Glossar

Abschlussgrade und –bezeichnungen
Ein erfolgreiches Bachelor- und Masterstudium führt zu berufsqualifizierenden Hochschulabschlüssen. Nach bestandener Prüfung wird in den Bachelorstudiengängen je nach Studienfach der akademische Grad "Bachelor of Arts" (B.A.), "Bachelor of Education" (B.Ed.) oder "Bachelor of Science" (B.Sc.) und in den Masterstudiengängen nach erfolgreicher Masterprüfung der akademische Grad eines "Master of Arts" (M.A.), eines "Master of Education" (M.Ed.) oder eines "Master of Science" (M.Sc.) verliehen.

Absolventenbefragung
Absolventenbefragungen sind seit 2011 Teil der Qualitätssicherung an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg und dienen der kontinuierlichen Weiterentwicklung der Studiengänge und des Studienangebots.

Akkreditierung
Akkreditierungsverfahren überprüfen die Einhaltung definierter Qualitätsmindeststandards in Studium und Lehre. In Bayern besteht eine Pflicht zur Akkreditierung von Bachelor- und Masterstudiengängen (Grundlage: BayHSchG Art. 10 (4)). Neben der Programmakkreditierung ist seit dem 1. Januar 2008 auch die so genannte Systemakkreditierung als Verfahren zugelassen.

Die Akkreditierung erfolgt durch Akkreditierungsagenturen, die im Peer-Review Verfahren Gutachtergruppen einsetzen, die sich aus Vertreterinnen und Vertretern der Hochschulen, Lehrenden und Studierenden und aus Vertreterinnen und Vertretern der Berufspraxis zusammensetzen.

Akkreditierungsagenturen
Eine Akkreditierungsagentur überprüft die Qualität von Bachelor- und Master-Studiengängen anhand der vom Akkreditierungsrat vorgegebenen Grundsätze und Mindeststandards. Die Konzeption der Studiengänge wird insbesondere auf die Studierbarkeit, die Qualifikationsziele und die berufliche Relevanz überprüft. Bei erfolgreicher Akkreditierung sind die Agenturen berechtigt, das Qualitätssiegel des Akkreditierungsrates zu verleihen. 

Liste der durch den Akkreditierungsrat berechtigten Agenturen zur Vergabe des Siegels

Akkreditierungsrat
Der Akkreditierungsrat (Stiftung zur Akkreditierung von Studiengängen in Deutschland, AR) hat den gesetzlichen Auftrag, das System der Qualitätssicherung in Studium und Lehre durch Akkreditierung von Studiengängen zu organisieren.

Akkreditierungsrat

Arbeitsaufwand, studentischer
Siehe Workload

Anerkennung
Bei der Anerkennung handelt es sich um die Feststellung der Gleichwertigkeit zwischen (außer-)hochschulisch erworbenen Kompetenzen und vermittelten Kompetenzen eines Studienprogramms. Dies stellt beispielsweise eine Grundlage für die Zulassung zum Studium dar (Gleichwertigkeit bestimmter Abschlüsse etc.).

Anrechnung
Anrechnung bezeichnet die Vergütung bereits vorhandener Kompetenzen im gewählten Studienprogramm mit ECTS-Punkten. Dies hat eine Reduzierung des Workloads zur Folge.

Ausschuss für Qualität in Studium und Lehre (AQSL)
Der Ausschuss für Qualität in Studium und Lehre (AQSL) bildet die zentrale Diskussionsplattform für die Themen der Qualitätsentwicklung im Bereich Studium und Lehre an der Universität Bamberg. Der Ausschuss arbeitet der Universitätsleitung in ihrer Leitungsverantwortung innerhalb des Qualitätssicherungssystems zu. Zugleich aber steht die Universitätsleitung hier in einem beständigen und regelmäßigen Dialog mit allen Akteuren des Qualitätsmanagementsystems. Durch die Zusammensetzung des Ausschusses aus Fakultätsvertretern und Fakultätsvertreterinnen (Studiendekanen bzw. Studiendekaninnen; Mittelbauvertreter bzw. Mittelbauvertreterinnen) und gewählten Studierenden, Vertretern und Vertreterinnen der Verwaltung (u.a. Prüfungsamt, Studierendenberatung, Satzungsreferat) sowie der Beteiligung des bzw. der Frauenbeauftragten unter der Leitung des Vizepräsidenten bzw. der Vizepräsidentin für Lehre und Studierende werden eine Vielzahl wichtiger Akteure eingebunden.

