauer von drei Jahren, sofern diese Tätigkeit vollzeitbeanspruchend ausgeführt wurde und sie von ihrem Umfang und Intensität mit den übrigen Diensten vergleichbar ist.
Wenn Sie die deutsche Staatsgehörikeit besitzen, finden Sie hier alle Informationen.
Wenn Sie eine ausländische Staatsangehörigkeit besitzen, dann finden Sie hier alle Informationen.
Die Bewerbung gilt nur als Zweitstudium, wenn Ihr Abschlusszeugnis bei Bewerbungsschluss (15. Juli 2025) vorliegt. Sollte Ihnen zu diesem Zeitpunkt noch kein Zeugnis vorliegen, bewerben Sie sich bitte für ein Erststudium.
Mehr Informationen zu den Zulassungsregeln zum Zweitstudium.
Der Zugang zum Studiengang Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Lehramt an Beruflichen Schulen) ist nur nach I. Staatsprüfung oder entsprechenden lehramtsfähigen bayerischen Masterabschluss: Wirtschaftspädagogik oder Berufliche Schulen möglich.
In NC- Studiengängen ist ein Wechsel der Studienform (von Vollzeit zu Teilzeit oder von Teilzeit zu Vollzeit) nur nach vorheriger Bewerbung und Zulassung möglich.
Bewerbung für höhere Fachsemester erfolgen über das Hochschulportal.