Evaluation als Instrument der Qualitätsentwicklung

Allen Evaluationsverfahren ist gemein, dass Sie sich am Modell des Regelkreises orientieren und in regelmäßigen Abständen durchlaufen werden. In den meisten Fällen findet die Evaluation als mündliche oder schriftliche Befragung unter Studierenden statt. Aber auch Absolvent:innen oder weitere Mitglieder der Universität können in die Evaluation eingebunden sein. Im Mittelpunkt steht immer der zielorientierte Austausch und die Möglichkeit zur Weiterentwicklung des Evaluationsgegenstands. Entscheidend ist dabei weniger die maximale Standardisierung und Reglementierung der Verfahren, sondern vielmehr die Chance und die Motivation zur Weiterentwicklung durch ein zielgruppenorientiertes Angebot unter Einhaltung der an der Universität geltenden Prinzipien.

Im Folgenden werden die Mechanismen und Prinzipien vorgestellt, die eine zielorientierte Evaluation und Weiterentwicklung auf allen Ebenen der Universität ermöglichen.

Regelkreis

Grundsätzlich geht es bei der Evaluation darum, zu bewerten, ob bestimmte Maßnahmen auch tatsächlich das gewünschte Ergebnis bzw. die gewünschte Wirkung hervorrufen. An der Universität Bamberg wird die Evaluation als kontinuierlich stattfindender Prozess verstanden, der sowohl der Qualitätssicherung als auch der Qualitätsentwicklung dient und bedarfsgerecht, aber beständig auf allen Ebenen der Universität durchlaufen wird. Er umfasst die vier Schritte, analog dem Vorgehen in BaQSys: Planung, Umsetzung, Interpretation und Nachverfolgung, wodurch eine Weiterentwicklung verbessernder Maßnahmen unterstützt werden kann.

Planung

Eine erfolgreiche Evaluation setzt eine umfassende Planung voraus. Je nach Erkenntnisinteresse können auch der Evaluationsgegenstand sowie das Evaluationsinstrument variieren. Zudem muss ggf. festgelegt werden, welche Statusgruppen für die Gewinnung der Informationen herangezogen werden können.

Folgende Fragen sind bei der Planung des Evaluationsvorhabens hilfreich:

  • Welches Ziel soll mit der Evaluation erreichet werden?
  • Mithilfe welcher (messbarer) Indikatoren kann das Evaluationsziel erreicht werden?
  • Wer muss an der Evaluation beteiligt werden?
  • Welches Evaluationsinstrument ist geeignet?
  • Bei welchem Evaluationsergebnis ist eine Veränderung bzw. Reaktion notwendig?
  • Wie können notwendige Veränderungen realisiert werden und an wen müssen sie kommuniziert werden?

Organisatorische Fragen können an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Aufgabengebiets Qualitätsmanagement gerichtet werden. Diese bieten z.B. Hilfestellung bei der Auswahl eines geeigneten Evaluationsinstrumentes oder informieren über den genauen Ablauf der einzelnen Evaluationsverfahren.

Umsetzung

Die Möglichkeiten der Evaluation sind vielfältig. Sie reichen von der schriftlichen oder mündlichen Befragung beteiligter Personen (z.B. Studierende, Lehrende etc.) bis hin zur statistischen Erfassung und Auswertung von Kennzahlen (z.B. Studierendenstatistik, Prüfungsstatistik etc.). Auch ein informeller Austausch über individuelle Erfahrungen (z.B. im Rahmen einer Sprechstunde oder einer Sitzung des Studiengangs)  kann bereits wichtige Hinweise auf notwendige Veränderungen geben. 

Der Turnus der jeweiligen Evaluationsmaßnahme ist abhängig vom Befragungsinteresse. Von Seiten der Universität Bamberg wird bereits eine Reihe von Evaluationsinstrumenten zur Verfügung gestellt. Der Großteil der Verfahren bezieht sich auf die Erhebung von Studierendendaten in Form qualitativer und quantitativer Befragungen auf allen universitären Ebenen. Hierdurch soll ein Rahmen für die strukturierte Erfassung von lehr- und studienbezogene Informationen geschaffen werden. Zusätzliche Informationen können über das ZUV-Portal der Universität gewonnen werden. Die  Verfahren, die durch die Universität Bamberg zur Verfügung gestellt werden, sind unter dem Reiter Evaluationsinstrumente detailliert beschrieben und mit praktischen Hinweisen zur Durchführung versehen.