Bachelor
Der Bachelor oder Bakkalaureus (englisch bzw. lateinisch für „Junggeselle“) ist der erste akademische Grad, den Studierende an Hochschulen als Abschluss einer wissenschaftlichen Ausbildung nach sechs- bis  achtsemestrigem Studium (§19 HRG) erlangen können. Gleichzeitig ist er auch der erste berufsqualifizierende Hochschulabschluss und schließt nach bestandener Bachelorprüfung mit dem akademischen Grad "Bachelor of Arts" (= B.A.), "Bachelor of Education" (= B.Ed.) oder "Bachelor of Science" (B.Sc.) ab.

BayHSchG
Das Bayerische Hochschulgesetz bildet den normativen Rahmen für die staatlichen und nicht-staatlichen Hochschulen einschließlich der Studentenwerke.

Bayerisches Hochschulgesetz

Beschäftigungsfähigkeit
Die Beschäftigungsfähigkeit (Employability) der Absolventinnen und Absolventen soll in den neuen Bachelor- und Master-Studiengängen stärker gefördert werden. Dies geschieht insbesondere durch die Vermittlung von Schlüsselqualifikationen sowie durch die Integration berufsfeldorientierter Praktika.

Bologna-Prozess
In der gemeinsamen Erklärung vom 19. Juni 1999 in Bologna haben die für das Hochschulwesen zuständigen Minister von 29 europäischen Staaten beschlossen, bis zum Jahr 2010 einen Europäischen Hochschulraum zu verwirklichen. Mit dieser inzwischen als Bologna-Prozess bekannten Bestrebung werden folgende Reformen umgesetzt: Einführung eines gestuften Studiensystems (Bachelor und Master) mit einem ECTS kompatiblen Leistungspunktesystem und die Einführung des Diploma Supplement. Ziel ist die Förderung der Mobilität und der europäischen Zusammenarbeit bei der Qualitätssicherung sowie die Schaffung der dazu erforderlichen europäischen Dimensionen im Hochschulbereich.

Die in der Bologna-Erklärung und in den Folgekonferenzen vereinbarten Rahmenvorgaben wurden durch die Novelle des Hochschulrahmengesetztes im Jahr 2002 bindend. In Beschlüssen der KMK wurden die formalen Aspekte der Hochschulreform umgesetzt. Seit der Konferenz in Bologna haben fünf Folgekonferenzen in Prag, Berlin, Bergen, London und Leuven stattgefunden.

Clusterakkreditierung
Eine Clusterakkreditierung ist eine gebündelte Programmakkreditierung, bei der mehrere Studiengänge in einem einheitlichen Akkreditierungsverfahren akkreditiert werden. Häufig sind das Studiengänge einer bestimmten Fakultät oder eines bestimmten Fachbereiches. Die Clusterakkreditierung bietet die Möglichkeit, bestimmte, alle Studiengänge betreffende Querschnitts- oder Fachfragen, in einem einzigen Durchgang vorab zu prüfen. Sie bietet daher Rationalisierungs- und Kosteneinsparpotentiale.

Credits
Siehe Leistungspunkte

Diploma Supplement
Das Diploma Supplement ist eine englischsprachige Zeugnisergänzung mit europaweit einheitlichen Angaben zur Beschreibung von Hochschulabschlüssen. Es informiert über die absolvierten Studieninhalte, den Studienverlauf und die mit dem Abschluss erworbenen akademischen und beruflichen Qualifikationen. Das Diploma Supplement dient primär zur Übertragung von Hochschulleistungen ins Ausland. Weil die Informationen auf dem Diploma Supplement sehr dicht sind, hat die deutsche Hochschulrektorenkonferenz eine Lesehilfe erstellt.

Double Degree
Mit Double Degree Programmen haben Studierende die Möglichkeit, sowohl einen deutschen als auch einen entsprechenden Studienabschluss einer anderen (ausländischen) Hochschule zu erlangen. Bei Double Degree Programmen sind die Studienprogramme der jeweiligen Partnerhochschulen durch einen Kooperationsvertrag miteinander verknüpft, so dass die Anerkennung der in der Partnerhochschule erbrachten Studien- und Prüfungsleistungen gewährleistet ist.

