Akkreditierung & Einrichtung von Studiengängen

Wissenswertes

Um sicherzustellen, dass Studiengäge qualitätsgesichert an den Start gehen, wird das Konzept neuer Studiengänge und Teil-Studiengänge vor Aufnahme des Studienbetriebs begutachtet. Dies geschieht im Rahmen des Einrichtungsverfahrens, welches dreistufig konzipiert ist.

Auf jeder Stufe werden in verschiedenen Gremien unterschiedliche Aspekte in den Mittelpunkt der Behandlung gestellt. Hierbei wird jede Stufe in einem anderen Semester behandelt, sodass ausreichend Zeit für gegebenenfalls erforderliche Nachjustierungen besteht. Und wie immer im Rahmen der Bamberger Akkreditierungsverfahren sind auf jeder der Stufen verschiedene Fachstellen beteiligt und lassen ihre jeweilige Expertise in die Begutachtung mit einfließen.

1. Strategische Befassung: In der ersten Germienbefassung wird aus strategischer Sicht geprüft, ob der geplante Studiengang in das Konzept der Universität Bamberg passt.

2. Satzungsrechtliche Befassung: In der zweiten Gremienbefassung wird insbeondere die Einhaltung der formalen Akkreditierungsvorgaben, die rechtskonforme Ausgestaltung der Studien- und Prüfungsordnungen sowie die Einhaltung der Bamberger Vorgaben geprüft.

3. Akkreditierungsrechtliche Befassung: Last but not least erfolgt in der dritten Runde die akkreditierungsrechtliche Gremienbefassung, an deren Ende - bei Vorliegen der entsprechenden Voraussetzungen - die Akkreditierungsfähigkeit des Studiengangskonzepts festgestellt wird. Die reguläre Erstakkreditierung des Studiengängs erfolgt dann, in Übereinstimmung mit den Regelungen des Bayerischen Hochschulgesetzes, nach Aufnahme des Studienbetriebs und innerhalb der Regelstudienzeit. Näheres hierzu finden Sie hier.

Ansprechpersonen & Fristen

Wird die Einrichtung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs geplant, muss spätestens im Semester vor der ersten Gremienbefassung der Kontakt zum QM-Team aufgenommen werden. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gremienbefassung zur Einrichtung eines Studiengangs drei Semester benötigt und die tatsächliche Aufnahme des Studienbetriebs frühestens in dem sich an die Gremienbefassung anschließenden Semester erfolgen kann.

Unterlagen

Im Rahmen des Einrichtungsverfahren spielen verschiedene Unterlagen eine Rolle. Neben den Prüfungsordnungen und Modulhandbüchern ist vom Studiengang insbesondere das Studiengangsexposé zu erstellen. Auf den jeweiligen Unterseiten finden sich genauere Informationen zu den jeweils vorzulegenden Unterlagen. Im Zeitplan (306.6 KB)ist zudem chronologisch dargestellt, wer wann welche Unterlagen vorbereiten bzw, einreichen muss.