Antidiskriminierung an der Universität Bamberg
Die Otto-Friedrich-Universität setzt sich für ein wertschätzendes und respektvolles Arbeits- und Studienklima ein. Belästigung, Diskriminierung, Mobbing, Stalking sowie Grenzverletzungen haben keinen Platz an der Universität. Dies ist in der Richtlinie „Grenzen wahren“(140.9 KB) verankert, die als Leitlinie für ein sensibles Miteinander an der Universität Bamberg dient.
Was ist Diskriminierung?
Bei Diskriminierung handelt es sich um die nicht gerechtfertigte Benachteiligung von Personen aufgrund geschützter Merkmale. Ausschlaggebend für eine Diskriminierung ist immer die Wirkung auf die betroffene Person, nicht die Absicht.
Geschützte Merkmale sind nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie der Richtlinie “Grenzen wahren”:
Formen von Diskriminierung sind:
- Unmittelbare Diskriminierung: Eine Person erfährt aufgrund eines geschützten Merkmals eine weniger günstige Behandlung als eine Vergleichsperson
- Mittelbare Diskriminierung: Verhaltensweisen, Vorschriften und Regelungen, die für alle Personen gelten und scheinbar neutral sind, wirken sich in der Praxis aber für bestimmte Personengruppen besonders nachteilig aus
- Belästigung: Verhaltensweisen, bei denen eine Person aufgrund eines geschützten Merkmals eingeschüchtert, erniedrigt oder beleidigt wird
Antidiskriminierungsstelle der Universität Bamberg
Arbeit der Antidiskriminierungsstelle
Die Antidiskriminierungsstelle bietet lösungs- und ressourcenorientierte Erst- und Verweisberatung für Betroffene, Zeug*innen und Vertrauenspersonen. Alle Anfragen an die Antidiskriminierungsstelle werden vertraulich behandelt.
In der Beratung wird die Situation reflektiert, der Beratungsauftrag geklärt und es werden mögliche Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten besprochen. Auch Zweifel, Fragen, Unsicherheiten finden Raum und können besprochen werden. Sofern möglich können weitere Schritte auch unter Wahrung der Anonymität der ratsuchenden Person umgesetzt werden.
Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten bei Diskriminierung können sein:
- Entgegennahme von Diskriminierungsmeldungen für Monitoringzwecke,
- Bereitstellung von Informationsmaterialien und -angeboten für Betroffene,
- Verweis an universitätsinterne oder -externe Stellen mit passender Fachexpertise,
- Unterstützung bei der eigenständigen Bearbeitung von Diskriminierungserfahrungen,
- Ressourcenaktivierung,
- Niedrigschwellige Interventionen (bspw. Begleitung von Konfliktgesprächen),
- Vermittlung an Rechtsberatung, Psychosozialberatung, etc.
- Auf Wunsch Begleitung bei Beschwerdeverfahren
Sie haben die Möglichkeit, sich über ein Kontaktformular bei der Antidiskriminierungsstelle zu melden. Hierbei ist es möglich, eine anonyme Meldung abzugeben.
Wir möchten Sie dennoch ermutigen, ein Beratungsgespräch in Anspruch zu nehmen. In einer Beratung können die erlebte Diskriminierung reflektiert und mögliche Handlungs- und Unterstützungsmöglichkeiten besprochen werden. Sofern es im individuellen Fall möglich ist, können im Anschluss an eine Beratung weitere Schritte durch die Antidiskriminierungsstelle auch unter Wahrung der Anonymität der ratsuchenden Person umgesetzt werden.
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle richtet sich nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) sowie der Richtlinie „Grenzen wahren“ und umfasst:
- Erst- und Verweisberatung in deutscher und englischer Sprache,
- Monitoring von Anfragen und Vorfällen,
- Bereitstellung von Informationsmaterialien und -angeboten,
- Präventive Maßnahmen, Schulungen, Empowerment,
- Identifikation von Diskriminierungen und strukturellen Diskriminierungsrisiken,
- Niedrigschwellige Interventionen bei Diskriminierung (bspw. Begleitung von Konfliktgesprächen),
- Unterstützung bei Positiven Maßnahmen und Nachteilsausgleichen nach § 5 AGG,
- Maßnahmen zum Schutz vor Benachteiligungen nach § 12 AGG,
- Vermittlung an die Beschwerdestelle nach § 13 AGG, an der über eine Beratung hinaus eine Beschwerde eingereicht werden kann.
Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle zielt darauf ab, einen qualifizierten Umgang mit Diskriminierung zu ermöglichen und zu fördern.
Hinweise: Es erfolgt keine Rechtsberatung. Die Antidiskriminierungsstelle ist keine Beschwerdestelle nach AGG.
Damit die Antidiskriminierungsstelle für Betroffene von Diskriminierung und Grenzüberschreitungen ein geschützter Raum ist, richtet sich die Arbeit der Stelle nach den folgenden Prinzipien und Grundsätzen:
- Alle Anfragen werden strikt vertraulich behandelt.
- Sofern andere universitätsinterne oder -externe Stellen bzw. Personen in die Beratung einbezogen werden sollen, geschieht dies ausschließlich mit schriftlichem Einverständnis der ratsuchenden Person.
- Die Arbeit der Antidiskriminierungsstelle umfasst eine parteiliche Haltung. Sie stellt die individuellen Bedarfe der ratsuchenden Person in den Mittelpunkt.
- Die Beratung zielt darauf ab, die Handlungsfähigkeit der Ratsuchenden zu stärken (= Empowerment) sowie in Abstimmung mit den individuellen Bedarfen Unterstützungsmöglichkeiten und Ressourcen auf individueller und universitärer Ebene nutzbar zu machen.
Darüber hinaus berücksichtigt die universitäre Antidiskriminierungsarbeit folgende Grundsätze:
- Alle Diversitätsmerkmale sind gleich schutzwürdig (= horizontaler Ansatz).
- Diskriminierungserfahrungen können mehrere Gründe umfassen. Diskriminierungsmerkmale und -verhältnisse können zusammenwirken und sich gegenseitig verstärken (= Intersektionalität).
- Die Arbeit der Ansprechperson für Antidiskriminierung umfasst eine kontinuierliche Reflexion struktureller und gesellschaftlicher Machtverhältnisse sowie die Reflexion der eigenen Positioniertheit im Beratungskontext.
- Zur Sicherung der Qualität der Antidiskriminierungsarbeit werden die Beratungs- und Unterstützungsangebote kontinuierlich weiterentwickelt.
Umgang mit Diskriminierung
In der Situation:
- Bewahren Sie Ruhe. Achten Sie auf sich und Ihre Grenzen.
- Überlegen Sie, was Sie in der gegebenen Situation erreichen möchten (bspw. Situation beenden, diskriminierende Person auf ihr Verhalten hinweisen, etc.) und wie Sie reagieren möchten.
- Wenn es Ihnen möglich ist: Machen Sie deutlich, dass Sie diskriminierendes Verhalten nicht tolerieren. Beziehen Sie Stellung und benennen Sie das Fehlverhalten.
- Suchen Sie Unterstützung bei Personen, die ggf. mit Ihnen in der Situation sind.
- Sichern Sie Beweise. Sprechen Sie Zeug*innen der Situation an und fragen Sie diese nach ihren Kontaktdaten.
- Wichtig: Bringen Sie sich nicht in Gefahr. Informieren Sie bei einer akuten Gefahrensituation die Polizei (110).
Nach der Situation:
- Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll(972.7 KB)an. Sie können auch Zeug*innen der Situation bitten, ein Gedächtnisprotokoll anzufertigen. Eine Vorlage finden Sie auf der Website der Antidiskriminierungsstelle.
- Nehmen Sie zur emotionalen Entlastung Unterstützung in Ihrem sozialen Umfeld, bspw. bei Familie und Freund*innen, in Anspruch.
