Eignungsprüfung

Um eine Zulassung zum Studium des Unterrichtsfaches Musik zu erhalten, ist das Bestehen einer Eignungsprüfung gemäß der Satzung über das Eignungsverfahren notwendig. Diese findet einmal jährlich im Juli statt, wobei Sie sich bis 15. Juni anmelden müssen. Der genaue Termin wird den Teilnehmerinnen und Teilnehmern spätestens vier Wochen vorher bekanntgegeben. Die Prüfung kann in der Regel nur einmal, und zwar frühestens zum nächstmöglichen Termin, wiederholt werden. Der Anmeldung ist eine beglaubigte Kopie der Hochschulzugangsberechtigung beizufügen, die auch nachgereicht werden kann.

Formulare & Dokumente

Prüfungsinhalte

  • Notenschrift
  • Tonhöhennotation im Violin- und Bass-Schlüssel
  • Benennung der Oktavbereiche
  • Intervalle im Rahmen einer Oktave
  • Tonleitern (Pentatonik, Dur, Moll)
  • Vortragsbezeichnungen
  • Taktarten
  • Instrumente des klassischen Symphonieorchesters
  • Akkorde und ihre Lagen und Umkehrungen (Dur-, Moll-, verminderte und übermäßige Dreiklänge sowie Dominantseptakkord)
  • einfache Klangverbindungen mit den Hauptfunktionen (Tonika, Dominante, Subdominante)
  • Stimmgattungen (Sopran, Alt, Tenor, Bass) und ihre Tonumfänge
  • einfache Volksliedbegleitung mit den Hauptfunktionen

[Klausur, 90 Minuten]

  • Erkennen und Notieren von Intervallen im Bereich einer Oktave
  • Diktat einer einstimmigen tonalen Melodie in Dur oder Moll
  • einfaches Rhythmus-Diktat
  • Erkennen und Notieren von Dreiklängen (Dur, Moll, vermindert und übermäßig) in Grundstellung
  • Notieren von Tonleitern

[Klausur, 45 Minuten]

Vortrag von zwei Stücken einer mehrjährigen qualifizierten Instrumentalausbildung angemessenen Schwierigkeit aus verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen sowie Vom-Blatt-Spiel eines leichteren Stückes. Das gewählte Instrument ist bei der Anmeldung anzugeben.

Als Instrumente sind zugelassen: Klavier, Orgel, Cembalo, Violine, Viola, Violoncello, Kontrabass, Querflöte, Blockflöte als Instrumentenfamilie, Oboe, Klarinette, Saxophon, Fagott, Horn, Trompete, Posaune, Tuba, Gitarre, Laute, Harfe, Akkordeon und die Gruppe der Percussionsinstrumente. Bei Wahl der Percussionsinstrumente muss ein Stück auf einem Mallet-Instrument vorgetragen werden. Wird die Prüfung mit einem Melodieinstrument abgelegt, so ist mindestens ein Stück mit Klavierbegleitung vorzutragen. Die Klavierbegleitung wird gestellt.

Die Noten zur Begleitung (in der Vortragstonart und in spielfähigem Zustand, mit Metronomangaben) sind bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Lehrstuhl einzureichen.

[Praktische Prüfung, 10 Minuten]

Vortrag von zwei begleiteten leichteren Vokalstücken aus verschiedenen Epochen bzw. Stilrichtungen (z. B. eines Volksliedes, eines Kunstliedes, einer Arie, eines Musical- oder Pop/Rock-Songs) und eines kurzen vorbereiteten Lesetextes. Für die Prüfung wird eine Klavierbegleitung gestellt.

Die Noten zur Begleitung (in der Vortragstonart und in spielfähigem Zustand, mit Metronomangaben, ausnotiert, keine leadsheets) sind bis spätestens drei Wochen vor dem Prüfungstermin beim Lehrstuhl einzureichen.

