Staatsexamen Fachdidaktik Mathematik

Zusatzinformationen:

Die schriftliche Prüfungsarbeit ist eine

    Abhandlung über mathematische und mathematikdidaktische Themen

    Erwartet werden fachliche Korrektheit und fachdidaktisch fundierte Argumentationen.

Folgende Punkte sollten selbstverständlich sein:

  • Es werden mathematische und mathematikdidaktische Fachausdrücke und Redewendungen auftreten:
    Achten Sie dabei auf korrekte Fachsprache.
  • Es werden mathematische Terme, Ausdrücke und Formeln auftreten:
    Achten Sie dabei auf die Erklärung der Variablen und auf korrekte Schreibweise.
  • Es werden Texte in deutscher Sprache auftreten:
    Achten Sie dabei auf korrektes und grammatikalisch richtiges Deutsch, Leserlichkeit sowie auf die Rechtschreibung.

Beantworten Sie die drei gestellten Aufgaben.
Eine gesonderte Gliederung, eine Einleitung oder ein Fazit swie andere narrative Rahmungen sind explizit nicht notwendig.

Bedeutung der Operatoren im Staatsexamen Mathematikdidaktik in Bayern

Stand: Mai 2026

Angeben 
/ Beschreiben
Sachverhalte oder Verfahren ohne detaillierte Erläuterungen oder Begründungen wiedergeben.
Beweisen 
/ Zeigen
Bei mathematischen Aussagen: Beweis führen.
Begründen

Bei mathematischen Aussagen: Beweis (ggf. auf Schulniveau) führen.

Bei fachdidaktischen Fragen: Fachdidaktische Argumente zum Vorgehen angeben.

Diskutieren 
/ Erörtern
Einen Sachverhalt beschreiben und sich argumentativ, kritisch und differenziert mit ihm auseinandersetzen.
DefinierenEinen Begriff mathematisch korrekt definieren; evtl. auch darin verwendete Begriffe definieren.
Entwickeln (Unterrichtseinheit)Für eine selbst entworfene Unterrichtseinheit wesentliche Elemente (Lernziele, Sachanalyse und fachdidaktische Analyse) beschreiben und das Vorgehen begründen.
ErläuternEinen Sachverhalt wiedergeben, diesen in einen größeren Zusammenhang stellen (z.B. mit Ober-, Unter-, Nebenbegriffen) und an Beispielen veranschaulichen. Dabei sollten wesentliche Definitionen angegeben werden. Ein Beweis ist üblicherweise nicht verlangt.
SkizzierenWesentliche Eigenschaften (z.B. von Sachverhalten, Verfahren, Aktivitäten oder Zugängen) ohne detaillierte Erläuterungen oder Begründungen wiedergeben.