Anrechnung von Studienleistungen aus einem Vorstudium

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können in EES erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium.

  • Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang EES zu erfolgen.
  • Für Studiengangwechsler
    • innerhalb der Universität Bamberg ist es nicht nötig, die einzelnen Fachvertreter zu kontaktieren, um Anerkennungsbestätigungen einzuholen. Es handelt sich schließlich (z. B. bei „Mikroökonomik I“ oder „Methoden der Statistik II“) um dieselben Veranstaltungen.
    • Studiengangwechsler von außerhalb der Universität Bamberg müssen die Anerkennung der extern erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern bestätigen lassen.
  • Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anrechnungsformular, das der Prüfungsausschuss bereit stellt und reichen dieses zusammen mit einer Leistungsübersicht des Vorstudiums bei Dr. Felix Stübben ein.

Für je 30 ECTS-Punkte angerechneter Prüfungsleistungen werden Sie von der Studierendenkanzlei Bamberg um ein Fachsemester hochgestuft.

Anrechnung von außerhalb der Universität erbrachten Leistungen

Sie können sich auch extern erbrachte Leistungen in Ihrem EES-Studium anrechnen lassen, wie sie beispielsweise von der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) angeboten werden. Diese müssen Teil Ihres regulären Studiums sein. Folgende Schritte sind hierfür nötig:

  • Nehmen Sie zunächst Kontakt mit den inhaltlich zuständigen Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern der Universität Bamberg auf und klären, ob ein externer Kurs für einen angebotenen Kurs anerkannt werden kann.
    Achtung: Eine Anrechnungsmöglichkeit besteht nur für Kurse, die im Rahmen Ihrer Wahlmöglichkeiten im Bachelorstudiengang EES aufgeführt sind. Diese finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs.
  • Falls eine Anrechnung möglich ist, können Sie den Kurs absolvieren und davon ausgehen, dass Ihnen dieser nach erfolgreicher Prüfung für Ihr Bamberger Studium anerkannt wird.
  • Die Anrechnung erfolgt über ein Anrechnungsformular, das der Prüfungsausschuss bereit stellt. Dieses reichen Sie, zusammen mit der Anerkennungsbestätigung der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters, bei Dr. Felix Stübben ein. Der Eintrag in FlexNow durch das Prüfungsamt der Universität Bamberg wird automatisch veranlasst.

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