Module abwählen und Notenverbesserung

Dies ist grundsätzlich möglich, falls Ihnen alternative Wahlmöglichkeiten offen stehen (z.B. in den Modulgruppen "Vertiefung" oder "Betriebswirtschaftslehre"). Für einen sog. Teilprüfungswechsel genügt eine Mail an das Prüfungsamt Bamberg mit Angabe Ihrer Matrikelnummer.

Sie können einen solchen Wechsel so oft durchführen, wie Ihnen alternative Wahlmöglichkeiten offenstehen.

Das "weggetauschte" Modul kann in Ihrem Studium nicht mehr absolviert werden. Sie können sich innerhalb der nächsten Klausuranmeldephase für ein neues Modul im Rahmen Ihrer Wahlmöglichkeiten zur Prüfung anmelden.

Bitte beachten Sie, den Wechsel, vor allem bei Drittversuchen, rechtzeitig vor dem Termin des Wiederholungsversuches, den Sie nicht antreten wollen, zu beantragen. Ein Prüfungswechsel am Tag der Prüfung oder im Nachgang, können nicht durchgeführt werden.

Sie haben die Möglichkeit, das Fach in den freiwilligen Zusatzbereich verschieben zu lassen und stattdessen ein anderes Modul zu absolvieren. Dies ist natürlich nur möglich, falls Ihnen alternative Wahlmöglichkeiten offen stehen (z.B. in der Modulgruppe "Betriebswirtschaftslehre" oder "Vertiefung"). Für die Verschiebung genügt eine Mail an das Prüfungsamt Bamberg mit Angabe Ihrer Matrikelnummer. Sie können sich nach der erfolgreichen Verschiebung innerhalb der nächsten Klausuranmeldephase für ein neues Modul im Rahmen Ihrer Wahlmöglichkeiten zur Prüfung anmelden.

Die in den freiwilligen Zusatzfächern erzielten Noten werden bei der Festlegung der Gesamtnote nicht berücksichtigt. Über das Ergebnis der Zusatzprüfungen wird ein gesondertes Zeugnis (Zeugnis über Zusatzprüfungen) ausgestellt.

Derartige Wechsel können so oft durchgeführt werden, wie Ihnen noch alternative Wahlmöglichkeiten offenstehen. Jedoch können (häufige) Verschiebungen zu einer Verlängerung Ihres Studiums führen, da Sie in jedem Fall ein alternatives Modul erfolgreich absolvieren müssen. Auch ist natürlich nicht garantiert, dass Sie bei dieser alternativen Prüfung eine bessere Note bekommen werden.

Bitte beachten Sie zudem folgende Punkte:

  • Ein verschobenes Modul kann nicht nochmal absolviert werden! Falls beispielsweise das Modul "Angewandte VWL 1" (mit einer beliebigen bestandenen Prüfungsleistung) verschoben wurde, kann nicht eine andere wählbare Prüfungsleistung in diesem Modul absolviert werden. Die Module "Angewandte VWL 2" und "Angewandte VWL 3" oder auch wählbare Module anderer Fachbereiche (BWL, Politik etc.) stehen Ihnen jedoch noch zur Verfügung.
  • Eine nachträgliche Rückverschiebung aus dem freiwilligen Zusatzbereich in den regulären Bachelorbereich ist nicht möglich!
  • Die oben beschriebene Möglichkeit steht Ihnen nicht mehr offen, wenn Sie alle erforderlichen Leistungen (180 ECTS-Punkte) absolviert haben! In diesem Fall gilt das Prüfungsverfahren als beendet und das Zeugnis wird erstellt.