Für Anrechnungen von Leistungen kann es verschiedene Anlässe mit jeweils unterschiedlichen Verfahrensweisen geben (siehe unten).

Eine Anerkennung von Studienleistungen kann je nach Umfang der anerkannten Leistungen zu einer Hochstufung der Fachsemesterzahl führen (ein Semester je 30 ECTS-Punkten).

Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang CEP ist auch möglich, wenn Sie ein Fach, welches im Bachelorstudiengang CEP verpflichtend zu absolvieren ist (z.B. Mikroökonomik I), im ursprünglichen Studiengang endgültig nicht bestanden haben.

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Bachelorstudiengang CEP erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium.

  • Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang CEP zu erfolgen.
  • Für Studiengangwechsler von außerhalb der Universität Bamberg müssen die Anerkennung der extern erbrachten Leistungen von den jeweiligen Fachvertreterinnen und Fachvertretern bestätigen lassen.
  • Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anrechnungsformular(188.0 KB), das der Prüfungsausschuss bereit stellt und reichen dieses zusammen mit einer Leistungsübersicht des Vorstudiums bei der Fachstudienberatung CEP ein.

Ein Wechsel in den Bachelorstudiengang CEP ist auch möglich, wenn Sie ein Fach, welches im Bachelorstudiengang CEP verpflichtend zu absolvieren ist (z.B. Mikroökonomik I), im ursprünglichen Studiengang endgültig nicht bestanden haben.

Es besteht grundsätzlich keine Pflicht der Anerkennung bereits erbrachter Prüfungsleistungen. Sie wählen selbst aus, welche Leistungen Sie sich anerkennen lassen wollen. Bereits erbrachte Leistungen, die Sie sich nicht anerkennen lassen, können im Bachelorstudiengang EES erneut im ersten Versuch absolviert werden. Dies gilt ggf. auch für endgültig nicht bestandene Module und für Module mit eingetragenen Fehlversuchen aus Ihrem Vorstudium.

  • Die Anrechnung von Prüfungsleistungen hat zeitnah zur Einschreibung in den Studiengang CEP zu erfolgen.
  • Für Studiengangwechsler innerhalb der Universität Bamberg ist es nicht nötig, die einzelnen Fachvertreter zu kontaktieren, um Anerkennungsbestätigungen einzuholen. Es handelt sich schließlich (z. B. bei „Mikroökonomik I“ oder „Methoden der Statistik II“) um dieselben Module.
  • Zur Anrechnung benutzen Sie bitte das Anrechnungsformular(188.0 KB), das der Prüfungsausschuss bereit stellt und reichen dieses zusammen mit einer Leistungsübersicht des Vorstudiums bei der Fachstudienberatung CEP ein.

Sie können sich auch extern erbrachte Leistungen in Ihrem CEP-Studium anrechnen lassen, wie sie beispielsweise von der Virtuellen Hochschule Bayern (vhb) angeboten werden. Diese müssen Teil Ihres regulären Studiums sein. Folgende Schritte sind hierfür nötig:

  • Nehmen Sie zunächst Kontakt mit den inhaltlich zuständigen Fachvertreterinnen bzw. Fachvertretern der Universität Bamberg auf und klären, ob ein externer Kurs für einen angebotenen Kurs anerkannt werden kann.
    Achtung: Eine Anrechnungsmöglichkeit besteht nur für Kurse, die im Rahmen Ihrer Wahlmöglichkeiten im Bachelorstudiengang CEP aufgeführt sind. Diese finden Sie im Modulhandbuch des Studiengangs.
  • Falls eine Anrechnung möglich ist, können Sie den externen Kurs absolvieren und davon ausgehen, dass Ihnen dieser nach erfolgreicher Prüfung für Ihr Bamberger Studium anerkannt wird.
  • Die Anrechnung erfolgt über ein Anrechnungsformular(188.0 KB), das der Prüfungsausschuss bereit stellt. Dieses reichen Sie, zusammen mit der Anerkennungsbestätigung der Fachvertreterin bzw. des Fachvertreters, bei der Fachstudienberatung CEP ein. Der Eintrag in FlexNow durch das Prüfungsamt der Universität Bamberg wird automatisch veranlasst.