Allgemeine Informationen zum Lehramt an Gymnasien in Bayern

1. Ausbildung

Die Ausbildung für ein Lehramt an Gymnasien in Bayern gliedert sich in zwei Abschnitte: in ein 9-semestriges  Studium (Regelstudienzeit) an einer wissenschaftlichen Hochschule (Abschluss: I. Staatsexamen)  und in eine anschließende zweijährige schulpraktische Ausbildung (Referendariat, Abschluss: II. Staatsprüfung).

2. Umfang des Studiums

Das Studium umfasst:

  • das erziehungswissenschaftliche Studium
  • das Studium von zwei Unterrichtsfächern mit fachwissenschaftlichen und fachdidaktischen Lehrveranstaltungen
  • Praktika

Im letzten Studienabschnitt ist eine „schriftliche Hausarbeit“ (Zulassungsarbeit) zu verfassen, welche im Umfang von 12 LP in das Studium einfließt. Diese kann in einem der beiden Unterrichtsfächer oder in den Erziehungswissenschaften verfasst werden. In Fächerverbindungen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist sie in diesem Fach anzufertigen.

Grundlage für das Studium zur Vorbereitung auf die I. Staatsprüfung (u.a. Inhalte des Studiums, erforderliche Leistungsnachweise, Prüfungsanforderungen für das I. Staatsexamen) ist die Lehramtsprüfungsordnung (LPO I) in der Fassung vom 13.03.2008.
Daneben sind noch die Vorgaben der universitätsinternen Modulprüfungen (Studien- und Prüfungsordnung, Modulhandbuch) zu beachten. 

3. Schematischer Studienaufbau

Das Studium Lehramt an Gymnasien umfasst insgesamt 270 Leistungspunkte (LP). Diese gliedern sich wie folgt (idealtypischer Aufbau):

Aufbau Lehramt an Gymnasien
Unterrichtsfach I inklusive Fachdidaktik

102 LP
Unterrichtsfach II inklusive Fachdidaktik

102 LP
Erziehungswissenschaftliches Studium

35 LP
Zulassungsarbeit

12 LP
  Praktika

11 LP
 
  Wahlpflichtbereich aus Angeboten der Unterrichtsfächer

8 LP
 

3.1  Das Studium der Unterrichtsfächer umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von 102 LP pro Fach. Nach dem Absolvieren aller Pflicht- und Wahlpflichtmodule, der Praktika sowie dem Verfassen der schriftlichen Hausarbeit erfolgt die Ablegung des I. Staatsexamens. Die während des Studiums erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen fließen zu 40 % in die Endnote der I. Staatsprüfung mit ein.

In den Fächerverbindungen mit Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (144 LP) beträgt die Gesamtpunktzahl im Studiengang 312 LP.   

Nähere Hinweise zu den inhaltlichen Anforderungen enthalten die LPO I von 2008 (vgl. 2) und fachspezifische Internetseiten zu den an der Universität Bamberg wählbaren Unterrichtsfächern.

3.2 Das erziehungswissenschaftliche Studium (EWS-Bereich, §32 LPO I) dient besonders der pädagogischen Befähigung der angehenden Lehrkraft für ihre Aufgaben der Erziehung und des Unterrichts und ist integraler Bestandteil des Curriculums. Es umfasst die verpflichtende Teilnahme an Modulen in einem Umfang von 35 LP während des gesamten Studiums. Die abzuleistenden Praktika werden mit 11 LP in das Studium mit eingebracht (§ 34 LPO I, nähere Ausführungen vgl. 7)

4. Kombinationsmöglichkeiten

Folgende Kombinationen von je zwei vertieft studierten Unterrichtsfächern sind an der Universität Bamberg wählbar:

Kombinationsmöglichkeiten
DeutschEnglisch
DeutschFranzösisch
DeutschGeographie
DeutschGeschichte**
DeutschKatholische Religionslehre
DeutschLatein
DeutschPolitik und Gesellschaft**
FranzösischGeographie
FranzösischGeschichte**
FranzösischLatein
FranzösischSpanisch
LateinKatholische Religionslehre
LateinPsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt*
EnglischFranzösisch
EnglischGeographie
EnglischGeschichte**
EnglischItalienisch
EnglischKatholische Religionslehre
EnglischLatein
EnglischPsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt*
EnglischRussisch
EnglischPolitik und Gesellschaft**
EnglischSpanisch
Geschichte**Latein
GriechischLatein

*   Das Fach Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt ist zulassungsbeschränkt (vgl. 9.)
** Erweiterung aufgrund der Stundentafel des bayerischen Gymnasiums empfohlen (vgl. 6.)