ECTS-European Credits Transfer System
Ein formaler Mechanismus zur Gliederung, Berechnung und Bescheinigung des Studienaufwandes. Mit dem ECTS können Studienleistungen europaweit gesammelt und übertragen werden. Neben Leistungspunkten wendet das ECTS folgende Instrumente an: Information Package, Learning Agreement, Transcript of Records und ECTS-Grades.

ECTS-Noten/ECTS-Grades
Qualitative Komponente zu den Leistungspunkten in Form eines Prozentsatzes von erfolgreichen Studierenden, die diese Noten erhalten haben. Die HRK empfiehlt folgende Umrechnung deutscher Noten in ECTS-Grades:

A -> die besten 10 %,
B -> die nächsten 25 %
C -> die nächsten 30 %
D -> die nächsten 25 %
E -> die nächsten 10 %

ECTS-Punkte
Siehe Leistungspunkte

Employability
Siehe Beschäftigungsfähigkeit

ENQA
Die ENQA (European Association for Quality Assurance in Higher Education) ist die Vereinigung der Einrichtungen zur externen Qualitätssicherung im Europäischen Hochschulraum. ENQA

European Standards and Guidelines (ESG)
Mit den “European Standards and Guidelines” verabschiedeten die Bildungsminister 2005 auf der Bergen-Konferenz einen Qualitätsrahmen für die europäische Hochschullandschaft. Damit wurden Standards für die hochschulinterne Qualitätssicherung, für externe Verfahren der Qualitätssicherung sowie für die Qualitätssicherungsagenturen gesetzt. In Deutschland orientieren sich die Programm- und Systemakkreditierung, die Akkreditierungsagenturen sowie die Arbeit des Akkreditierungsrats an den ESG. Die ESG geben die Standards für die Mitgliedschaft der Agenturen in der ENQA und im EQAR vor.

(die ESG finden Sie unter "Links und Downloads")

EQAR
Mit dem EQAR (European Quality Assurance Register for Higher Education) wurde von den Bildungsministern auf der Konferenz in Bergen die Einrichtung eines Registers beschlossen, dass die Qualitätssicherungsagenturen verzeichnet, die den Anforderungen der ESG nachweislich entsprechen. Das Register hat nach der Gründung im Jahre 2008 seine Arbeit aufgenommen.

european quality assurance register

Evaluationsordnung
Siehe Ordnung zur Evaluation.

EvaSys
Die Software EvaSys der Firma Electric Paper unterstützt die Lehrenden der Otto-Friedrich-Universität Bamberg bei der Evaluation ihrer Lehrveranstaltungen. Das System wird vom Bereich "Informationstechnologie für Lehrende" (ITfL) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg betrieben und administriert. Gleichzeitig sind die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen bei der Durchführung von Evaluationen und Umfragen mit diesem Programm behilflich.

Serviceseiten EvaSys

HRG-Hochschulrahmengesetz
Das Hochschulrahmengesetz (HRG) umfasst die bundesrechtlichen Regelungen der Grundsätze des Hochschulwesens, die die Rahmenvorgaben für die Hochschulgesetze der Länder bilden. 

Hochschulrahmengesetz

Hochschulrektorenkonferenz (HRK)
Die HRK ist der freiwillige Zusammenschluss der staatlichen und staatlich anerkannten Hochschulen in Deutschland.

In diesem Forum sind über 260 Mitgliedhochschulen organisiert und dieser Kreis vertritt deren Interessen gegenüber Politik und Öffentlichkeit. Die HRK befasst sich mit allen im Zusammenhang mit Hochschulaufgaben stehenden Themen, wie z. B. Forschung, Lehre und Studium, wissenschaftliche Weiterbildung, Wissens- und Technologietransfer, internationale Kooperationen sowie Selbstverwaltung.

Hochschulrektorenkonferenz

Joint Degree
Ein Joint Degree ist ein Abschluss, der von mindestens zwei Hochschulen gemeinsam vergeben wird.

KMK
Die Ständige Konferenz der Kultusminister der Bundesländer (KMK) ist ein Zusammenschluss der zuständigen Minister bzw. Senatoren aus den Bereichen Bildung und Erziehung, Hochschule und Forschung. Die Kultusministerkonferenz behandelt nach ihrer Geschäftsordnung „Angelegenheiten der Bildungspolitik, der Hochschul- und Forschungspolitik sowie der Kulturpolitik von überregionaler Bedeutung mit dem Ziel einer gemeinsamen Meinungs- und Willensbildung und der Vertretung gemeinsamer Anliegen“.

