Förderprogramme und Förderberatung

Jürgen Schabel/Universität Bamberg

Sie sind Studierende*r, Mitarbeitende*r oder Alumnus/Alumna der Uni Bamberg, streben eine wissenschaftliche Ausgründung an und möchten sich über Fördermöglichkeiten informieren? Fragen Sie gerne eine Fördermittelberatung über uns an. Erste Informationen und weiterführende Links zum EXIST-Gründungsstipendium, zu EXIST-Forschungstransfer und Flügge finden Sie anbei.

EXIST-Gründungsstipendium

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz unterstützt unter Beteiligung des Europäischen Sozialfonds (ESF) anspruchsvolle innovative Existenzgründungen aus Hochschulen und Forschungseinrichtungen.

Gefördert werden die Ausreifung einer Geschäftsidee zu einem Businessplan, die Entwicklung marktfähiger Produkte und innovativer Dienstleistungen sowie die gezielte Vorbereitung einer Gründung. Die Förderung beinhaltet eine begleitende Beratung der Gründungsteams durch ein gründungsunterstützendes Netzwerk.

Ziel ist es, technologie- und wissensbasierte Gründungen aus Hochschulen sowie Forschungseinrichtungen zu mobilisieren.

Eine Antragstellung ist jederzeit möglich! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Fördermittelberatung zum Exist-Gründungsstipendium wünschen.

  • Wissenschaftler*innen aus Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen
  • Hochschulabsolvent*innen und ehemalige wissenschaftliche Mitarbeiter*innen (bis zu fünf Jahre nach Abschluss bzw. Ausscheiden)
  • Studierende als Teil eines Gründungsteams, die zum Zeitpunkt der Antragstellung mindestens die Hälfte ihres Studiums absolviert haben
  • Gründungsteams bis max. drei Personen
  • Eines der bis zu drei Teammitglieder kann auch mit einer qualifizierten Berufsausbildung als technische Mitarbeiterin/technischer Mitarbeiter gefördert werden oder der Abschluss eines Teammitglieds kann länger als fünf Jahre zurückliegen

  • Innovative technologieorientierte Gründungsvorhaben
  • Innovative wissensbasierte Dienstleistungen, die auf wissenschaftlichen Erkenntnissen beruhen und Alleinstellungsmerkmale am Markt erwarten lassen

  • Stipendium
  • Maximale Förderdauer: 1 Jahr

Erfahren Sie mehr zur Antragstellung eines  EXIST-Gründungsstipendiums! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Fördermittelberatung zum Exist-Gründungsstipendium wünschen.
 


EXIST-Forschungstransfer

EXIST-Forschungstransfer unterstützt herausragende forschungsbasierte Gründungsvorhaben, die mit aufwändigen und risikoreichen Entwicklungsarbeiten verbunden sind. Das Förderprogramm unterteilt sich in zwei Förderphasen.

Förderphase I

Wer wird gefördert?

Gefördert werden Forscherteams an Hochschulen und außeruniversitären Forschungseinrichtungen (maximal drei Wissenschaftler*innen und technische Assistent*innen) und eine Person mit betriebswirtschaftlicher Kompetenz.

Was wird gefördert?

Ziel der ersten Förderphase von EXIST-Forschungstransfer ist es, Entwicklungsarbeiten zum Nachweis der technischen Realisierbarkeit durchzuführen, Prototypen zu entwickeln, den Businessplan auszuarbeiten und schließlich das Unternehmen zu gründen.

Wie wird gefördert?

Über EXIST-Forschungstransfer können Personalausgaben / -kosten für maximal vier Personalstellen sowie Sachausgaben / -kosten finanziert werden. Zu den Sachausgaben / -kosten zählen bspw. Gebrauchsgegenstände, Verbrauchsmaterial, Investitionsgüter, Schutzrechte, Marktrecherchen sowie die Vergabe von Aufträgen und Coachingmaßnahmen. Studentische Hilfskräfte können ebenfalls finanziert werden. Die Ausgaben/Kosten für studentische Hilfskräfte und Sachausgaben/-kosten sind grundsätzlich bis zu insgesamt 250.000 € förderfähig.

Vorhaben der vom Bund und Ländern gemeinsam grundfinanzierten Forschungseinrichtungen der FhG, HGF, Max-Planck-Gesellschaft, Leibniz-Gemeinschaft können bis zu 90 %, die von Hochschulen und sonstigen Forschungseinrichtungen bis zu 100 % gefördert werden. Der Förderzeitraum beträgt grundsätzlich bis zu 18 Monate. Für hochinnovative und nachweisbar besonders zeitaufwändige Entwicklungsvorhaben kann mit ausdrücklicher Zustimmung der Expertenjury ein Förderzeitraum von bis zu 36 Monaten eingeräumt werden.