- Melden Sie den Vorfall und nehmen Sie professionelle Unterstützung in Anspruch. Im Rahmen einer vertraulichen Beratung (bspw. bei der Antidiskriminierungsstelle) können Sie in einem geschützten Raum über die Situation sprechen und das weitere Vorgehen reflektieren.
Weitere Handlungsmöglichkeiten/Schritte zur Aufarbeitung der Diskriminierung:
- Um die Diskriminierung aufzuarbeiten, kann eine direkte Klärung mit der diskriminierenden Person hilfreich sein. Dies kann schriftlich (bspw. via Mail) oder in einem Gespräch erfolgen. Die Antidiskriminierungsstelle kann auf Wunsch bei diesen Schritten unterstützen und in einem Gespräch eine moderierende Rolle einnehmen.
- Ggf. kann der Einbezug weiterer universitätsinterner oder -externer Stellen mit entsprechender Fachexpertise hilfreich sein.
- Eine Rechtsberatung kann helfen, die Situation rechtlich einzuordnen und rechtliche Schritte zu prüfen.
- Wenn sich keine niedrigschwellige Lösung findet, kann auch das Einleiten eines offiziellen Beschwerdeverfahrens sinnvoll sein. Auch hier kann die Antidiskriminierungsstelle beraten, den Ablauf eines solchen Verfahrens transparent machen und auf Wunsch bei diesem begleiten.
In der Situation:
- Bewahren Sie Ruhe. Achten Sie auf sich und Ihre Grenzen.
- Nehmen Sie jede auf Sie diskriminierend wirkende Situation ernst.
- Sprechen Sie mit der betroffenen Person. Fragen Sie sie nach deren Eindruck.
- Schreiten Sie in die Situation ein und stoppen Sie sie. Schützen Sie die betroffene Person.
- Suchen Sie Unterstützung bei Personen, die ggf. mit Ihnen in der Situation sind.
- Wenn es Ihnen möglich ist: Machen Sie deutlich, dass Sie diskriminierendes Verhalten nicht tolerieren. Beziehen Sie Stellung und benennen Sie das Fehlverhalten.
- Bieten Sie Ihre Unterstützung an. Unternehmen Sie keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis der betroffenen Person. Respektieren Sie die Wünsche und Bedarfe der Person.
- Sichern Sie Beweise. Sprechen Sie Zeug*innen der Situation an und fragen Sie diese nach ihren Kontaktdaten.
- Wichtig: Bringen Sie sich nicht in Gefahr. Informieren Sie bei einer akuten Gefahrensituation die Polizei (110).
Nach der Situation:
- Protokollieren Sie den Vorfall und fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll(972.7 KB)an. Eine Vorlage finden Sie auf der Website der Antidiskriminierungsstelle.
- Reflektieren Sie Ihr Verhalten in der betreffenden Situation.
- Achten Sie auf eine gute Selbstfürsorge. Nehmen Sie zur emotionalen Entlastung Unterstützung in Ihrem sozialen Umfeld, bspw. bei Familie und Freund*innen, oder ein Beratungsgespräch in Anspruch.
An der Universität Bamberg setzen wir uns gemeinsam für ein wertschätzendes und sensibles Arbeits- und Studienumfeld ein. Hierzu ist es wesentlich, auch das eigene Verhalten zu reflektieren und Rückmeldungen zu eigenem grenzverletzendem Verhalten ernst zu nehmen.
Beachten Sie hierbei folgende Aspekte:
- Offenheit und Sensibilität: Nehmen Sie Hinweise auf eigenes diskriminierendes Verhalten stets ernst und begegnen Sie diesen mit Offenheit. Wenn Sie unsicher sind, ob Sie diskriminiert haben, wenden Sie sich an eine Beratungsstelle, um über die Situation zu sprechen und sich ggf. professionell beraten zu lassen. Seien Sie gegenüber der Person, die die Anschuldigung vorbringt, sensibel und respektvoll. Bagatellisieren Sie die Situation nicht.
- Selbstreflexion und Perspektivwechsel: Nehmen Sie sich Zeit und Raum, um über Ihr Verhalten in der betreffenden Situation nachzudenken. Was genau ist passiert? Wie hat sich Ihr Verhalten auf die andere Person ausgewirkt? Fühlen Sie sich empathisch in die andere Person ein und versuchen Sie, deren Position und Wahrnehmungen zu verstehen.