Für die Aufgaben der Kultusministerkonferenz ist von Bedeutung, dass die Zuständigkeiten für das Bildungswesen und die Kultur nach dem Grundgesetz im Wesentlichen bei den Ländern liegen. Eine wesentliche Aufgabe der Kultusministerkonferenz besteht deshalb darin, durch Konsens und Kooperation in ganz Deutschland für die Lernenden, Studierenden, Lehrenden und wissenschaftlich Tätigen das erreichbare Höchstmaß an Mobilität zu sichern. Die erforderliche Koordination erfolgt in der Regel durch Empfehlungen, Vereinbarungen bzw. Staatsabkommen.

Kultusministerkonferenz

Kompetenzerwerb
Siehe Lernziel

Kompetenzorientiertes Prüfen
Die Kompetenzen, die im Rahmen eines Hochschulstudiums erworben werden sollen, sind vielfältig. Ebenso vielfältig und variabel sollten deshalb die Prüfungsformen jenseits von Klausur und Hausarbeit gestaltet sein. Innovative Prüfungsformen, in denen vor allem der Kompetenzerwerb überprüft wird, können zum Beispiel bei einem angehenden Lehrer die Gestaltung einer Seminarstunde oder in einem forschungsorientierten Modul das Verfassen eines Projektberichtes sein.

Konsekutive Studiengänge
Konsekutive Studiengänge bezeichnen inhaltlich aufeinander aufgebaute Bachelor- und Masterstudiengänge. Laut § 19 Absatz 4 des HRG dürfen konsekutive Bachelor- und Masterstudiengänge im Vollzeitstudium eine Regelstudienzeit von zusammen fünf Jahren nicht überschreiten. Kürzere bzw. längere Regelstudienzeiten sind bei entsprechender studienorganisatorischer Gestaltung in Ausnahmefällen möglich, z.B. für Teilzeitstudiengänge.

Kontaktzeit
Die Kontaktzeit, ausgedrückt in Semesterwochenstunden, bezeichnet den Anteil am studentischen Workload, der durch lehrgebundene Vermittlung von Unterrichtsstoff bestimmt ist.

Lehr – und Lernformen
Neben den klassischen Lehrformen, wie Seminaren und Vorlesungen, können zur fachgerechten Wissensvermittlung auch Exkursionen, die Nutzung von eLearning Einheiten oder die Erarbeitung von exemplarischen Lösungen Möglichkeiten von Lehr- und Lernformen sein.

Lehrbericht
Einmal pro Jahr erstellt das jeweilige Studiendekanat einer Fakultät einen nicht personenbezogenen Bericht zu Studium und Lehre als Information für den Dekan bzw. die Dekanin und den Vizepräsidenten für Lehre und Studierende. Er wird im Fakultätsrat vorgestellt und über das Präsidium der Hochschule an das bayerische Landesministerium weitergeleitet.

Lehreinheit
Lehreinheiten sind für Zwecke  der Kapazitätsermittlung  abgegrenzte  fachliche  Einheiten,  die  ein  Lehrangebot bereitstellen. Die Abgrenzung der Lehreinheiten geht in aller Regel von Fächern aus. Eine Übersicht der vorhandenen Lehreinheiten, sowie eine Zuordnung zu Studienfächern und Organisationseinheiten, finden Sie im Portal.ZUV.

Lehrveranstaltungsbefragung
Basierend auf der Ordnung zur Evaluation der Otto-Friedrich-Universität Bamberg werden in Lehrveranstaltungen unter anderem mit Hilfe der Software EvaSys Informationen zur Qualitätssicherung und –entwicklung von didaktischen und inhaltlichen Konzeptionen der Lehrveranstaltung erhoben. 

Leistungsnachweis
Ein Leistungsnachweis ist eine benotete oder nichtbenotete Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung. Leistungsnachweise können aufgrund von schriftlichen oder mündlichen Prüfungen sowie von Referaten o. ä. vergeben werden. I. d. R. muss in jedem Studiengang eine in der Prüfungsordnung vorgegebene Anzahl an Leistungsnachweisen als Voraussetzung für die Zulassung zur Zwischen- oder Abschlussprüfung vorgelegt werden.

Leistungspunkte
Leistungspunkte stellen eine quantitative Maßeinheit für den Workload der Studierenden dar. Hinter ihnen verbirgt sich der zeitliche Studienaufwand aus Präsenzzeit und Eigenstudium für die Erbringung der erforderlichen Studien- und Prüfungsleistungen. Sie sind sozusagen die "Währungseinheit" zur Erlangung bestimmter Studienziele und werden nach erfolgreichem Abschluss eines Moduls (i.d.R. nach bestandener Prüfung - ohne Berücksichtigung der Noten) vergeben.

