Bewerbungsverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge

Teilnehmende Studiengänge

Leider verfügt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg in einigen Studiengängen und Studienfächern nicht über ausreichende Kapazitäten, um allen Studienbewerber:innen den gewünschten Studienplatz anbieten zu können. Deshalb ist in folgenden Fächern die Anzahl der Studienplätze beschränkt:

  • Psychologie (1-Fach-Bachelor-180 ECTS, Vollzeit & Teilzeit) Studiengang im Dialogorientierten Serviceverfahren
  • Beratungslehrkraft (Lehramt Erweiterungsfach) Studiengang im Dialogorientierten Serviceverfahren
  • Psychologie mit schulpsychologischem Schwerpunkt (für folgende Lehrämter: Gymnasium, Grundschule, Mittelschule, Realschule, Berufliche Schulen)
  • Klinische Psychologie und Psychotherapie (Master, 120 ECTS, Vollzeit & Teilzeit)

Bewerbungsfristen

Wintersemester: 15. Juli des jeweiligen Jahres (24 Uhr)

Sommersemester: 15. Januar des jeweiligen Jahres (24 Uhr)

Bewerbungsverfahren

Aus Datenschutzgründen werden alte Registrierungen regelmäßig gelöscht. Bitte überprüfen Sie vor einer erneuten Registrierung, ob Ihre bestehenden Daten noch vorhanden sind. 

Im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bambergerfolgt die Bewerbung für alle zulassungsbeschränkten Studiengänge.

Das heißt für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen und für Studiengänge, die nicht am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) teilnehmen.

1.1  Studiengänge, die NICHT über hochschulstart vergeben werden

Falls Sie noch keine Registrierung im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vorgenommen haben, müssen Sie diesen Schritt vor Beginn der Bewerbung durchlaufen. Den Zugang finden Sie auf dieser Seite während des Bewerbungszeitraums. 

Danach erhalten Sie eine E-Mail mit einem Link, über den Sie die Registrierung bei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg abschließen müssen. (Achtung: Bitte überprüfen Sie auch Ihren Spamordner, falls diese E-Mail nicht ankommt.) Bewahren Sie Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort gut auf; diese Angaben benötigen Sie immer, wenn Sie sich im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg einloggen möchten. 

1.2 Studiengänge, die über hochschulstart vergeben werden

Für die Studiengänge im Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart) ist eine vorherige Registrierung bei hochschulstart.de notwendig.

Anschließend erfolgt die Registrierung und Bewerbung bei der Otto-Friedrich-Universität Bamberg, mit der von hochschulstart.de vergebenen BewerberIdentifikationsnummer (BID) und BewerberAuthorisierungsnummer (BAN). Bitte notieren Sie sich die BID und BAN daher unbedingt.

Nachdem Sie die Registrierung abgeschlossen haben, können Sie den gewünschten Studiengang auswählen, Ihre Bewerbungsdaten ergänzen und Ihre Bewerbung online einreichen. 

An der Otto-Friedrich-Universität Bamberg dürfen Sie sich:

  • für Studiengänge, die NICHT am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart teilnehmen, nur für einen Studiengang im 1. Fachsemester und im höheren Fachsemester bewerben. Innerhalb eines Studienganges besteht die Möglichkeit, sich gleichzeitig für ein erstes sowie ein höheres Fachsemester zu bewerben.
  • für Studiengänge, die am Dialogorientierten Serviceverfahren (hochschulstart teilnehmen, für alle unsere Studiengänge im 1. Fachsemester gleichzeitig bewerben. Informieren Sie sich bitte dazu auf den Internetseiten von hochschulstart.de. Darüber hinaus können Sie sich neben Ihren Bewerbungen für DosV-Studiengänge auch noch zusätzlich für einen weiteren zulassungsbeschränkten Studiengang, der nicht am DOsV teilnimmt, bewerben (siehe oben).

Bitte überprüfen Sie Ihren Antrag vor der Abgabe erneut, da bei fehlerhaften Angaben die Zulassung zurückgenommen werden kann

Bitte beachten Sie die  FAQs!

Sollten für Ihre Bewerbung bestimmte Unterlagen erforderlich sein, werden Sie im Verlauf der Online-Bewerbung aufgefordert, diese hochzuladen.

Die erforderlichen Unterlagen, müssen

- für ein Wintersemester bis spätestens 15.07. (24 Uhr) bzw.

-  für ein Sommersemester bis spätestens 15.01. (24 Uhr) 

im Portal hochgeladen werden. Wenn Sie Ihre Bewerbung nicht im Online-Portal abgeben, nimmt diese auch nicht am Vergabeverfahren teil. 

Den Status Ihrer Bewerbung können Sie über Ihren Account im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg einsehen und Ihre persönlichen Daten anpassen. 

Beachten Sie jedoch: Wenn Sie einen Studiengang in hochschulstart gewählt haben, müssen Änderungen Ihrer persönlichen Daten im Portal von hochschulstart.de vorgenommen werden!

Bei (Status)-Änderungen erhalten Sie eine E-Mail, die Sie auffordert, sich über Ihren Account einzuloggen, insofern Sie die Benachrichtigung per E-Mail aktiviert haben. Andernfalls prüfen Sie bitte regelmäßig im Hochschulportal, ob sich der Status Ihrer Bewerbung geändert hat.  Zu den Änderungen zählen z.B. die Bearbeitung Ihrer Bewerbung, Zulassung oder Ablehnung.

Bereits während der Bewerbungsphase haben Sie die Möglichkeit, im Portal von hochschulstart.de Ihre Bewerbungen zu priorisieren, das heißt, die Reihenfolge der Hochschulen festzulegen, bei denen Sie sich für einen bestimmten Studiengang beworben haben. 

Die Annahme oder Ablehnung eines Zulassungsangebotes erfolgt ebenfalls in einem bestimmten Zeitraum, in dem aktives Mitwirken erforderlich ist. Bitte lesen Sie aufmerksam die Informationen zum Ablauf auf den Seiten von hochschulstart.de

Wenn Sie nach Ablauf der Bewerbungsfrist ein Zulassungsangebot erhalten haben, beziehungsweise zugelassen wurden, finden Sie im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg Ihren Zulassungsbescheid. Dieser wird Ihnen zum Abruf und Ausdruck zur Verfügung gestellt. Im Bescheid werden Sie über alle weiteren Schritte sowie die für die Einschreibung erforderlichen Unterlagen informiert. 

Die Frist zur Immatrikulation wird im Zulassungsbescheid genannt und muss unbedingt eingehalten werden. 

Auch Ausschluss- und Ablehnungsbescheide sind im Hochschulportal zu finden. 

Ausnahme: Die Zulassungs-, Ausschluss- und Ablehnungsbescheide für die Studiengänge in hochschulstart werden im Portal von hochschulstart.de bereitgestellt. 

Es wird dringend empfohlen, Bescheide für eigene Zwecke (z.B. Nachweis für andere Universitäten, Kindergeld etc.) aufzubewahren. Eine spätere Bereitstellung durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist nicht mehr möglich. 

Bewerber, die im Hauptverfahren eine Absage erhalten haben, nehmen automatisch an einem durchzuführenden Nachrückverfahren teil. 

Sehen Sie daher bitte von telefonischen Nachfragen hierzu ab.

Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um die Selbstregistrierung, Onlinebewerbung finden Sie in den FAQ.

Gerne können Sie uns auch unter: studierendenkanzlei(at)uni-bamberg.de kontaktieren.

Die im Bewerbungsformular erhobenen Daten benötigt die Otto-Friedrich-Universität Bamberg im Rahmen des Vollzugs der Hochschulzulassungsverordnung, wobei die als Pflichtangaben gekennzeichneten Felder zwingend ausgefüllt werden müssen, um am Zulassungsverfahren teilnehmen zu können. Diese Verpflichtung ergibt sich aus Art. 87 Abs. 2 Bayerisches Hochschulinnovationsgesetz. In den weiteren Feldern können Angaben auf freiwilliger Basis gemacht werden. Nähere Informationen können Sie den Datenschutzhinweisen zur Studienbewerbung entnehmen.
Soweit eine Zulassung zum Studium erfolgen kann, werden die gespeicherten Daten zum Zwecke der Immatrikulation in das Studierendenverwaltungssystem übernommen.

Alle Bewerberdaten werden unabhängig davon im Zulassungssystem nach Ablauf eines Semesters gelöscht.
Eingereichte Unterlagen werden 6 Monate nach Ende des Vergabeverfahrens vernichtet.

Im Rahmen des Online-Bewerbungsverfahrens im Hochschulportal der Otto-Friedrich-Universität Bamberg erhalten Sie Mitteilungen über den Verfahrensstand (z.B. über das Vorliegen der Entscheidung über Ihre Studienbewerbung) an die im Bewerbungsverfahren angegebene private E-Mail-Adresse, wenn Sie im Hochschulportal E-Mail-Benachrichtigungen aktiviert haben.

In dieser Mail wird Ihnen ein Link mitgeteilt, unter dem Sie mittels Login mit Ihem Benutzernamen und Passwort Ihren Zulassungs- oder Ablehnungsbescheid ansehen und zur Verwahrung abspeichern können. Der entsprechende Bescheid steht Ihnen nur bis zum Ende des Zulassungsverfahrens zur Verfügung.
Es wird dringend empfohlen, diese Bescheide für eigene Verwendungzwecke (Nachweis für andere Universitäten, Kindergeld o.ä) aufzubewahren. Eine spätere Bereitstellung durch die Otto-Friedrich-Universität Bamberg kann nicht erfolgen.


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