Darüber hinaus wird das Seminar "Gründerteam", das sich im Programm EXIST-Gründungsstipendium bewährt hat, auch für EXIST-Forschungstransfer-Projekte durchgeführt.

Erfahren Sie mehr zur Antragstellung von Förderphase I ! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Fördermittelberatung zum Exist-Forschungstransfer wünschen.

Förderphase II

Wer wird gefördert?

Antragsteller sind kleine technologieorientierte Kapitalgesellschaften mit einer Stammeinlage von mind. 25.000 €, die im Verlauf von Förderphase I gegründet wurden, wobei die wesentlichen Know-how-Träger*innen aus Förderphase I ihr Wissen und ihre Arbeitskraft in das neue Unternehmen einbringen und zumindest durch eine Person in der Geschäftsführung vertreten sind. Deutlich mehr als 50 % der Geschäftsanteile müssen sich im Eigentum der im Unternehmen tätigen Gründerinnen und Gründer befinden.

Was wird gefördert?

Gegenstand der Förderung sind weitere Entwicklungsarbeiten, Maßnahmen zur Aufnahme der Geschäftstätigkeit im neu gegründeten Technologieunternehmen sowie die Schaffung der Voraussetzungen für eine externe Unternehmensfinanzierung.

Wie wird gefördert?

In der Förderphase II kann ein nicht-rückzahlbarer Zuschuss von bis zu 180.000 Euro, jedoch höchstens 75 Prozent der spezifischen Kosten des Vorhabens, gewährt werden.

Als Voraussetzung zur Förderung stellt das Unternehmen eigene Mittel sowie ggf. Beteiligungskapital im Verhältnis 1:3 (bis zu 60.000 Euro) zur Verfügung. Die Förderphase II soll grundsätzlich einen Zeitraum von 18 Monaten nicht überschreiten.

Erfahren Sie mehr zur Antragstellung von Förderphase II! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Fördermittelberatung zum EXIST-Forschungstransfer wünschen.


FLÜGGE

Förderprogramm zum leichten Übergang in eine Gründerexistenz

Das bayerische Förderprogramm zur Unterstützung des leichteren Übergangs in eine Gründerexistenz (FLÜGGE) verfolgt das Ziel, Unternehmensgründungen aus Hochschulen in Bayern im Bereich Innovation, Forschung und Technologie zu unterstützen. Zweck dieser Maßnahme ist die beschleunigte Einführung und Verbreitung moderner Technologien und Dienstleistungen in Wirtschaft und Gesellschaft, um angesichts des raschen technologischen Wandels die Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft zu erhöhen und ein angemessenes wirtschaftliches Wachstum sowie einen hohen Beschäftigungsstand zu ermöglichen und zu sichern.

Gründungswillige, die der antragstellenden Hochschule angehören.

  • Sind sie bei der Hochschule beschäftigt, darf diese Beschäftigung einen Zeitanteil von höchstens 50 % betragen
  • Falls sie noch dem Kreis der Studierenden zuzuordnen sind und noch keinen Bachelorabschluss haben, muss mindestens die Hälfte der Regelstudienzeit und ggf. das verpflichtende Praxis-/Auslandssemester abgeleistet sein
  • Teams, die sich mehrheitlich aus Studierenden ohne Bachelorabschuss zusammensetzen, können nur im Ausnahmefall unterstützt werden

 

Die Phase vor und zu Beginn einer innovativen Existenzgründung, insbesondere die Entwicklung marktfähiger innovativer Produkte und Geschäftsmodelle sowie die Gründungsreifmachung.

Konkret beinhaltet dies die Unterstützung der Gründungswilligen,

  • bei der Absicherung ihres innovativen, auch digitalen Geschäftsmodells, das in einer nachhaltigen Unternehmensgründung münden könnte
  • die ihr Gründungsvorhaben im Rahmen der Exist-Förderung aufgrund besonderer technologischer Herausforderungen nicht zum Abschluss bringen und noch kein Unternehmen gründen konnten
  • deren technologisch innovativem, anspruchsvollem und risikoreichem Vorhaben im Programm „Exist-Gründerstipendium“ eine Förderung versagt wurde

Berücksichtigt werden können Vorhaben, die

  • über den Stand der Technik hinausgehen bzw. im Falle von digitalen Geschäftsmodellen hinreichend neu sind
  • deutliche Alleinstellungsmerkmale aufweisen,
  • über eine ausreichende Anschlussfähigkeit (positive Fortsetzungsprognose) verfügen.

 

  • Stipendium für Gründungswillige: 2.500 € je Monat zzgl. 150 € je unterhaltspflichtigem Kind

  • Übernahme von Sachausgaben der Hochschule: bis zu 50 % der ausgereichten Stipendien des jeweiligen Vorhabens

     

Erfahren Sie mehr zum FLÜGGE-Programm! Kontaktieren Sie uns, wenn Sie eine Fördermittelberatung zu Flügge wünschen.