Staatsexamen Fachdidaktik Mathematik
Zusatzinformationen:
- vhb-Kurs (Lehramt -Fachdidaktik Mathematik) „Examensvorbereitung Didaktik der Mathematik“
- Archiv aller bisherigen Staatsexamensaufgabenstellungen (seit 1990)
- Exemplarische authentische Bearbeitungen von Examensaufgaben
Bedeutung der Operatoren im Staatsexamen Mathematikdidaktik in Bayern
Stand: Mai 2026
| Angeben / Beschreiben | Sachverhalte oder Verfahren ohne detaillierte Erläuterungen oder Begründungen wiedergeben. |
| Beweisen / Zeigen | Bei mathematischen Aussagen: Beweis führen. |
| Begründen | Bei mathematischen Aussagen: Beweis (ggf. auf Schulniveau) führen. Bei fachdidaktischen Fragen: Fachdidaktische Argumente zum Vorgehen angeben. |
| Diskutieren / Erörtern | Einen Sachverhalt beschreiben und sich argumentativ, kritisch und differenziert mit ihm auseinandersetzen. |
| Definieren | Einen Begriff mathematisch korrekt definieren; evtl. auch darin verwendete Begriffe definieren. |
| Entwickeln (Unterrichtseinheit) | Für eine selbst entworfene Unterrichtseinheit wesentliche Elemente (Lernziele, Sachanalyse und fachdidaktische Analyse) beschreiben und das Vorgehen begründen. |
| Erläutern | Einen Sachverhalt wiedergeben, diesen in einen größeren Zusammenhang stellen (z.B. mit Ober-, Unter-, Nebenbegriffen) und an Beispielen veranschaulichen. Dabei sollten wesentliche Definitionen angegeben werden. Ein Beweis ist üblicherweise nicht verlangt. |
| Skizzieren | Wesentliche Eigenschaften (z.B. von Sachverhalten, Verfahren, Aktivitäten oder Zugängen) ohne detaillierte Erläuterungen oder Begründungen wiedergeben. |