Die Angabe des studentischen Arbeitsaufwands in Leistungspunkten für Lehrveranstaltungen soll die Arbeitsbelastung der Studierenden für alle Beteiligten transparent machen und gewährleisten, dass das Studium „studierbar“ ist und innerhalb der vorgegebenen Anzahl an Semestern studiert werden kann.

Lernziel
Im Vorfeld definierte Lernergebnisse (learning outcomes), die durch die erfolgreiche Teilnahme an einem Modul bzw. einer Lehrveranstaltung erlangt werden.

Zur Erhöhung der Transparenz und zur besseren Orientierung der Studierenden enthalten die Modulbeschreibungen Informationen über die angestrebten Lernziele der jeweiligen Module. Diese setzen sich aus Kenntnissen (abrufbare Fakten und Regeln, welche die Fakten im Kontext verknüpfen), Fertigkeiten und Kompetenzen (Transferwissen, Bewertung und systematisches Einsetzen von Fakten ggf. mit Weiterentwicklung) zusammen.

Master
Masterstudiengänge können sich an ein erfolgreich abgeschlossenes Hochschulstudium anschließen. Die Regelstudienzeit beträgt zwischen zwei und vier Semester. Wird das Masterstudium berufsbegleitend durchgeführt, kann die Regelstudienzeit auch verlängert werden.

Nach erfolgreich abgeschlossener Masterprüfung wird der akademische Grad eines "Master of Arts" (M.A.), eines "Master of Education" (M.Ed.)  oder eines "Master of Science" (M.Sc.) verliehen.

Modularisierung
Modularisierung ist die Zusammenfassung von Stoffgebieten zu abgerundeten, in sich abgeschlossenen und mit Leistungspunkten versehenen abprüfbaren Lehr-/Lerneinheiten, den Modulen. Es bedeutet auch, Studiengänge konsequent von den zu erreichenden Qualifizierungszielen (Lernergebnissen) her zu konzipieren und den Stellenwert und Beitrag jeder einzelnen Lehrveranstaltung im Hinblick darauf zu definieren.

Diese Operationalisierung geschieht in den Modul- und Lehrveranstaltungsbeschreibungen und hat unter Bezugnahme auf konkrete Lehr- und Lernformen stattzufinden. Stimmen Studiengangs-, Modul- und Lehrveranstaltungsziele überein, hat der Studiengang ein wesentliches strukturelles Qualitätsmerkmal erreicht.

Modul
Module bezeichnen einen Verbund zeitlich begrenzter, in sich geschlossener, methodisch und/oder inhaltlich ausgerichteter Lehr- und Lernblöcke, die zeitlich aufeinander folgen. Diese werden zu prüfbaren Einheiten zusammengefasst, können mehrere Veranstaltungsarten und unterschiedliche Lehr- und Lernformen beinhalten. Als Bausteine der Studiengänge werden sie mit Blick auf die Qualifikationsziele des jeweiligen Studiengangs konzipiert.

Modulbeschreibung
Eine Modulbeschreibung - zusammengefasst in Modulhandbüchern - fasst die zentralen Informationen des Moduls zusammen. Zur Erhöhung der Transparenz und zur besseren Orientierung der Studierenden sind dabei laut Rahmenvorgaben der KMK mindestens folgende Punkte enthalten: Modulbezeichnung, ECTS-Punkte, Inhalte, Voraussetzung für die Teilnahme, Lernziel, Verwendbarkeit des Moduls, Voraussetzungen für die Vergabe von Leistungspunkten, Häufigkeit des Angebots von Modulen, Arbeitsaufwand und Dauer der Module, Lehr- und Lernformen.

Modulbezeichnung
"Modulbezeichung" ist eine strukturell ausgerichtete Namensgebung für ein bestimmtes Modul, die sowohl mit der Studien- und Prüfungsordnung übereinstimmt wie auch mit dem Modulhandbuch und der anschließenden Angabe im Transcript of Records (ToR).

Modulhandbuch
Ein Modulhandbuch ist ein regelmäßig aktualisiertes kommentiertes Veranstaltungsverzeichnis mit ausgewiesenen Leistungspunkten und Lernzielen für die Veranstaltungen. Es beinhaltet die Modulbeschreibungen, die Modulverantwortlichkeit, Lernziele und erwerbbare Leistungspunkte.

