Nachweis von Englischkenntnissen
Bitte beachten Sie:
- Zum Zeitpunkt der Bewerbung darf die Ausstellung des Sprachzertifikats nicht länger als zwei Jahre zurückliegen, da eine Verifizierung danach nicht mehr möglich ist.
- Eine Bestätigung, dass Ihr Vorstudium teilweise oder vollständig auf Englisch unterrichtet wurde (Medium of Instruction) reicht als Nachweis Ihrer Englischkenntnisse nicht aus