Studierendenausweis
Ausstellung
Jede sich bewerbende Person erhält bei der Einschreibung einen personalisierten Studierendenausweis (Chipkarte).
Dieser ist sofort bei der Einschreibung und nach jeder erfolgreichen Rückmeldung an einer der aufgestellten Validierungsstationen zu validieren.
Die Erstausstattung des Studierendenausweises erfolgt kostenfrei.
Weitere Infos dazu finden Sie hier.
Aufwerten
Um oben genannte Serviceangebote nutzen zu können, muss die Karte an Bar- bzw. EC-Aufwertern aufgewertet werden. Diese sind nur während der entsprechenden Öffnungszeiten zugänglich und befinden sich an folgenden Standorten:
Baraufwerter:
- Eingangsbereich Mensa Austraße
- Eingangsbereich Mensa Feldkirchenstraße
EC-Aufwerter:
- Eingangsbereich Mensa Austraße
- Eingangsbereich Mensa Feldkirchenstraße
- im Bereich der TB2 im großen Treppenhaus am Markusplatz 3
- Eingangsbereichs der TB3 in der Feldkirchenstraße 21
- Eingangsbereich der TB4 am Heumarkt 2
- An der Weberei 5 (ERBA), in der Eingangshalle, neben dem Aufzug
Hinweise: Das Aufwerten ist mit keinen Kosten verbunden. Das maximale Kartenguthaben beträgt aktuell 70 Euro. Die Universität Bamberg haftet nicht für die gespeicherten Geldbeträge. Auch eine Übertragung des Guthabens durch die Universität beispielsweise bei Verlust oder Austausch der Karte wegen technischen Defekts ist nicht möglich; die diesbezügliche Abwicklung obliegt insoweit allein dem Studierendenwerk Würzburg.
auto-LOAD: sicher.einfach. essen!
Mit auto-LOAD wird Ihre Karte automatisch an der Mensa- oder Cafeteria-Kasse aufgeladen, wenn Ihr Guthaben einen bestimmten Wert unterschreitet. Dieses Minimum und die Höhe des aufgeladenen Betrages bestimmen Sie in einem vorgegebenen Rahmen selbst. Alle Informationen dazu finden Sie auf den Seiten des Studierendenwerks Würzburg.
Defekt
Bei einem defekten Studierendenausweis kommen Sie bitte persönlich in der Studierendenkanzlei vorbei, damit der Fehler ausgelesen werden kann. Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten.
Ersatz und Restguthaben
Eine Auszahlung des Restguthabens einer verloren gegangenen Chipkarte ist leider nicht möglich.
Bei einer defekten oder gesperrten Karte wird das Restguthaben vom Studierendenwerk ausgezahlt – frühestens 14 Tage nach Abgabe der Chipkarte. Um Ihnen zusätzlichen Aufwand zu ersparen, übergibt die Studierendenkanzlei die alte Karte in der Regel direkt an das Studierendenwerk.
Das Guthaben kann anschließend entweder persönlich beim Studierendenwerk abgeholt oder – gegen eine Gebühr von 0,50 Euro – per Banküberweisung ausgezahlt werden. Diese Vorgehensweise stellt sicher, dass in der Zwischenzeit keine weiteren Buchungen mit der Karte vorgenommen wurden.
Bei Problemen mit der Geldbörse der Chipkarte wenden Sie sich bitte an:
Studierendenwerk Würzburg, Geschäftsstelle Bamberg
Austraße 37, Zimmer 015 (2. Etage), 96047 Bamberg
Frau Manuela Platok
Tel.: +49 931 8005-811
E-Mail: m.platok(at)swerk-wue.de
Fehler 218 Eingaberichtung
Beim Verwenden der Karte erscheint am Terminal die Fehlermeldung Fehler 218 Eingaberichtung.
Die Karte ist leider defekt und muss ersetzt werden. Um festzustellen, ob eine technische Fehlfunktion vorliegt, schicken Sie die Karte mit einem kurzen Vermerk per Hauspost an Z/IS - ServiceCard Team oder kommen Sie - nach vorheriger Kontaktaufnahme per E-Mail - vorbei.
Fehler 448 Löschkarte
Wenn beim Verwenden der Karte die Fehlermeldung 'Fehler 448 Löschkarte' erscheint, bedeutet dies, dass eine Transaktion zwischen Ihrer Karte und einem Terminal (z.B. Kopierterminal, EC-Aufwerter, Baraufwerter etc.) nicht ordnungsgemäß abgeschlossen wurde. Dies kann passieren, wenn die Karte zu früh aus dem Kartenslot entfernt wurde. Die Karte wird gesperrt, wodurch alle Bezahlfunktionen der Karte nicht mehr verfügbar sind.