Modulprüfung
Ein Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen. Modulprüfungen können benotet oder nicht benotet sein. Unbenotete Modulprüfungen werden mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet.

Eine Modulprüfung kann in unterschiedlicher Form durchgeführt werden.

Ordnung zur Evaluation
Die Ordnung zur Evaluation von Lehre und Studium der Otto-Friedrich-Universität Bamberg regelt die Evaluationsverfahren an der Universität und die Datenverarbeitung von personenbezogenen Daten. Sie wurde im Sommer 2010 von den Gremien der Universität offiziell verabschiedet. Damit kann die Umsetzung des Evaluationskonzeptes zur Lehrveranstaltungsevaluation, welches mit dem 2007/08 eingeführten Software EvaSys begonnen hat, in einem klaren rechtlichen Rahmen als Serviceangebot auf alle Fakultäten ausgeweitet werden.

Peer Review
Als Peer Review wird im Kontext der Qualitätssicherung von Studiengängen ein Verfahren der externen Evaluation bezeichnet, nämlich die Vor-Ort-Begehung durch externe Fachleute, die so genannten Peers. Dabei handelt es sich in der Regel um Professorinnen und Professoren, Vertreterinnen und Vertreter aus der beruflichen Praxis und Studierende. Die Auswahl erfolgt meistens aus einem Pool der jeweiligen Akkreditierungsagentur, verbunden mit einem Vetorecht der Universität Bamberg gegen einzelne Personen.

Präsenzzeit
Siehe Kontaktzeit

Programmakkreditierung
Im Zentrum der Programmakkreditierung steht die Beurteilung eines Studienganges, der von einer externen Gutachtergruppe nach vorgegebenen Regeln des Akkreditierungsrates begutachtet wird. Aufgabe des Verfahrens ist es, fachlich-inhaltliche Mindeststandards durch Beurteilung der vorgelegten Konzepte für den Studiengang festzustellen und zu überprüfen sowie Ausbildungsfunktion und Studierbarkeit zu bewerten. Die Durchführung erfolgt in Zusammenarbeit mit einer zertifizierten Akkreditierungsagentur mit dem Ziel, die Qualität der Bachelor- und Masterstudiengänge zu sichern, Transparenz über das Studienangebot der Hochschulen herzustellen und nationale sowie internationale Anerkennung der Abschlüsse zu gewährleisten.

Programmstichprobe
Ein Verfahrenselement im Rahmen der Systemakkreditierung zur besonderen Begutachtung von Studiengängen mit staatlichen Reglementierungen, wie z.B. Lehramtsstudiengängen. Die Begutachtung in diesen Verfahren folgt den Regeln für die Akkreditierung von Studiengängen ohne zu selbstständigen Akkreditierungsentscheidungen zu führen.

QM-Forum (bis 2014)
Das QM-Forum stellte die Weiterentwicklung des im Zuge des Bologna-Prozesses eingeführten Bachelor- und Master-Forums dar. Dieses hatte 2008 mit der weitgehend vollständigen Einführung der gestuften Studiengänge die meisten Ziele erreicht. 2014 wurde das QM-Forum vom Ausschuss für Qualität in Studium und Lehre abgelöst, der neben anderen seine Aufgaben übernommen hat.

Qualitätsregelkreislauf
Der PDCA-Zyklus oder auch Demmingkreis beschreibt einen iterativen, vierphasigen Problemlösungsprozess, der seine Ursprünge in der Qualitätssicherung hat. PDCA steht hierbei für Plan–Do–Check–Act, was im Deutschen auch als Planen-Tun-Überprüfen-Umsetzen oder auch Planen-Umsetzen-Überprüfen-Handeln übersetzt wird.

Qualifikationsziel
Qualifikationsziele beschreiben, welche nachgewiesenen Fähigkeiten, Kenntnisse und Fertigkeiten die Absolventinnen und Absolventen eines Studiengangs beherrschen.

Laut Akkreditierungsrat umfassen Qualifikationsziele „fachliche und überfachliche Aspekte, insbesondere wissenschaftliche Befähigung, die Befähigung, eine qualifizierte Beschäftigung aufzunehmen, die Befähigung zum zivilgesellschaftlichen Engagement und Persönlichkeitsentwicklung.

