Exzellente Forschung beginnt mit guten Rahmenbedingungen – Qualitätssicherung in der Forschung (QSF)
Rechtliche Grundlagen
Hochschulvertrag: „Umsetzung: Die Universität benötigt ein schlankes und modernes System des Qualitätsmanagements in Wissenschaft und wissenschaftsstützendem Bereich, das von den Bestimmungen des Bayerischen Hochschulinnovationsgesetzes geleitet wird und dessen innovativen Anspruch konstruktiv umsetzt. Sie ist bestrebt, die Forschungsförderung an den strategischen Zielen der Universität auszurichten. Die Universität wird deshalb einen System-Check unter Berücksichtigung der wissenschaftlichen Schwerpunktsetzung durchführen. Es wird ab 2027 eine Selbstevaluation im Bereich Forschung vorgenommen.“
Rahmenvereinbarung: „Um die strategische Position Bayerns in der internationalen Wissenschaftslandschaft zu stärken, wird jede Hochschule ihre Leistungen im Rahmen einer Selbstevaluierung („System-Check“) überprüfen und weiter optimieren.“