Um die Karte zu entsperren, muss diese erneut in das letzte Terminal geschoben werden, an welchem die Karte noch funktionierte. Schieben Sie Ihre Karte zunächst in ein beliebiges Kopierterminal. Das Terminal zeigt dann eine Fehlermeldung in Form einer Nummerfolge. Diese zeigt Ihnen den Standort des Terminals an, zu welchem sie gehen müssen. Eine Liste der Terminalnummern finden Sie hier(254.5 KB). Durch erneutes Einschieben der Karte in dieses Terminal sollte die Chipkarte wieder entsperrt werden.
Sollte das Entsperren nicht funktionieren oder ist das Terminal bereits abgebaut (inaktiv), kann das Studierendenwerk Würzburg weiterhelfen. An der Kasse der Mensen und Cafeterien in Bamberg kann die Karte ebenfalls ensperrt werden.
Funktionen des Studierendenausweises
Der Studierendenausweis dient:
- dient als Semesterticket - Informationen dazu finden Sie hier,
- Geldbörse mit Zahlfunktion (Mensa, Cafeteria, Erstellung von Kopien und Druckaufträgen),
- Ausweis für die Bibliotheksnutzung
- Zutritt zur Teilbibliothek 2 und 5 sowie der ERBA-Bibliothek und des Lernraums24 in der Teilbibliothek 4 außerhalb der personalbesetzten Zeiten,
- Nutzung der Garderobenschließfächer in der Teilbibliothek 2, Teilbibliothek 3, Teilbibliothek 4 und Teilbibliothek 5.
Gültigkeit
Nach der Ersteinschreibung und jeder Rückmeldung müssen Sie Ihren Studierendenausweis an einer Validierungsstation aktualisieren. Dabei wird der Aufdruck und das Gültigkeitsdatum auf dem Chip für das neue Semester aufgedruckt. Ohne diese Validierung ist Ihr Ausweis nicht gültig.
Nutzung als Bibliothekskarte
Die Bibliothek schaltet die Chipkarte für die Nutzung als Bibliotheksausweis frei.
Als Login für den Bamberg Katalog (OPAC) dient die ba-Nummer mit dem dazugehörigen Kenntwort.
Validieren
Bitte entnehmen Sie die Karte während des Validierungsvorgangs nicht vorzeitig oder mit Gewalt. Die Anweisungen auf dem Display führen Sie Schritt für Schritt durch den Vorgang.
Validierungsstationen befinden sich dauerhaft:
- im großen Treppenhaus am Markusplatz 3 vor der TB2
- im Eingangsbereich der TB4 am Heumarkt 2
- im Eingangsbereichs der TB3 in der Feldkirchenstraße 21
- An der Weberei 5 (ERBA), in der Eingangshalle, neben dem Aufzug.
Verlust
Der Verlust der Karte muss sofort per E-Mail gemeldet werden. Um Missbrauch zu verhindern, wird die Karte gesperrt und kann nicht mehr genutzt werden, einschließlich in der Bibliothek.
Das Restguthaben einer verlorenen Karte kann leider nicht ausgezahlt werden.
Wenn Sie Ihre Karte wieder gefunden haben, kann diese nur entsperrt werden, sofern Sie keine Ersatzkarte beantragt haben. Die Entsperrung kann ausschließlich von der Karteninhaberin bzw. dem Karteninhaber selbst beantragt werden. Bitte senden Sie den Antrag per E-Mail über Ihren Uni-Mail-Account, damit Sie eindeutig als berechtigt erkennbar sind. Wir entsperren die Karte anschließend umgehend.
Zentraler Druck- und Scandienst campusprint
Der Studierendenausweis ist eine persönliche Karte und von daher auch an die persönliche BA-Nummer (der persönlichen studentischen E-Mail-Adresse) gekoppelt. Somit funktioniert das campusprint System immer nur in Verbindung mit Chipkarte und persönlichen Anmeldedaten.
Mit dem Studierendenausweis können Kopien/Druckaufträge/Scanaufträge an den Kopiergeräten der Universität erstellt bzw. verarbeitet werden. Dazu benötigt die Karte ein Mindestguthaben von 0,80 €.
Eine Auflistung der aktuell zur Verfügung stehenden Multifunktionsgeräte finden Sie hier. Bitte beachten Sie, dass nicht alle Geräte für die Geldbörse freigeschalten sind.
Nähere Informationen zu campusprint finden Sie auf den Seiten des Rechenzentrums unter www.uni-bamberg.de/campusprint/.