Rahmenprüfungsordnung
Die Rahmenprüfungsordnung ist die rechtliche Grundlage, die Art und Ablauf von Prüfungen für die Bachelor- und Masterstudiengänge festlegt.

Regelstudienzeit
Als Regelstudienzeit gilt die Anzahl von Semestern, die für das Absolvieren eines Studienganges bei einem regulären Vollzeitstudium benötigt wird. Innerhalb dieses Zeitraums haben Studierende den Rechtsanspruch auf Aufrechterhaltung ihres Faches an der Hochschule. Die Regelstudienzeit wird durch die Prüfungsordnung oder die Studienordnung eines Studiengangs vorgegeben, innerhalb der – recht engen – Vorgaben durch die Hochschulgesetzgebung.

Schlüsselqualifikationen
Neben der fachspezifischen Ausbildung spielen übergreifende, konzeptionelle, sprachliche und organisatorische Fähigkeiten eine wichtige Rolle. Sie werden in der Literatur als "Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten, welche nicht unmittelbaren und begrenzten Bezug zu bestimmten, disparaten praktischen Tätigkeiten erbringen, sondern vielmehr a) die Eignung für eine große Zahl an Positionen und Funktionen als alternative Optionen zum gleichen Zeitpunkt, und b) die Eignung für die Bewältigung einer Sequenz von (meist unvorhersehbaren) Änderungen von Anforderungen im Laufe des Lebens" beschrieben.

Stichprobe
Ein Verfahrenselement im Rahmen der Systemakkreditierung zur Messung der Effektivität und Effizienz des Qualitätsmanagementsystems. Anzahl, Form und Inhalte der Stichproben werden von der Gutachtergruppe nach der ersten Begehung der Hochschule festgelegt.
Dabei handelt es sich in der Regel um eine vergleichende Untersuchung von mindestens zwei relevanten Merkmalen der Studiengangsgestaltung, der Durchführung von Studiengängen und der Qualitätssicherung (z.B. das Modularisierungskonzept der Hochschule, die Vergabe von ECTS-Punkten bzw. das Prüfungssystem) in allen Studiengängen der Hochschule. Alternativ können auch innerhalb eines oder mehrerer Studiengänge alle Kriterien überprüft werden.

Studienabkommen (Learning Agreement)
Das Learning Agreement (Studienabkommen) dient dazu, schon bei der Vorbereitung des Auslandsaufenthalts zu klären, vereinbarte Lehrveranstaltungen, die an einer anderen Universität absolviert werden, an der Heimathochschule anzuerkennen. Das Learning Agreement ist für die Heimat- und die Gasthochschule sowie für den Studierenden bindend.

Studienbedingungsumfrage
Seit dem Sommersemester 2008 findet in regelmäßigen Abständen an der Otto-Friedrich-Universität Bamberg eine hochschulweite Befragung der Studierenden zu ihren Studienbedingungen statt. Neben standardisierten Fragen, die eine Vergleichbarkeit über die Jahre ermöglichen, steht zudem jedes Jahr ein aktuelles Thema im Mittelpunkt. Im Jahr 2008 lag der Schwerpunkt auf der Verwendung der Studiengebühren. Im Sommersemester 2009 wurden die Studierenden in Zusammenarbeit mit dem Frauenbüro speziell zur Abschlussphase ihres Studiums und dem Thema Promotion befragt. 2010 bildet das Thema „Studierbarkeit“ (Abstimmung von Veranstaltungsorten, Zeiten, Lehrveranstaltungen, Lehrinhalten, Prüfungen etc.) den Schwerpunkt der Befragung, die in Zusammenarbeit mit dem Bamberger Zentrum für Lehrerbildung entstand.

Studienordnung
Die Studienordnungen regeln die studiengangsbezogenen Voraussetzungen für die Zulassung zu den Prüfungen, die Prüfungsanforderungen sowie den Studienverlauf.

Studienverlaufsplan
Der Studienverlaufsplan zeigt im Detail auf, in welcher Reihenfolge die in der Prüfungsordnung vorgeschriebenen Module zu belegen sind, damit das Studium in der empfohlenen Regelstudienzeit erfolgreich abgeschlossen werden kann. Der Studienverlaufsplan wird vom betreffenden Studiengang erstellt.

