Änderung der Prüfungsordnungen und Modulhandbücher
Änderungen der Prüfungsordnung sind spätestens bis zum 15.08. für die Gremienbehandlung im Wintersemester und spätestens bis zum 15.02. für die Gremienbehandlung im Sommersemester bei dem zuständigen Satzungsreferat anzumelden.
Fakultäten GuK und Huwi
Bei Änderungen der Prüfungsordung oder Modulhandbücher von Studiengängen der Fakultäten GuK und Huwi wenden Sie sich bitte an das Satzungsreferat II/5:
- satzungen-guk-huwi(at)uni-bamberg.de
- Durchwahl -1160
Fakultäten SoWi und WIAI und lehramtsbezogene Studiengänge
Bei Änderungen der Prüfungsordnung oder Modulhandbücher von Studiengänge der Fakultäten SoWi und WIAI und lehramtsbezogenen Studiengängen wenden Sie sich bitte an das Satzungsreferat II/6:
- satzungen-sowi-wiai(at)uni-bamberg.de
- Durchwahl -1693