• Herausgabe der Buchreihe „Quellen und Studien zur Philosophie Neuspaniens“ beim Winter Verlag/Heidelberg (mit Jörg A. Tellkamp von der UAM in Mexiko City).

 

• Edition und kommentierte Übersetzung der Información en derecho und der Reglas y Ordenanzas des Vasco de Quiroga.

In seiner Información en Derecho prangerte der spanische Rechtsgelehrte Vasco de Quiroga die Praxis der Conquista und der Sklavenhaltung in der Neuen Welt an. Auf der Grundlage von spätscholastischer Philosophie und Renaissancehumanismus, die er im Bemühen um praktische Lösungen miteinander verband, erarbeitete er einen eigenen Vorschlag zur Verbesserung der Behandlung der Indios: Die Gründung von Eingeborenenkommunitäten nach der Maßgabe von Thomas Mores Utopia. Seine Reglas y Ordenanzas sind die eng an Mores Text angelehnte schriftliche Formulierung von Grundsätzen zum Leben in solchen Kommunitäten, von denen Quiroga tatsächlich zwei in Mexiko gründete.

Die Beschäftigung mit der novohispanischen Philosophie und insbesondere mit Quiroga ist auch im Rahmen der Selbstverpflichtung zu sehen, die Forschungstätigkeit auf Themen auszurichten, die für die gemeinsame Forschungsstelle „Methoden der Normbegründung“ der philosophischen Lehrstühle in Bamberg einschlägig sind.

  • Varieties of Existence. Fictional Entities, Possible Worlds and other Ontological Oddities

    Der englischsprachige Workshop fand am 17.07.2015 statt und drehte sich um ver-schiedene Themen rund um den Existenzbegriff aus semantischer, formal-logischer und metaphysischer Perspektive. Oder anders gesagt: Es ging um die Frage, ob es Dinge gibt, die es gar nicht gibt, und welche Relevanz dies in epistemischer, sprachphi-losophischer und normativer Hinsicht hat. Existiert Sherlock Holmes und lebt er wirk-lich in der Baker Street 221b in London? Gibt es eine mögliche Welt (oder gar gleich ein Meinongianisches Schattenreich), in dem zweihörnige Einhörner leben? Und falls ja: Wie nehmen wir sprachlich auf derartige Entitäten Bezug und welche Konsequen-zen ergeben sich hieraus u.a. für die Wahrheitsfunktionalität und Interpretation inten-sionaler Logiken (einschließlich der deontischen Logik als formalem Kalkül von Pflicht und Erlaubnis). Mit Vorträgen von Gabriele De Anna (Bamberg), Benjamin Schnieder (Hamburg), Uwe Voigt (Augsburg), Sebastian Krebs (Bamberg), Manuele Dozzi (Udine) und Da-niel Milne-Plückebaum (Bielefeld) (das Programm finden Sie hier(83.5 KB, 1 Seite)).

1. Forschungsprojekte

  • Rezeption der Gerechtigkeitstheorie des Aristoteles im Mittelalter

    Das zwei Jahre von der Fritz-Thyssen-Stiftung geförderte Habilitationsprojekt untersucht die Rezeption der aristotelischen Gerechtigkeitstheorie durch verschiedene mittelalterliche Autoren (Albertus Magnus, Thomas von Aquin, Jakob von Viterbo, Gottfried von Fontaines). Neben dem historischen Forschungsinteresse steht hierbei die systematische Problematik der Konzeption von praktischer Vernunft sowie der Begründung universaler praktischer Normativität im Vordergrund. Die Habilitation wird im Herbst 2015 eingereicht werden.

  • Thyssen-Projekt zur Transformation des Naturrechts im Übergang zur Neuzeit (Vázquez und Spinoza)

    Das von der Thyssen-Stiftung von 2012-2015 geförderte Projekt untersuchte die Umformung des Naturrechtsbegriffs im Übergang von der Spätscholastik zur Neuzeit anhand der beiden Autoren Gabriel Vázquez und Baruch Spinoza. Der Fokus lag hierbei auf der Frage nach dem veränderten Verständnis der systematischen Grundlegung von Ethik und deren Bezug auf Theologie und Philosophie. Wie sich im Zuge der Untersuchungen ergeben hat, weisen beide Autoren am Rande der ‚Epochenschwelle‘ (Blumenberg) vom Mittelalter zur Neuzeit einerseits beachtliche strukturelle Ähnlichkeiten hinsichtlich ihrer Auffassung des Naturrechts auf; andererseits stehen diese Ähnlichkeiten vor systematischen Hintergründen, die teilweise noch in hohem Maße divergieren. Dennoch lässt sich festhalten, dass sich der Übergang zur Neuzeit angesichts dieser beiden untersuchten Autoren weniger, wie oftmals angenommen, als ein Prozess darstellt, in dem die Theologie keine Begründungsansprüche in ethischer Hinsicht mehr beanspruchen kann. Vielmehr ist es der Zug zu konsequenter philosophischer Systematisierung, der sich bei Vázquez zwar in dessen Naturrechtstheorie bereits ankündigt, allerdings erst von Spinoza konsequent vollzogen wird, wodurch dieser Übergang zum neuzeitlichen Denken ausgezeichnet ist. Die Veröffentlichung einer Monographie ist in Vorbereitung und wird voraussichtlich im Frühjahr 2016 mit einem Auslandsaufenthalt verbunden werden.

