Bewerbung zum Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie
Der Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie ist zulassungsbeschränkt. Es müssen aber auch fachliche Voraussetzungen erfüllt werden. Informationen dazu erhalten Sie auf den Internetseiten des Masterstudiengangs Klinische Psychologie und Psychotherapie.
Der erste Schritt ist das Ausfüllen der Online-Bewerbung im Hochschulportal der Universität Bamberg. Hier müssen Sie bereits auswählen, ob Sie den Masterstudiengang Klinische Psychologie und Psychotherapie in Vollzeit (VZ) oder in Teilzeit (TZ) studieren wollen und ob Sie im ersten oder in einem höheren Fachsemester beginnen wollen.
Wenn Ihre Bewerbung fristgerecht bei uns eingegangen ist, überprüfen wir sie auf Vollständigkeit. Das Bachelorzeugnis bzw. der Nachweis über den erfolgreichen Abschluss des Bachelors mit endgültiger Abschlussnote kann bis zum 3. September nachgereicht werden (Ausschlussfrist!). Wenn alle Unterlagen vollständig und in korrekter Form vorliegen, leiten wir Ihre Bewerbung zur fachlichen Prüfung weiter. Sind die fachlichen Voraussetzungen erfüllt, nehmen Sie am Vergabeverfahren teil.
FAQs
Ihre Bewerbung ist noch nicht vollständig. Bis zur vollständigen Nachreichung bleibt Ihre Bewerbung in diesem Status.
Ihre Bewerbung ist vollständig und Sie nehmen am Vergabeverfahren teil.
Bitte beachten Sie, dass der Status “gültig” bei Bewerbungen für den Masterstudiengang Psychologie eine andere Bedeutung hat. Dort wird er schon gesetzt, wenn die Bewerbung nur vollständig ist.
Die Unterlagen, die Sie hochgeladen haben, sind nicht vollständig. Für die Teilnahme am Vergabeverfahren müssen Sie den Bachelorabschluss bis zum 03. September nachweisen.
Sie können den Bachelorabschluss auch durch eine Abschlussbescheinigung nachweisen. Diese muss die Bestätigung enthalten, dass Sie den Bachelor erfolgreich abgeschlossen haben, sowie die endgültige Gesamtnote.
Beispiel:
„Hiermit wird bestätigt, dass XY den Bachelorstudiengang Psychologie am XX.XX.XX erfolgreich abgeschlossen hat. Die Gesamtnote ist XY. Das Zeugnis wird zurzeit erstellt.“
Bestätigungen über vorläufige Ergebnisse können nicht akzeptiert werden!
Nein, die endgültige Gesamtnote muss nachgewiesen werden.
Ihr Transcript enthielt noch nicht alle Studienleistungen, die für den Abschluss des Bachelors erforderlich sind (weniger als 180 ECTS). Bitte laden Sie bis zum 03. September ein vollständiges Transcript mit allen Studienleistungen Ihres abgeschlossenen Bachelors hoch.
Nein, für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist ein abgeschlossener Bachelor erforderlich.
Nein, eine Fristverlängerung ist nicht möglich.
Nein, für die Teilnahme am Vergabeverfahren ist eine Bescheinigung über die endgültige Abschlussnote erforderlich.
Nein, alle Studienleistungen müssen abgeschlossen und bewertet sein, damit Sie am Vergabeverfahren teilnehmen können.
Wenn im Masterstudiengang Klinische Psychologie nach dem Vergabeverfahren noch Plätze frei sind, wird es ein Losverfahren geben. Sie können sich dafür über das Bewerbungsportal anmelden, und zwar unter „Weitere Verfahren“ (s. Bild).
Wenn es ein Losverfahren gibt, wird dort die Anmeldung freigeschaltet (voraussichtlich ab Anfang Oktober).
