Nachweis von Englischkenntnissen

 Bitte beachten Sie:

  • Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf die Ausstellung des Sprachzertifikats nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, da eine Verifizierung danach nicht mehr möglich ist.
  • Eine Bestätigung, dass Ihr Vorstudium teilweise oder vollständig auf Englisch unterrichtet wurde (Medium of Instruction) reicht als Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nicht aus