Rollen in Studium und Lehre

Um Qualität in Studium und Lehre dauerhaft gewährleisten zu können, ist die Beteiligung verschiedenster Akteure notwendig. Transparenz im Qualitätssicherungsprozess nach innen und außen, wie auch die notwendige Handlungssicherheit erfordert die verbindliche Definition der einzelnen Aufgaben bzw. Rollen.

Im Folgenden eine Übersicht der bereits etablierten Rollen im Kernprozess Studium und Lehre, abgeleitet aus folgenden Quellen:

  • dem Bayerischen Hochschulgesetz (BayHSchG)
  • der Grundordnung der Otto-Friedrich-Universität
  • der Geschäftsverteilung der Universitätsleitung
  • von der Universität erstellte und verabschiedete Satzungen.

Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Lehre und Studierende hat die zentrale Rolle der Qualitätssicherung inne. Sie bzw. er verantwortet den universitätsübergreifenden Kernprozess 'Studium und Lehre'.

Die Vizepräsidentin bzw. der Vizepräsident für Lehre und Studierende

... bestimmt damit die strategische und operative Ausrichtung des universitätsweiten Qualitätsmanagements in Studium und Lehre.

...stellt die Kommunikationsschnittstelle zwischen der Universitätsleitung und dem operativen Qualitätsmanagement dar [bei Themen zur Qualität in Studium und Lehre].

...hat den Vorsitz der Ständigen Kommission für Lehre und Studierende (LuSt) inne, fungiert damit als Kommunikationsschnittstelle zwischen dieser und der Universitätsleitung und leitet die jeweiligen Beschlüsse an den Senat weiter.

...leitet den Ausschuss für Qualität in Studium und Lehre (AQSL) und fungiert damit als Kommunikationsschnittstelle zwischen diesem und der Universitätsleitung.

...ist die erste Ansprechperson für die Mitglieder der LuSt-Kommission, des AQSL, der Universitätsleitung und des operativen Qualitätsmanagements in Bezug auf Lehre und Studium.

...verantwortet die Studienbedingungsevaluation und alle weiteren zentral organisierten Evaluationsinstrumente.

...koordiniert die im Rahmen der Studiengangsentwicklung notwendigen Vorlagen für die Universitätsleitung als (intern) akkreditierendes Gremium.

...ist weiterführend laut Geschäftsordnung der Universitätsleitung zuständig

  • für Weiterbildungsangebote,
  • Fragen der Gleichstellung in den Studienprogrammen,
  • Beauftrage bzw. Beauftragter für Weiterbildung und
  • Beauftrage bzw. Beauftragter für schwerbehinderte Studierende.

Die Studiendekanin bzw. der Studiendekan nimmt eine weitere zentrale Rolle im Qualitätssicherungssystem ein, weil durch ihre bzw. seine Handlungen das Qualitätssicherungssystem auf der Ebene der Fakultäten getragen wird. Der Aktionsrahmen wird durch das bayerische Hochschulgesetz (BayHschG Art. 30) genau definiert.

Die Studiendekanin oder der Studiendekan

...wirkt darauf hin, dass das Lehrangebot den Prüfungs- und Studienordnungen entspricht, das Studium innerhalb der Regelstudienzeit ordnungsgemäß durchgeführt werden kann und die Studierenden angemessen betreut werden.

...ist für die Evaluation der Lehre unter Einbeziehung studentischer Bewertungen verantwortlich.

...berichtet regelmäßig dem Dekan bzw. der Dekanin sowie dem Fakultätsrat und damit der Hochschulleitung mindestens einmal im Semester über ihre oder seine Arbeit.

...erstattet dem Fakultätsrat jährlich in nicht personenbezogener Form einen Bericht zur Lehre (Lehrbericht).

...unterbreitet der Dekanin bzw. dem Dekan Vorschläge für die Verwendung der für die Lehre verfügbaren Mittel.

...soll in Berufungsverfahren zur pädagogischen Eignung von Bewerberinnen und Bewerbern Stellung nehmen.

...ist zudem qua Amt Mitglied im AQSL und der LuSt-Kommission.

Der Prüfungsausschuss sichert die Qualität von Studium und Lehre auf der Ebene der einzelnen Fächer innerhalb der Fakultäten.

Der Prüfungsausschuss

...achtet darauf, dass die Bestimmungen der Allgemeinen Prüfungsordnung (soweit vorhanden) und der jeweiligen Fachprüfungsordnung(en) eingehalten werden.

...stellt sicher, dass die Modulhandbücher den Regelungen gemäß der Allgemeinen Prüfungsordnung (soweit vorhanden) und der jeweiligen Fachprüfungsordnung entsprechen und rechtzeitig hochschulöffentlich bekannt gegeben werden.

...bestellt die Lehrveranstaltungsleiter bzw. Lehrveranstaltungsleiterinnen in den Studiengängen (sofern eine APO oder die PO dies vorsieht).

...gibt Anregungen zur Änderung der Studien- und Prüfungsordnungen sowie der Studienpläne.

...entscheidet in Bachelor- und Masterstudiengängen über die Aufnahme von Studierenden, sofern die Fachprüfungsordnung ein Eignungsfeststellungsverfahren oder eine Eignungsprüfung festlegt [und nicht ein anderes Auswahlgremium hierfür bestimmt ist].

...entscheidet über die Anrechnung von Studienzeiten, Studien-, Praktikums- und Prüfungsleistungen.

...entscheidet über die Zulassung zu Prüfungen.

...entscheidet in Streitfragen über die Auslegung der jeweiligen Prüfungsordnung und der jeweiligen Fachprüfungsordnung.

Die bzw. der Studiengangsbeauftragte übernimmt die zentrale Rolle in der Konzeptionierung, Einführung, Durchführung und Weiterentwicklung eines Studiengangs. Damit unterstützt er die Studiendekanin bzw. den Studiendekan in deren bzw. dessen Aufgaben und begleitet den Qualitätsprozess auf der Ebene des Studiengangs.

Die bzw. der Modulverantwortliche verantwortet die inhaltliche und strukturelle Konzeption eines Moduls und sorgt für dessen regelmäßiges Angebot. Sie bzw. er definiert Ziele und Inhalte eines Moduls, bemisst die Arbeitslast (Workload) und die notwendigen ECTS-Punkte und stellt eine geeignete Methode zur Überprüfung der erworbenen Kompetenzen fest (Modulprüfung).

Selbstständig Lehrende entscheiden, sofern aus Kapazitätsgründen notwendig, über die Zulassung der Studierenden zur Lehrveranstaltung, ansonsten im Benehmen mit der Professur bzw. dem Lehrstuhl. Ferner verantwortet die bzw. der Lehrende die satzungs- und ordnungsgemäße Durchführung der Prüfungen innerhalb der Module [bei zentralen Prüfungen im Einvernehmen und in Zusammenarbeit mit dem Prüfungsamt].

Die Fachstudienberatung unterstützt Studierende in der konkreten, individuellen Umsetzung des Studienplanes, u.a. bei der Auswahl geeigneter Module sowie Lehrveranstaltungen.

Die bzw. der Praktikumsbeauftrage unterstützt in Studiengängen, die Praktika vorsehen, die Studierenden bei der Suche nach geeigneten Praktikumsplätzen, arbeitet hierbei bei internationalen Praktika eng mit dem Akademischen Auslandsamt, bei schulischen Praktika mit dem Praktikumsamt zusammen und nimmt ggf. die Praktikumsberichte entgegen.

Eine PDF-Version zum Ausdrucken der Rollen in Studium und Lehre finden Sie hier.