Zulassung und Einschreibung
Die Zulassung zum Masterstudiengang CEP setzt einen ersten berufsqualifizierenden Hochschulabschluss oder einen gleichwertigen in- oder ausländischen Abschluss voraus.
Erforderlich sind:
ein abgeschlossenes mindestens sechssemestriges BA-Studium (mind. 180 ECTS-Punkte),
eine Gesamtnote von mindestens „gut“ (2,5),
mindestens 90 ECTS-Punkte aus sozial- und wirtschaftswissenschaftlichen, mathematischen oder informatischen Fächern,
davon mindestens 18 ECTS-Punkte in quantitativen, mathematischen oder statistischen Methoden.
Deutschkenntnisse auf dem Mindestniveau B2.
Damit stellt der Studiengang sicher, dass Studierende über eine solide fachliche und methodische Grundlage verfügen, um die interdisziplinären und methodisch anspruchsvollen Inhalte des Masterprogramms erfolgreich zu absolvieren.
Alle relevanten Infos zum Bewerbungsprozess finden Sie auf den Seiten der Studierendenkanzlei.
Bewerbung vor Abschluss des Erststudiums
Eine Bewerbung ist auch möglich, wenn das Erststudium noch nicht vollständig abgeschlossen ist. In diesem Fall gilt:
Der qualifizierende Abschluss muss bis spätestens zum Ende des ersten Fachsemesters nachgewiesen werden.
Erfolgt der Nachweis nicht fristgerecht, erfolgt die Exmatrikulation von Amts wegen zum Ende des ersten Fachsemesters. Sobald der Bachelorabschluss dann vorliegt, können Sie erneut eingeschrieben werden.


