Religionspädagogik und Didaktik des Religionsunterrichts - berufliche Schulen

Prüfungstermin: Herbst 2000

Thema Nr. 1
Im neuen Lehrplan für die Berufsschule (1997) lautet ein Lerngebiet fakultativ für alle Jahrgangsstufen: „Wozu Religionsunterricht?“
Inwiefern tangiert diese Fragestellung Schülerinnen und Schüler an der Berufsschule besonders?
Skizzieren Sie den Verlauf einer Unterrichtsstunde mit Angaben zum Ziel, zu Inhalten, Sozialformen, Medieneinsätzen und zum veranschlagten Zeitbudget!

Thema Nr. 2
Die Unterrichtsmethoden sind abhängig von weiteren Faktoren, die Unterricht konstituieren.
1. Definieren Sie den Begriff Unterrichtsmethoden!
2. Erläutern Sie den Zusammenhang der verschiedenen Faktoren (evtl. in einem Schaubild) des Unterrichts!
3. Konkretisieren Sie die Ergebnisse an einem Beispiel des Lehrplans!
Vorschlag: 11. Jahrgang Themenbereich 1: Christsein im Alltag. Lernziel 3: Bereitwerden, sich an Werken tätiger Nächstenliebe zu beteiligen.

Thema Nr. 3
„Der Religionsunterricht dient nicht primär einer systematischen Stoffvermittlung. Die Synode wünscht, dass er – den Ansätzen moderner Didaktik gemäß – sich auf die Situation der Schüler bezieht, sich ihren Fragen stellt, ihren Problemen nachgeht und Erfahrung zu vermitteln sucht. Selbstverständlich muss er, wie jedes andere Fach, einen überprüfbaren Wissenszuwachs erbringen.“
Interpretieren Sie dieses Zitat der Würzburger Synode im Hinblick auf den Religionsunterricht an beruflichen Schulen!  

Prüfungstermin: Frühjahr 2000

Thema Nr. 1
Stellen Sie dar, welche Bedeutung die Person des Religionslehrers/der Religionslehrerin für den Religionsunterricht an beruflichen Schulen hat!
Erörtern Sie Chancen und Risiken dieser personalen Exponiertheit!
Beschreiben Sie mögliche und notwendige Korrekturen!

Thema Nr. 2
Um die Adressaten des Berufsschulreligionsunterrichts realistisch sehen zu können, bedarf es diesbezüglicher Mittel. Als eines dieser Mittel dürfen diejenigen Perspektiven gelten, die in religionspädagogisch und religionsdidaktisch belangvollen Konzeptionen der Entwicklungspsychologie angeboten werden.
Stellen Sie diese Ermöglichung von Realismus im Hinblick auf den Religionsunterricht in Berufsschulen mit Hilfe eines religiös relevanten entwicklungspsychologischen Konzeptes dar!

Thema Nr. 3
Ein Themenbereich im neuen Lehrplan für die Berufsschule (1997) heißt "Menschenrechte und soziale Gerechtigkeit".
Inwiefern ist dieses Thema für die Jahrgangsstufe 12/13 und die betreffenden SchülerInnen relevant?
Skizzieren Sie eine Unterrichtsstunde mit Ziel, Themen und Teilthemen, Lehrer-Schüler-Interaktionen, Medieneinsatz, Sozialformen und Zeitbudget!

Prüfungstermin: Herbst 1999

Thema Nr. 1
Interaktion und Kommunikation müssen zentrale Merkmale des Religionsunterrichts an beruflichen Schulen sein.
- Nehmen Sie Stellung zu dieser These!
- Erörtern Sie Möglichkeiten und Grenzen "kommunikativen Lernens" im Religionsunterricht!
- Benennen Sie Anforderungen, die sich daraus für einen Religionslehrer ergeben!

Thema Nr. 2
Studentinnen interessieren sich zunehmend für Berufe, die früher reine "Männerberufe" waren - gelegentlich auch umgekehrt. Dies hängt mit dem gewandelten Verhältnis von Frau-Mann zusammen.
- Welche Möglichkeiten sehen Sie, im Religionsunterricht auf die gesellschaftliche und kirchliche Stellung der Frau einzugehen?
- Skizzieren Sie eine Unterrichtssequenz, möglichst in Anbindung an Themenbereiche des Lehrplans für den katholischen Religionsunterricht an beruflichen Schulen!

Thema Nr. 3
Zeigen Sie auf, wie die Gottesfrage in den Religionsunterricht beruflicher Schulen sach- und schülerangemessen eingebracht werden kann!

Prüfungstermin: Frühjahr 1999

Thema Nr. 1
Im Religionsunterricht ist die Verschränkung von kognitiven, affektiven und pragmatischen (handlungsorientierten) Dimensionen des Lernens zu beachten.
Begründen Sie diese Forderung!
Zeigen Sie an einem Beispiel, ob und gegebenenfalls wie diese Forderung unter den Bedingungen der Berufsschule verwirklicht werden kann!

Thema Nr. 2
Der Religionsunterricht soll - wie jedes andere Schulfach - seinen Beitrag zur Entwicklung der Schülerpersönlichkeit leisten.
Wo sehen Sie die spezifischen Möglichkeiten des Religionsunterrichts, die Entwicklung der Schülerpersönlichkeit zu fördern?