Weitere in Bayern mögliche Fächerkombinationen, die aber in Bamberg nicht studiert werden können und auf die hier nicht eingegangen wird:

Kombinationsmöglichkeiten in Bayern
BiologieChemie
BiologieEnglisch
BiologieInformatik
BiologiePhysik
ChemieEnglisch
ChemieGeographie
ChemieInformatik
ChemieMathematik
ChemiePhysik
DeutschEvangelische Religionslehre
DeutschMathematik
DeutschMusik
DeutschPhilosophie/Ethik
DeutschSport
EnglischEvangelische Religionslehre
EnglischInformatik
EnglischMathematik
EnglischMusik
EnglischPhilosophie/Ethik
EnglischPhysik
EnglischSport
EnglischWirtschaftswissenschaften
Evangelische Religionslehre Sport
GeographiePhysik
GeographieWirtschaftswissenschaften
InformatikMathematik
InformatikPhysik
InformatikWirtschaftswissenschaften
Katholische ReligionslehreSport
Kunst (Doppelfach)
LateinEvangelische Religionslehre
LateinMathematik
LateinMusik
LateinPhilosophie/Ethik
LateinSport
MathematikEvangelische bzw. Katholische Religionslehre
MathematikLatein
MathematikMusik
MathematikPhilosophie/Ethik
MathematikPhysik
MathematikPsychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt
MathematikSport
MathematikWirtschaftswissenschaften
Musik (Doppelfach)

5. Sprachkenntnisse

In einigen Unterrichtsfächern müssen spätestens bis zur Meldung zur I. Staatsprüfung Fremdsprachenkenntnisse nachgewiesen werden:

FachFremdsprachenkenntnisse
Deutschgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere Fremdsprache (Niveau B1)
Englischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)
Französischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)
Geschichtegesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere Fremdsprache (Niveau B1)
GriechischLatinum 
Italienischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)
Katholische Religionslehreausreichende Kenntnisse in Latein und Altgriechisch
LateinGraecum
Russischgesicherte Kenntnisse in einer weiteren Fremdsprache (Niveau B1)
Spanischgesicherte Lateinkenntnisse und eine weitere moderne Fremdsprache (Niveau A2)

Fehlende Sprachkenntnisse können an der Universität Bamberg erworben werden (siehe unter Sprachenzentrum: www.uni-bamberg.de/sz/); dies sollte möglichst während der ersten Semester des Studiums geschehen, da auch u. U. der Zugang zu bestimmten Lehrveranstaltungen von der Vorlage des Nachweises abhängig ist. Die hierfür zu belegenden Kurse können nicht mit Leistungspunkten (LP) in das Studium eingebracht werden.

6. Erweiterungsstudium

Das Studium der aufgeführten Fächerkombinationen kann an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erweitert werden:

  • durch das Studium eines dritten, in den Fächerkombinationen unter 4. (Tabelle 1) aufgeführten Unterrichtsfaches,
  • durch das Studium des Fachs Philosophie/Ethik,
  • durch das Studium, das zu der pädagogischen Qualifikation der Beratungslehrkraft führt (§ 112 LPO I),
  • durch das Studium des Fachs Individuelle Förderung von Schülerinnen und Schülern (§ 117 LPO I) als nachträgliche Erweiterung,
  • durch das Studium der Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (§ 110 LPO I),
  • durch das Studium einer fremdsprachlichen Qualifikation im Rahmen einer nachträglichen Erweiterung (§ 114 LPO I) in folgenden Sprachen:  Englisch, Französisch, Italienisch, Russisch oder Spanisch.