[Praktische Prüfung, 10 Minuten]

  • Singen von Intervallen im Oktavbereich von einem angegebenen Ton aus
  • Singen von Dreiklängen in Grundstellung (Dur, Moll)
  • Ergänzen eines am Klavier vorgespielten Vordersatzes durch einen Nachsatz
  • Ausführen (z. B. Klatschen oder Sprechen) eines einfacheren Rhythmus
  • Vom-Blatt-Singen

[Praktische Prüfung, 5 Minuten]

Einstudieren eines einfachen, selbst gewählten Vokalstücks (z. B. eines Kanons, 1- oder 2-stimmiges Liedes oder rhythmischen Sprechstücks) mit einer Gruppe, ggf. unter Einbeziehung von Bodypercussion. Das Stück sollte so gewählt werden, dass die Arbeitszeit von 10 Minuten sinnvoll gestaltet werden kann. Bewertet werden vor allem die Kommunikation und Interaktion mit der Gruppe sowie die Fähigkeit, die eigene musikalische Vorstellung zu vermitteln und verschiedene musikalische Parameter (Dynamik, Tempo, Artikulation) zu beeinflussen. Schlagtechnische Fähigkeiten stehen nicht im Vordergrund.

[Praktische Prüfung, 10 Minuten]


Ordnungen und Modulhandbücher


Studienkonzeptionen

Version 3 (Studienbeginn ab WS 2022/23)

Version 2.3a (Studienbeginn ab WS 2016/17)

Version 2.3 (Studienbeginn ab SoSe 2016)

Ältere Versionen

  • Dokumente zu älteren Versionen erhalten Sie im Sekretariat des Lehrstuhls

Modulprüfungen

Fortgeschrittene musikpädagogische und musikdidaktische Fachkompetenz

Die Prüfung bezieht sich auf die Inhalte mehrerer Lehrveranstaltungen:

 

  • Seminar ‚Didaktik und Methodik des Musikunterrichts in der Grundschule‘ bzw. ‚Didaktik und Methodik des Musikunterrichts in der Sekundarstufe I’ (2 SWS)
  • Vorlesung oder Seminar zu einem Spezialthema zur Historischen/Empirischen/Systematischen/Vergleichenden Musikpädagogik eigener Wahl (2 SWS)
  • Seminar ‚Aktuelle musikpädagogische und musikdidaktische Fachdiskussion’ (1 SWS)
  • Spezialthema als Ergänzung zum Seminar ‚Aktuelle musikpädagogische und musikdidak-tische Fachdiskussion’ eigener Wahl (1 SWS)

Hinzu kommt Grundlagenwissen.

Auf dem Prüfungsformular finden sich inhaltliche Hinweise und Literatur zum Grundlagenwissen. Die Literaturangaben verstehen sich dabei als Anhaltspunkte für diejenigen Studierenden, die noch nach Informationen zu einzelnen Aspekten suchen. Eine Lektüre der Schriften speziell zur Prüfungsvorbereitung wird nicht erwartet. Vielmehr sollte das Grundlagenwissen schon im Studium beim Besuch von Lehrveranstaltungen erworben worden sein.

Für die Prüfung wählen die Studierenden ein Schwerpunktthema aus dem Bereich der genannten Lehrveranstaltungen. Zu diesem Thema ist die Literatur anzugeben, auf deren Grundlage es erarbeitet wird.

Die Prüfung dauert 30 Minuten. Die Prüfungszeit ist etwa zu einem Drittel dem Schwerpunktthema und zu etwa zwei Dritteln den Inhalten der ausgewählten Lehrveranstaltungen im Überblick sowie dem Grundlagenwissen gewidmet.

Nötige Absprachen zwischen Erstprüfer und Studierenden werden in einem Prüfungsformular getroffen. Dies geschieht in der Regel im Austausch per Mail. Auf dem Formular sind außer den Rahmendaten der Prüfung insbesondere die der Prüfung zugrundeliegenden Lehrveranstaltungen sowie das Schwerpunktthema samt zugehöriger Literatur anzugeben. Themenformulierung und Literatur werden zunächst von den Studierenden vorgeschlagen und in Abstimmung mit dem Erstprüfer festgelegt. Dies soll bis spätestens 2-3 Wochen vor der Prüfung geschehen.

Download Hinweise zur Modulprüfung(83.9 KB)


Staatsexamen