2. Tagungen, Workshops, Kolloquia

  • Kolloquia und Tagung zum Gesetzesbegriff in der Spätscholastik

    In Kooperation mit Nachwuchswissenschaftlern der Universitäten Halle/Saale, Frankfurt/Main und Hamburg wurde zwischen 2011 und 2013 eine Reihe von Kolloquia durchgeführt, die die Untersuchung der Begründung und der Transformation des Gesetzesbegriffs in der spanischen Spätscholastik zum Gegenstand hatten. Diese Reihe wurde im September 2013 durch eine interdisziplinäre Tagung mit dem Titel Der Gesetzesbegriff in der Moral-, Rechts- und Politiktheorie der ‚Schule von Salamanca‘ – The Concept of Law (lex) in Moral, Legal, and Political Thought of the ‚School of Salamanca‘ in Bamberg abgeschlossen. Der Tagungsband zur Reihe ist im Erscheinen.

  • Workshop: Funktion und Normativität bei Darwin und Aristoteles: Natur als Entstehungsrahmen von Moral?

    In Zusammenarbeit mit Annett Wienmeister fand im Frühjahr 2014 ein interdisziplinärer Workshop zum Thema: ‚Funktion und Normativität bei Darwin und Aristoteles: Natur als Entstehungsrahmen von Moral?‘ statt, in dem die Frage diskutiert wurde, inwieweit die Vorgaben der Evolutionstheorie darwinscher Prägung mit teleologischen und moralphilosophischen Problemlagen auf der Grundlage der aristotelischen Philosophie vermittelbar sind. Vortragende waren – neben den beiden OrganisatorInnen – Jörn Müller, Christian Spahn, Christoph Kummer, Uwe Voigt, Peter Heuer, Martin F. Meyer, Gabriele De Anna und Georg Toepfer. Die Ergebisse des Workshops werden voraussichtlich im Herbst 2015 bei University Press Bamberg erscheinen. 

  • Jahrestagung 2015 der Deutschen Comenius-Gesellschaft

    In Zusammenarbeit mit der Deutschen Comenius-Gesellschaft e.V. sowie der Fränkischen Gesellschaft für Philosphie e.V. veranstaltete die Forschungsstelle vom 23. bis zum 25. Oktober 2015 auf Schloss Schney in Lichtenfels die Tagung „Vom Kleinkrieg zum Weltfrieden? Regionale Erfahrungen mit dem Konflikt um Jan Hus und die globale Hoffnung des Johann Amos Comenius“. Veranlasst durch das „Hus-Jahr 2015“, die vierhundertste Wiederkehr der Verbrennung des tschechischen Reformators Jan Hus auf dem Konzil von Konstanz, ging es in jener Tagung um die historischen, theologischen und philosophischen Dimensionen der Entwicklung von den kriegerischen Auseinandersetzungen im Gefolge dieser Hinrichtung bis hin zu dem auf universalen Frieden durch kreativen Ausgleich religiöser und kultureller Gegensätze abzielenden Werk und Wirken des mährischen Universalgelehrten Johann Amos Comenius (1592-1670). Comenius wird dabei nicht von ungefähr mit Hus in Verbindung gebracht, sondern steht als Angehöriger der Böhmischen Brüder in einer sich auf diesen beziehenden konfessionellen Traditionslinie und beruft sich auch ausdrücklich auf Hussens Forderung einer Verinnerlichung und zugleich vertieften Außenwirksamkeit christlicher Glaubensüberzeugungen. Nicht zuletzt macht Comenius in seiner Zeit aufgrund der Zugehörigkeit zu einer religiösen Randgruppe vielfache Gewalterfahrungen, die gerade seine Sehnsucht nach Frieden für Menschen verschiedenster Überzeugungen und Einstellungen sowie seine entsprechende Arbeit an weitgefächerten Programmen für den Weg zu einem solchen Frieden motivieren. Diese Thematik reflektierte die Tagung auch im Spiegel der konkreten Erfahrungen, die mit dem Konflikt um Jan Hus in der Region Franken gemacht worden sind. Sprecher waren Prof. Dr. Heinrich Beck, Prof. Dr. Erwin Schadel, Dr. Hans-Jürgen Wunschel, Prof. Dr. Andreas Lischewski, Dr. Martin Steiner sowie Prof. Dr. Henk Woldring.