Weitere Informationen zu Erweiterungsmöglichkeiten und zum Studium für das Lehramt an Gymnasien bietet die Webseite des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus:
https://www.lehrer-werden.bayern/studium-und-vorbereitungsdienst/gymnasium#erweiterungsfaecher

Aufgrund der derzeitigen Strukturierung der gymnasialen Ausbildung in Bayern werden die Fächer Geschichte und Sozialkunde in der Oberstufe zusammengefasst unterrichtet. Deshalb ist es ratsam, bei einer Fächerkombination mit Geschichte oder Politik und Gesellschaft mit dem nicht-gewählten Fach zu erweitern (z.B.: Kombination Deutsch-Politik und Gesellschaft => Erweiterung mit Geschichte, oder: Kombination Deutsch-Geschichte => Erweiterung mit Politik und Gesellschaft).

7. Praktika

Für das Studium des Gymnasiallehramtes sind Praktika abzuleisten, die die Studierenden in die Schul- und Unterrichtspraxis der von ihnen gewählten Fächer einführen sollen:

  • ein 3 bis 4-wöchiges Orientierungspraktikum an mindestens zwei unterschiedlichen Schularten möglichst vor Studienbeginn,
  • ein 8-wöchiges Betriebspraktikum vor bzw. während des Studiums,
  • ein pädagogisch-didaktisches Schulpraktikum im Rahmen von 6 LP,
  • ein studienbegleitendes fachdidaktisches Praktikum (in einem Semester) in einem der gewählten Fächer im Rahmen von 5 LP.

Weitere Informationen des Praktikumsamtes für Lehrämter der Universität Bamberg:
www.uni-bamberg.de/praktikumsamt

8. Studiendauer

Die Regelstudienzeit für ein Lehramt an Gymnasien beträgt grundsätzlich 9 Semester.

9. Zulassungsbeschränkungen und Studienbeginn

Für das Studium Lehramt an Gymnasien bestehen an der Universität Bamberg nur für Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt und das Erweiterungsfach Beratungslehrkraft Zulassungsbeschränkungen.

Das Studium kann zum Wintersemester oder zum Sommersemester aufgenommen werden mit Ausnahme des Faches Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (Bewerbung bis zum 15. Juli, Beginn nur zum Wintersemester) sowie des Erweiterungsstudiums Beratungslehrkraft (Bewerbung bis zum 15. Juli, Beginn nur zum Wintersemester).

Eine vorherige Bewerbung für zulassungsfreie Fächerkombinationen ist nicht erforderlich (vgl. aber 4.). Die Einschreibefristen liegen jeweils ca. im August/September (für ein Wintersemester) bzw. im März (für ein Sommersemester).

10. Wechsel des Bundeslandes

Da Lehramtsexamina zwischen den Bundesländern eventuell nur bedingt gegenseitig anerkannt werden, empfiehlt es sich, die I. und II. Staatsprüfung in dem Bundesland abzulegen, in dem eine Lehrtätigkeit angestrebt wird. 

Für alle Personen, die den Studienort- und Studiengang wechseln wollen, gilt: Bitte informieren Sie sich bei der Zentralen Studienberatung. Weitere Auskünfte über die Möglichkeit der Anerkennung von Studien- und Prüfungsleistungen und der u. U. damit verbundenen Einstufung in ein entsprechendes Fachsemester erteilt der zuständige Prüfungsausschussvorsitzende für die Lehramtsstudiengänge an der Universität Bamberg.
www.uni-bamberg.de/lehrerbildung/studierende/studienkontext/pruefungswesen/

11. Hinweise für ausländische Studieninteressierte

Für ausländische Studieninteressierte, die ihre Schul- und gegebenenfalls Hochschulausbildung im Ausland erworben haben, gelten bei einer Bewerbung um einen Studienplatz in einem grundständigen Studiengang (Lehramt) gesonderte Bestimmungen. Informationen hierüber erhalten Sie bei:

International Office
Kapuzinerstraße 25
96047 Bamberg
Telefon: +49 (0)951-863-1051
Fax: +49 (0)951-863-1054
E-Mail: bachelor.international(at)uni-bamberg.de
Homepage: www.uni-bamberg.de/international-office/