Qualifikationsziele

In Folge des Bologna-Prozesses ist die kompetenzorientierte Lehre in den Mittelpunkt gerückt. Dadurch hat auch die Formulierung von Qualifikationszielen an Bedeutung gewonnen. Sie dienen Studierenden, Studieninteressierten und potenziellen Arbeitgebern u. a. als Anhaltspunkt, welche Kompetenzen sie nach Beendigung eines bestimmten Studiengangs besitzen.

Die genannten Kompetenzen gehen auf den Qualifikationsrahmen für deutsche Hochschulabschlüsse
(HQR)
zurück.


Qualifikationsziele Bachelor-Nebenfach Musikpädagogik

Nach einem erfolgreichen Bachelor-Nebenfach-Studium haben die Studierenden durch die Teil­nahme an musikpraktischen, musiktheoretischen und musikgeschichtlichen sowie musikpädagogi­schen und musikdidaktischen Lehrveranstaltungen unter Berücksichtigung allgemein anerkannter Grundsätze guter wissenschaft­li­cher und künstlerischer Praxis folgende grundlegenden Qualifikati­onen erworben:

  • Die Absolventinnen und Absolventen besitzen instrumentale bzw. vokale Expertise, die sie be­fähigt, auf einfachem Niveau solistisch, ggf. begleitpraktisch und in musikalisch anspruchsvol­leren vokalen oder instrumentalen Ensembles zu musizieren sowie Letztere auf elementarer Stufe zu leiten.
  • Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über grundlegende musikhistorische und musiktheoretische Kenntnisse sowie Fähigkeiten zum differenzierten Hören und können diese auf vielfältige Weise in musikpädagogischen Tätigkeiten anwenden.
  • Die Absolventinnen und Absolventen können auf der Basis einer grundlegenden fachlichen Orientierung sowie punktuell vertiefter Kenntnisse im Bereich der Vermittlung von Musik Unterricht fachgerecht planen.

Ein Bachelor-Nebenfach-Studium der Musikpädagogik kann für sich genommen aufgrund des geringen Studienumfangs keine eigenständige, genau definierbare berufliche Perspektive anbieten. Es unterstützt aber den Blick auf musikbezogene Tätigkeiten in relevanten Bereichen beruflicher Praxis des jeweiligen Studienhauptfaches – so z. B. auf musikpädagogische Aktivitäten in Kindergärten, der Jugendarbeit, der Erwachsenenbildung, der Geragogik und institutionell unterschiedlich platzierten Fort- und Weiterbildungsangeboten im Kontext der Elementar- und Familienpädagogik, der Sozialpädagogik sowie der Erwachsenenbildung und Weiterbildung:

  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, elementares Musizieren in diversen pädagogischen Praxisfeldern kompetent zu reflektieren und anzuleiten.

Das Studium des Bachelor-Nebenfachs Musikpädagogik trägt in verschiedener Hinsicht zur Persönlichkeitsentwicklung der Studierenden bei:

  • Die Absolventinnen und Absolventen verfügen über eine im Kontext des Ensemblemusizierens erworbene erweiterte künstlerische Ausdrucksfähigkeit als wichtigem Baustein ihres persönlichen Handlungsrepertoires.
  • Sowohl das gemeinsame Musizieren als auch die kontinuierliche Beschäftigung mit verschiedenartigen musikalischen Vermittlungsprozessen führt bei den Absolventinnen und Absolventen zu einer gesteigerten Sozialkompetenz und versetzt sie in die Lage, Fähigkeiten und Sichtweisen anderer auf positive Weise wahrzunehmen und zu reflektieren.
  • Die Absolventinnen und Absolventen haben durch eigenständige Studienplanung und Studiengestaltung bei der Auswahl von Lehrveranstaltungen Selbstwirksamkeit erlebt und sie können eigene Lernstrategien reflektieren und Lernprozesse organisieren.

Die im Rahmen eines Bachelor-Nebenfach-Studiums der Musikpädagogik erworbenen Kompetenzen eröffnen Möglichkeiten, gesellschaftliche Prozesse mit Verantwortungsbewusstsein und in demokratischer Gesinnung maßgeblich mitzugestalten:

  • Die Absolventinnen und Absolventen sind in der Lage, in musikalischen Ensembles zu musizieren und auf ehrenamtlicher Basis an deren organisatorischer und musikalischer Leitung mitzuwirken. Sie können so über das gemeinsame Musizieren einen Beitrag zur gesellschaftspolitisch höchst relevanten Zusammenführung von Angehörigen unterschiedlicher Kulturen leisten.