3. Übersetzungen

  • Gabriel Vázquez, De lege – Das Gesetz

    Im Zusammenhang mit dem genannten Thyssen-Projekt zur Transformation des Naturrechts im Übergang zur Neuzeit entsteht eine Übersetzung von ausgewählten Stellen von Gabriel Vázquez’ Kommentar zum Gesetzestraktat aus der Summa theologiae des Thomas von Aquin.

  • Baruch Spinoza, Briefwechsel

     Ebenfalls im Zusammenhang mit dem genannten Thyssen-Projekt zur Transformation des Naturrechts im Übergang zur Neuzeit sowie der Übersetzung von Vásquez’ De lege entsteht eine Neuübersetzung des Briefwechsels von Baruch Spinoza, die im Meiner-Verlag erscheinen wird.

     

  • Habilitationsprojekt: „Eine philosophische Anthropologie der Architektur“ – Projektidee

    Ausgangspunkt – Ziel – Vorgehen – Relevanz

    Zwei einfache Beobachtungen bilden den Ausgangspunkt des Projektes:

    Zum einen nahmen und nehmen viele Architekten für sich in Anspruch bei ihrer Arbeit „DEN Mensch in den Mittelpunkt“ zu stellen. Trotzdem resultiert aus dieser gemeinsamen Annahme eine sehr unterschiedliche Architektur. Dies führt zu der Schlussfolgerung, dass die der Arbeit der Architekten zugrunde liegenden Vorstellungen vom Menschen – seinen Bedürfnissen, Idealen, Werten, Wünschen, etc. – ebenfalls sehr unterschiedlich sein müssen.

    Die zweite Beobachtung ist, dass in der philosophischen Anthropologie – anders als in der ethnologisch orientierten Anthropologie – Architektur kaum eine Rolle spielt. Die Tatsache, dass sich der Mensch behausen muss, wurde zwar gesehen und gewürdigt, aber den Formen in denen dies geschieht und ihrer prinzipiellen Rolle für das Menschsein wurde kaum Aufmerksamkeit geschenkt.

    Zusammengenommen führt dies zu der Feststellung, dass Architektur und philosophische Anthropologie zwei Disziplinen sind, die einander bis dato kaum Beachtung geschenkt haben.

    Dies – so die Grundannahme des Projektes – stellt sowohl in wissenschaftlich-theoretischer als auch in praktischer Hinsicht ein echtes Defizit dar. Eine verstärkte gegenseitige Beachtung wäre für beide Disziplinen von Vorteil und könnte darüber hinaus perspektivisch dazu beitragen ein Bauen zu ermöglichen, dass den Menschen besser gerecht wird, als dies heute vielfach der Fall ist, weil es DEM Mensch besser gerecht wird.

    Das Projekt soll dem skizzierten Defizit der wechselseitigen Nichtbeachtung von Architektur und philosophischer Anthropologie mit der Erarbeitung einer Monographie zum Thema entgegenzuwirken.

    Dazu sind zunächst einige Klärungen zu Begriffen, Stand der Forschung und der Relevanz des Themas vorzunehmen. Im Folgenden erfolgt eine Analyse der Bedeutung von (systematisch entwickelten und/oder intuitiven) Vorstellungen vom Menschen und seinen Bedürfnissen für maßgebliche Architekturkonzeptionen der jüngeren Vergangenheit und der Gegenwart. Außerdem ist ein Menschenbild zu bestimmen, das dem weiteren Vorgehen als Ausgangspunkt dienen kann, wobei allerdings nicht DAS Wesen des Menschen gesucht werden soll, wohl aber im Sinne einer pragmatischen Anthropologie bestimmte mehr oder weniger konsensfähige Einsichten in die Natur des Menschen, hinter die heute und hier nicht mehr sinnvoll zurückgegangen werden kann. Dabei erfolgt die Formulierung einer pragmatischen Anthropologie ohne Anspruch auf eine Letztbegründung und für heute und den westlichen Kulturkreis. Daraufhin soll – entsprechend dem beobachteten Defizit – einerseits die bis dato in der philosophischen Anthropologie kaum gewürdigte Tatsache, dass sich der Mensch behausen muss und dies seit Jahrtausenden in Architekturen tut, Beachtung finden, wobei auch das architektonische Wissen über den Menschen, also die in Gebäuden und in der Praxis enthaltenen Erkenntnisse über menschliche Werte und Bedürfnisse, beachtet und erschlossen werden soll. Die grundlegende Frage ist hier, ob die Tatsache, dass sich der Mensch als Mängelwesen (Gehlen) praktisch aber auch ideell behausen muss und dass er dies architektonisch tut, ein ihn selbst als Mensch mitkonstituierendes Merkmal ist und wenn ja in welcher Weise?

