Änderung der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher

Änderungen der Prüfungsordnung sind spätestens bis zum 15.08. für die Gremienbehandlung im Wintersemester und spätestens bis zum 15.02. für die Gremienbehandlung im Sommersemester bei dem zuständigen Satzungsreferat anzumelden.

Bitte beachten Sie, dass Änderungen der Prüfungsordnung in den beiden Semestern vor der Akkreditierung und dem Semester der Akkreditierung grundsätzlich nicht zulässig sind. Ausnahmen hierzu können für Importmodule und bei Bestehen eines rechtlichen Erfordernisses gegeben sein. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich an das für Sie zuständige Satzungsreferat.