Interpretation

Entscheidend für den Erfolg der Evaluationsmaßnahme ist die zielorientierte Interpretation der Ergebnisse. Es gilt, festzustellen, ob das mit der Entscheidung für die Evaluation festgelegte Ziel auf die geplante Weise erreicht wurde. Ist dies nicht der Fall, gilt es, die Gründe zu erforschen und  geeignete Verbesserungsmaßnahmen festzulegen (z.B. Wahl eines anderen Evaluationsinstrumentes, Veränderung der Fragestellung etc.). Darüber hinaus muss entschieden werden, ob aufgrund des Evaluationsergebnisses eine Veränderung bzw. Reaktion notwendig ist und wie diese ggf. aussehen kann. Grundsätzlich ist es wichtig, dass mit den Ergebnissen gearbeitet wird und dass diese mit den beteiligten Personen besprochen werden bzw. diesen in anonymisierter und ggf. aggregierter Form zur Verfügung gestellt werden. Damit wird auch der Vorgabe aus Art. 10 BayHSchG[1] hinsichtlich der hochschulinternen Veröffentlichung der wesentlichen Ergebnisse Rechnung getragen. Genaueres zur Interpretation und Weiterverarbeitung der Ergebnisse findet sich auf den Seiten der jeweiligen Evaluationsinstrumente.

 


[1] Art 10, Abs. 3, Satz 2, BayHSchG: „[...] die wesentlichen Ergebnisse der studentischen Befragungen werden den Mitgliedern der Hochschule, gegebenenfalls unter Hinzufügung der Stellungnahme der betreffenden Lehrperson [...], zugänglich gemacht.“

 

Nachverfolgung

Nach erfolgreicher Interpretation und Diskussion der Ergebnisse und der Information der beteiligten Personen über die damit verbundenen Handlungsmaßnahmen, gilt es, die Umsetzung und Nachverfolgung sicherzustellen. In einem ersten Schritt müssen Lösungsansätze für identifizierte Probleme erarbeitet werden. Normalerweise geschieht dies jeweils direkt auf der Ebene, auf der das Problem festgestellt wurde z.B. bereits während der Besprechung der Ergebnisse der Lehrveranstaltungsevaluation mit den Studierenden. Es kann jedoch auch Probleme geben, welche sich auf übergreifende Aspekte beziehen und damit auch die nächsthöhere Ebene betreffen. Wird z.B. in der Lehrveranstaltungs- oder Modulevaluation die Raumausstattung oder aber die Struktur des Studiengangs bemängelt, so muss diese Information an die zuständigen Akteure weitergegeben und ggf. auch mit diesen diskutiert werden. Die wichtigsten Maßnahmen aus allen Evaluationsmaßnahmen eines Studiengangs werden regelmäßig im Qualitätszirkel diskutiert und im Protokoll zum Qualitätszirkel festgehalten. Die bzw. der Studiengangsverantwortliche trägt dafür Sorge, in regelmäßigen Abständen den Stand der Umsetzung zu kontrollieren. Zu studiengangsübergreifende Evaluationen erfolgt ein regelmäßiger Austausch im Rahmen des Ausschusses für Qualität in Studium und Lehre.

Regelkreisschließung

Jedes Evaluationsverfahren an der Universität durchläuft den oben beschriebenen Regelkreis. Um die Regelkreisschließung zu gewährleisten wurde in der Ordnung zur Sicherung der Qualität in Lehre und Studium für jedes Verfahren eine prozessverantwortliche Person definiert.  Zusätzlich wurde festgelegt, auf welchem Weg die Regelkreisschließung stattfindet und wie die Definition und Umsetzung von Maßnahmen garantiert werden kann.

Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die Mechanismen der Regelkreisschließung auf den verschiedenen Ebenen der Hochschule.

Detaillierte Informationen zur Regelkreisschließung finden sich außerdem beim jeweiligen Evaluationsinstrument.