    Der anderen Seite des beobachteten Defizits entsprechend soll außerdem untersucht werden, was von begründeten philosophisch-anthropologischen Erkenntnissen über den Mensch und seine Bedürfnisse für die Architektur gefolgert werden kann und ob auf dieser Basis und aus dieser heraus (in normativer Art und Weise) Prinzipien guter architektonischer Gestaltung bestimmt werden können und wenn ja welche.

    Das Projekt erschließt somit systematisch einen bislang in der Forschung nicht ausreichend gewürdigten, aber – wenn nicht alle Zeichen trügen – zunehmend sowohl von philosophischer als auch von architektonischer Seite als bedeutsam erachteten Aspekt, nämlich den Einfluss theoretischer (impliziter oder expliziter) Annahmen über den Mensch als Mensch für die künstlerisch-technische Praxis der Architektur.

    Die gesellschaftliche Relevanz des Projektes ergibt sich aus der Tatsache, dass die gebaute Umwelt für das gute Leben einer Gesellschaft und jedes ihrer Individuen von großer Bedeutung ist. Die systematische Suche nach philosophischen Antworten auf die Frage nach der Grundlage menschengerechten Bauens könnte zumindest perspektivisch dazu beitragen, dass architektonische und städtebauliche Planung „dem Menschen“ besser gerecht wird.

     

  • Promotionsprojekt: „Tugend und Gerechtigkeit im Spannungsfeld von Universalismus und Relativismus. Eine Untersuchung anhand der ethischen Ansätze Onora O’Neills, Alasdair MacIntyres und Martha Nussbaums“

    Kann eine Ethik für alle Menschen gelten und dennoch auf die spezifischen Besonderheiten des jeweiligen Kontexts eingehen? – Das Promotionsprojekt setzt sich mit dem Spannungsfeld von Universalismus und Relativismus/Partikularismus, welche in der modernen ethischen Debatte als unvereinbar gegenübergestellt werden, auseinander. Es widmet sich Onora O’Neills Buch „Tugend und Gerechtigkeit“, wobei die Frage zugrunde gelegt wird, was ihre konstruktivistische Methode, ausgehend von einer kantianischen Pflichtenethik, für eine mögliche Synthese von Universalismus und Relativismus leisten kann. Hierfür gilt es nicht nur die Konsistenz ihres eigenen Ansatzes zu prüfen, sondern auch dessen Resistenz gegenüber relativistischen Vorwürfen, was anhand einer kritischen Konfrontation mit Alasdair MacIntyres „After Virtue“ geleistet werden soll. Die Gegenüberstellung mit Martha Nussbaums kompatibilistischem Fähigkeiten-Ansatz aristotelischer Herkunft soll ergänzend dazu beitragen, die Zusammenhänge zwischen Universalismus und Relativismus/Partikularismus offenzulegen.

  • Promotion zum Thema „Jenseits von Freiheit und Würde? Zur Theorie, Praxis und Ethik der Manipulation“

    Die Arbeit setzt sich mit einem der grundlegenden psychologischen Phänomene unserer Zeit auseinander: Manipulation, – die in ihrer Reichweite und Omnipräsenz fundamentale ethische Fragen aufwirft, die gegenwärtig auffällig wenig Gegenstand einer Diskussion sind. Um sich einer ethischen Analyse zu nähern, gilt es zunächst zu klären, was wir unter Manipulation verstehen müssen, haben wir es hier doch mit einem im Rahmen der Wissenschaft freischwebenden Begriff zutun. So widmet sich der erste Teil der Dissertation der Aufgabe, eine sorgfältige Analyse der Manipulation, ihrer verschiedenen Typen und Mechanismen zu liefern und sie von anderen Beeinflussungsarten wie Überzeugung oder Zwang abzugrenzen. Im Anschluss an die so ermittelte Definition geschieht eine Durchsicht der psychologischen Forschung, die das Phänomen auf empirischer Grundlage weiter ausleuchtet und konkretisiert. Im zweiten Teil der Arbeit geschieht dann eine moralphilosophische Betrachtung. Zunächst wird das Fundament für die ethische Analyse gelegt, indem Manipulation als eine sich durch asymmetrische Verhältnisse auszeichnende Machtform, die normative Fragestellungen mit sich bringt, charakterisiert wird. Sodann werden ethische Implikationen der Manipulation näher betrachtet und überprüft, hierbei wird auf dem Fundament einer minimalen Respektsmoral der Fokus auf die Frage der Vereinbarkeit von Manipulation mit der Freiheit und Autonomie des Einzelnen und ihre Rolle im Kontext moderner Demokratien gelegt und ein Fragenkatalog entwickelt, der die Beurteilung manipulativer Beeinflussungsfälle erlaubt.