Thema Nr. 3
Der Religionsunterricht hat bereits seine Berechtigung erwiesen, wenn Schülerinnen/Schüler beim Abgang von der Schule Religion nicht für unwichtig halten (vgl. Synodenbeschluss Der Religionsunterricht in der Schule).
Diskutieren Sie diesen Satz und beurteilen Sie seine Berechtigung!

Prüfungstermin: Herbst 1998

Thema Nr. 1
Heutige didaktische Konzeptionen betonen die Bedeutung des fächerübergreifenden Unterrichts.
Wie wird in solchen Konzeptionen die Nützlichkeit des fächerübergreifenden Unterrichts einsichtig gemacht?
Wo sehen Sie Vorteile für den Religionsunterricht, sich am fächerübergreifenden Unterricht zu beteiligen?

Thema Nr. 2
Erläutern Sie die pädagogische und theologische Begründung des Religionsunterrichts, wie sie in dem Synodenbeschluss "Der Religionsunterricht in der Schule" (1974) dargelegt wurde, und entwickeln Sie daraus Ziele des Schulfaches Religion!
Wie beurteilen Sie die Aktualität des Synodenbeschlusses angesichts neuer Herausforderung?

Thema Nr. 3
Schüler sollen spüren, dass die Inhalte des Religionsunterrichts mit ihrer Lebenswelt zu tun haben.
Wo sehen Sie Verbindungen zwischen Religion und Arbeitswelt?
Wie könnten Sie solche Verbindungen - wenn es sie gibt - in Ihren Religionsunterricht einbeziehen?  

Prüfungstermin: Frühjahr 1998

Thema Nr. 1
Der Religionsunterricht in der Berufsschule wird immer wieder von verschiedenen gesellschaftlichen Gruppen in Frage gestellt.
Versuchen Sie eine Begründung für dieses Fach vor dem Hintergrund des Bildungsauftrags beruflicher Schulen!

Thema Nr. 2
Der Religionsunterricht an öffentlichen Schulen ist im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland verankert.
- Stellen Sie die einschlägige(n) Aussage(n) des Grundgesetzes dar!
- Diskutieren Sie, welche Bedeutung die abweichende Haltung der Bundesländer Brandenburg und Bremen bezüglich der allgemeinen Gültigkeit des Grundgesetzes hat!

Thema Nr. 3
Unterricht soll nicht lehrerzentriert sein.
Was bedeutet diese Aussage, und wie läßt sie sich - wenn sie richtig ist - im Religionsunterricht an beruflichen Schulen verwirklichen?

Prüfungstermin: Herbst 1997

Thema Nr. 1
Schülerinnen und Schüler an beruflichen Schulen sind in ihrem Alltag, etwa an ihren Arbeitsplätzen, häufig mit Menschen zusammen, die einer anderen Konfession oder Religion angehören.
Erläutern Sie Bedeutung und Chancen dieses Erfahrungskontextes für den Religionsunterricht an beruflichen Schulen!

Thema Nr. 2
Lehrplaninhalte sind verbindlich.
Was bedeutet das für den Lehrer?
Wie ist mit verbindlichen Inhalten im Unterrichtsalltag umzugehen?
Stellen Sie dar und begründen Sie!

Thema Nr. 3
Diskutieren Sie das Verhältnis zwischen dem Religionsunterricht und dem Ethikunterricht in rechtlichem und didaktischem Kontext.

Prüfungstermin: Herbst 1996

Thema Nr. 1
Das Selbstverständnis des Religionslehrers an Berufsschulen ist von erheblicher Bedeutung für einen Religionsunterricht, der sich als Dienst für den Jugendlichen versteht.
- Erläutern Sie diesen Satz, und zeigen Sie dabei die angesprochene Problematik auf!
- Nehmen Sie Stellung zu den Aussagen den Synodenbeschlusses 'Der Religionsunterricht in der Schule' über den Religionslehrer!
- Erläutern Sie, welche Konsequenzen diese Aussage für das Selbstverständnis des Religionslehrers an der Berufsschule haben können!

Thema Nr. 2
Die Unterrichtsplanung wird oft in langfristige und kurzfristige Unterrichtsvorbereitung eingeteilt.
Stellen Sie die wichtigsten Schritte der kurzfristigen Unterrichtsvorbereitung dar, und zeigen Sie das Dargestellte an einem Beispiel Ihrer Wahl!

Thema Nr. 3
Religionsunterricht soll auf konfessioneller Basis erteilt werden.
Begründen Sie diese These!
Wägen Sie auch das Für und Wider der Konfessionalität des Religionsunterrichts ab!

Prüfungstermin: Frühjahr 1996

Thema Nr. 1
Beschreiben Sie die Bedeutung fächerübergreifenden Religionsunterrichts sowohl für die religiöse Bildung der Schüler als auch für 'profane' Fächer!
Bringen Sie Beispiele Ihrer Wahl!

Thema Nr. 2
Der Religionsunterricht vermittelt - wie alle anderen Fächer - 'Qualifikationen'.
Wie verhalten sich die im Religionsunterricht vermittelten Qualifikationen zu den in jüngerer Zeit so viel besprochenen 'Schlüsselqualifikationen'?

Thema Nr. 3
Handlungsorientierung und Projektarbeit sind heute Forderungen an den Unterricht in den Berufsschulen.
Welche Möglichkeiten sehen Sie für den Religionsunterricht, sich solchen Konzepten zu eröffnen?