- Gespräch suchen und entschuldigen: Sprechen Sie mit der Person, die Ihnen grenzverletzendes Verhalten vorwirft. In einem offenen und wertschätzenden Gespräch können Fragen geklärt, eventuelle Missverständnisse ausgeräumt und ein sensibler, konstruktiver Umgang mit der Situation gefunden werden. Wenn Sie sich einer Person gegenüber diskriminierend verhalten haben, entschuldigen Sie sich und passen Sie Ihr Verhalten an.
- Änderung des Verhaltens: Überlegen Sie, wie Sie Ihr Verhalten in ähnlichen, zukünftigen Situationen anpassen können. Nutzen Sie Möglichkeiten der Weiterbildung und Reflexion, um Ihr Bewusstsein für grenzverletzendes Verhalten zu schärfen.
- Haltung annehmen: Informieren Sie sich über Diskriminierung und die Auswirkungen auf Betroffene. Engagieren Sie sich für ein sensibles Miteinander und seien Sie ein Vorbild für andere.
Es ist verständlich, dass Anschuldigungen von diskriminierendem und grenzverletzendem Verhalten starke Emotionen auslösen und zu Abwehr und defensiven Reaktionen führen können. Die Bereitschaft, aus Fehlern zu lernen und sich persönlich weiterzuentwickeln sind entscheidende Schritte bei einem diskriminierungssensiblen Miteinander an unserer Universität. Nehmen Sie daher Feedback über eigenes Fehlverhalten immer ernst. Wir möchten Sie ermutigen, bei Bedarf Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
Ein sensibler Umgang mit Diskriminierung und Grenzüberschreitung ist ein Zeichen von Führungsqualität. Wenn Sie Grenzüberschreitungen erkennen oder sich Studierende oder Mitarbeitende an Sie wenden und um Hilfe bitten, müssen Sie tätig werden.
Beachten Sie hierbei folgende Aspekte:
- Bewahren Sie Ruhe. Seien Sie einfühlsam und hören Sie zu.
- Nehmen Sie Schilderungen von Grenzverletzungen, Diskriminierungen und Belästigungen immer ernst. Grenzverletzendes Verhalten darf nicht toleriert, bagatellisiert oder ignoriert werden.
- Behandeln Sie alle Gespräche vertraulich.
- Überlegen Sie gemeinsam mit der betroffenen Person, welche weitere Unterstützung benötigt wird.
- Initiieren Sie keine weiteren Schritte ohne das Einverständnis der betroffenen Person. Die betroffene Person entscheidet, welche Schritte unternommen werden sollen. Ermutigen Sie die Person, bei einer fachlich geeigneten Stelle Beratung und Unterstützung in Anspruch zu nehmen.
- Ergreifen Sie - sofern notwendig - Maßnahmen zum Schutz der betroffenen Person.
- Wenn Sie sich nicht sicher sind, wie Sie sich in einer solchen Situation verhalten sollen, wenden Sie sich gern an die Antidiskriminierungsstelle oder eine andere Beratungsstelle.
- Seien Sie für Studierende und Mitarbeitende ein Vorbild für faires und Grenzen-wahrendes Verhalten. Fördern Sie ein offenes, wertschätzendes und respektvolles Arbeits- und Studienklima.
Weiterführende Informationen zu Antidiskriminierung an Hochschulen
Netzwerk “Antidiskriminierung an Hochschulen” (Webseite)
Publikationen des Antidiskriminierungsverbands Deutschlands:
- “Antidiskriminierungsberatung in der Praxis. Die Standards des advd ausbuchstabiert.” (Publikation)
- “Antidiskriminierung an Hochschulen – Lernen, Vernetzen, Handeln” (Publikation)
Publikationen der Antidiskriminierungsstelle des Bundes:
- “Bausteine für einen systematischen Diskriminierungsschutz an Hochschulen” (Publikation)