Systemakkreditierung
Gegenstand der Systemakkreditierung ist im Unterschied zur Akkreditierung einzelner Studiengänge (Programmakkreditierung) das interne Qualitätsmanagementsystem einer Hochschule.
Mit Hilfe der Verfahrenselemente Begehungen, Stichproben zu ausgewählten Merkmalen und einer Reihe schriftlicher Unterlagen werden die für Studium und Lehre relevanten Strukturen und Prozesse auf das Erreichen der Qualifikationsziele und einem funktionierenden Regelkreislauf zur Qualitätsentwicklung überprüft.

Den formalen Rahmen bilden dabei die European Standards and Guidelines for Quality Assurance in Higher Education (ESG), die Vorgaben der Kultusministerkonferenz (KMK) und die Kriterien des Akkreditierungsrates. Zur Durchführung von Systemakkreditierungen sind die vom Akkreditierungsrat zertifizierten Akkreditierungsagenturen berechtigt, welche die Überprüfung mit Hilfe einer Gruppe von Gutachterinnen und Gutachtern durchführen.

Eine positive Systemakkreditierung bescheinigt der Hochschule für einen Zeitraum von sechs Jahren, dass ihr QM-System im Bereich von Studium und Lehre geeignet ist, das Erreichen der Qualifikationsziele und die Qualitätsstandards ihrer Studiengänge zu gewährleisten.

Task Force Evaluation
Zusätzlich zum QM-Forum tagt die vom Vizepräsidenten für Lehre und Studierende geleitete Task Force Evaluation, die 2007 eingerichtet wurde. Der Teilnehmerkreis besteht - ähnlich wie beim QM-Forum und AQSL - aus den Studiendekaninnen und Studiendekanen, Vertreterinnen und Vertretern des Mittelbaus, Studierenden, Interessierten sowie den Kolleginnen und Kollegen des Qualitätsmanagements. In der Task Force werden die Methoden und angestrebten Verfahren von Studierenden- und Lehrveranstaltungsevaluationen an der Universität diskutiert und weiterentwickelt.

Transcript of Records (ToR)
Das Transcript of Records (Abschrift der Studiendaten) führt die Leistungen der Studierenden in leicht verständlicher und umfassender Form auf, so dass eine Vergleichbarkeit der Studienleistung zu einer anderen Hochschule problemlos erfolgen kann. Für jedes erfolgreich absolvierte Modul bzw. für jede erfolgreich absolvierte Lehrveranstaltung werden nicht nur Leistungspunkte, sondern auch die an der Gasthochschule vergebenen Noten sowie die ECTS-Grades angegeben.

Vizepräsident für Lehre und Studierende
Die Leitung der Otto-Friedrich-Universität Bamberg besteht aus einem Präsidenten, einer Kanzlerin und drei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten, die jeweils für unterschiedliche Ressorts zuständig sind. Das Aufgabengebiet rund um Lehre und Studierende wird vom Vizepräsidenten für Lehre und Studierende ausgefüllt. Er hat den Vorsitz in der Kommission für Studium und Lehre und leitet die Arbeitsgruppen Task Force Evaluation und das QM-Forum.

Seit 2018 ist Prof. Dr. phil. Frithjof Grell Vizepräsident für Lehre und Studierende.

Virtueller Campus
Der Virtuelle Campus (VC) der Otto-Friedrich-Universität Bamberg basiert auf dem Lernmanagementsystem Moodle und dient der Unterstützung von Präsenzveranstaltungen und der Vereinfachung organisatorischer Abläufe bei Lehrveranstaltungen, Team-, Projekt- und Gremienarbeiten. Zugleich unterstützt seine zeit- und ortsunabhängige Nutzung die Familienfreundlichkeit der Universität. 

Virtueller Campus

Workload
Der studentische Arbeitsaufwand in Zeitstunden bildet die Grundlage für die Zuordnung von Credits zu Modulen. Es gilt: 1 Credit ≙ 30 Stunden studentischer Arbeitsaufwand.

Bei der Ermittlung des studentischen Arbeitsaufwands werden neben dem Besuch von Veranstaltungen (Präsenzzeit) auch die Zeiten des Eigenstudiums berücksichtigt. Dazu zählen die Vor- und Nachbereitungszeiten, die Prüfungsvorbereitung sowie das Anfertigen von Referaten, Haus- und Projektarbeiten und eLearning Einheiten.

Die Angabe des studentischen Arbeitsaufwands in Credits macht die Arbeitsbelastung der Studierenden für alle Beteiligten transparent und gewährleistet ein studierbares Studium innerhalb der vorgegebenen Anzahl an Semestern.