Härtefälle

Bewerberinnen und Bewerber, die schwerwiegende gesundheitliche, soziale oder familiäre Gründe nachweisen, die einen sofortigen Studienbeginn zwingend erfordern, werden im Rahmen der außergewöhnlichen Härte zugelassen.

Sinngemäß werden die Zulassungsregelungen der Stiftung für Hochschulzulassung für Härtefallanträge angewandt.

Zum Antragsformular(258.9 KB) - hochzuladen im Hochschulportal

Hinweis zum Bewerbungsverfahren:

Wenn Sie einen Antrag auf außergewöhnliche Härte(258.9 KB) stellen möchten, müssen Sie keine Unterlagen postalisch einreichen. 

Sie werden im Verlauf der Online-Bewerbung an entsprechender Stelle aufgefordert, den Antrag auf außergewöhnliche Härte und die notwendigen Nachweise im System hochzuladen.

Der Antrag und die erforderlichen Nachweise müssen

- für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24 Uhr) bzw.

- für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24 Uhr) 

im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil.