Losverfahren
Soweit in zulassungsbeschränkten Studiengängen nach Abschluss des Vergabeverfahrens Studienplätze unbesetzt bleiben oder wieder frei gewordene Plätze zur Verfügung stehen, werden diese durch ein Losverfahren vergeben. Das Losverfahren steht allen Bewerberenden zur Verfügung, auch denen, die bereits einen Studienplatz für einen anderen Studiengang oder an einer anderen Hochschule erhalten haben.
Das Losverfahren kann erfahrungsgemäß frühestens ab Mitte April bzw. bzw. Mitte Oktober eines Jahres stattfinden. Beendet wird das Losverfahren erst, wenn alle im jeweiligen Studiengang zur Verfügung stehenden Plätze vergeben wurden, spätestens aber 4 Wochen nach Vorlesungsbeginn. Genaue Angaben zu Beginn, Verlauf oder Ende eines Losverfahrens können nicht gemacht werden.
Die Anmeldung für ein etwaiges Losverfahren für zulassungsbeschränkte Studiengänge können Sie im Hochschulportal unter der Rubrik “Weitere Verfahren” vornehmen.
Hierbei handelt es sich um sogenannte Kurzbewerbungen, die ausschließlich über das Hochschulportal erfolgen. Postalische oder anderweitig eingereichte Anträge nehmen nicht am Losverfahren teil. Es kann nur ein Antrag je Studiengang gestellt werden.
Bitte stellen Sie sicher, dass Sie über die notwendige Hochschulzugangsberechtigung für den gewünschten Studiengang verfügen. Bewerbende mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung benötigen zur Einschreibung eine Zulassung über das International Office.
Wenn ein Losverfahren stattfindet, erhalten Sie einen Zulassungs- bzw Ablehnungsbescheid.