FAQs - Masterstudium Survey-Statistik


Hier finden Sie häufig auftretende Fragen und deren Antworten. Bitte beachten Sie, dass Aussagen der Studienberatung keine rechtsverbindliche Wirkung haben!

Rechtsverbindlich sind die Auskünfte des Prüfungsausschusses, sowie die studiengangsbezogenen Ordnungen.

 

    Welche Voraussetzungen muss ich erfüllen, um zum Master zugelassen zu werden?

    Der Studiengang richtet sich an Studieninteressierte mit einem Hochschulabschluss der Fachrichtungen Sozialwissenschaften, Mathematik, Wirtschaftswissenschaften, Psychologie oder einem anderen für die Statistik relevanten Fachbereich mit der Gesamtnote von mindestens "gut" (2,5) und Kenntnissen in Statistik/quantitativen Methoden im Umfang von 30 ECTS-Punkten oder Kenntnissen in Statistik/quantitativen Methoden im Umfang von mindestens 50 ECTS-Punkten und einer Durchschnittsnote von mindestens 2,5 für die berücksichtigten Module.
     

    Welche Veranstaltungen/Module werden im Rahmen der Zulassungsvoraussetzungen bei den 30 ECTS (bzw. 50 ECTS) berücksichtigt?

    Alle Kurse mit Bezug zu quantitativen Methoden, Statistik, computergestützter Statistik (R, SPSS, STATA) und Mathematik, ebenso wie Abschlussarbeiten mit eindeutig quantitativem Bezug können berücksichtigt werden. Daneben sind auch Module aus der Informatik mit Bezug zur Mathematik/Datenanalyse sowie Programmiersprachen die zur Datenanalyse dienen (Python/SQL, etc.) relevant.

    Falls aus dem Modultitel der Statistik- oder Methodenbezug nicht deutlich hervorgeht, wird darum gebeten, einen Auszug aus dem Modulhandbuch mit vorzulegen. Außerdem sollten die Module, die für die Anerkennung der 30 ECTS (bzw. 50 ECTS) in Frage kommen könnten, bereits farblich markiert werden.
     

    Was kann im Rahmen der 30 ECTS (bzw. 50 ECTS) nicht berücksichtigt werden?

    Nicht berücksichtigt werden qualitative Module, unbenotete Praktika und Tätigkeiten als studentische Hilfskraft/Tutor-Tätigkeiten.
     

    Was kann ich tun, um fehlende ECTS-Punkte zu erbringen?

    Sollten Sie die erforderlichen ECTS-Punkte im Rahmen Ihres Studiums weder im regulären Studienverlauf noch als freiwilliges Zusatzfach erbringen können, besteht die Möglichkeit an der Universität Bamberg ein Modulstudium zu absolvieren. Dort können Sie entsprechende Veranstaltungen (z.B. Grundlagen der Ökonometrie, Multivariate Verfahren,...) belegen. Auch im Rahmen einer Summer School können fehlende ECTS-Punkte erworben werden.
     

    Kann ich mich bereits zum Masterstudium bewerben, auch wenn noch nicht alle Prüfungen zum erfolgreichen Bachelorabschluss vorliegen?

    Ja, dies ist möglich. Zum Zeitpunkt der Bewerbung müssen aber alle Leistungen der für die Zulassung erforderlichen 30 ECTS dokumentiert vorliegen, d.h. diese Module müssen bereits abgeschlossen sein.
     

    Welche Fristen muss ich bei einer Bewerbung/Einschreibung beachten?

    Der Zulassungsprozess nimmt ca. zwei Wochen in Anspruch, weshalb eine Bewerbung bis spätestens zwei Wochen vor Ende der Immatrikulationsfrist des jeweiligen Semesters eingereicht werden sollte.
     

    Welche Unterlagen muss ich mit der Bewerbung zum Masterstudium einreichen?

    Bachelorabschlusszeugnis oder Transcript of Records, ausgedrucktes Online-Bewerbungsformular, Lebenslauf und das Zeugnis über die Hochschulreife.
     

    Was kann ich tun, wenn mir zum Zeitpunkt der Bewerbung mein Bachelorabschlusszeugnis noch nicht vorliegt?

    Sie bewerben sich mit Ihrem Transcript of Records. Es wird Ihr Notendurchschnitt auf Grundlage Ihrer bisher erbrachten Leistungen berechnet und Sie erhalten bei erfolgreicher Bewerbung eine vorläufige Zulassung.
     

    Wie viele Studienplätze stehen zur Verfügung?

    Derzeit gibt es keine Beschränkung.
     

    Wer hilft mir bei Problemen im Zuge meiner Onlinebewerbung?

    Wenden Sie sich in diesem Fall bitte an die Studierendenkanzlei.

    Wer beantwortet meine Fragen im Hinblick auf die Organisation des Praktikums?

    Organisatorische Fragen können per Email an miss(at)uni-bamberg.de gesendet werden.
     

    Wer ist zuständig für die Genehmigung von Praktikumsstellen und die Anerkennung des Praktikums?

    Die Zuständigkeit für die Genehmigung von Praktikumsstellen und Praktika sowie für die abschließende Anerkennung des Praktikums, wenn der Bericht vorliegt und die Praktikumsstelle im Vorfeld der Absolvierung an der Universität Bamberg genehmigt worden ist, obliegt dem Studienbeauftragten oder der Fachstudienberatung.

    Weitere Informationen finden Sie hier.
     

    Wie viel Zeit muss ich im Vorfeld einplanen, um sicher gehen zu können, dass mein Praktikumsplatz von der Otto-Friedrich-Universität Bamberg vor Praktikumsbeginn anerkannt wird?

    Eine Kontaktaufnahme mit der zuständigen Stelle sollte mindestens vier Wochen vor Praktikumsbeginn erfolgen, um mit einer rechtzeitigen Rückmeldung vor Praktikumsbeginn rechnen zu können.
     

    Wo kann ich mein Praktikum absolvieren?

    Im Masterstudiengang Survey-Statistik können Sie Ihr Praktikum entweder in einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, in der amtlichen Statistik oder an anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen absolvieren.

    Grundsätzlich bedarf die Wahl der Praktikumsstelle einer vorherigen Zustimmung durch den Prüfungsausschuss (Ausnahme: nachträgliche Anerkennung eines Praktikums). Schildern Sie in Ihrem Antrag stichpunktartig die Gegebenheiten der Praktikumsstelle, wenn die Praktikumsstelle nicht bereits vom Prüfungsausschuss Survey-Statistik (pa.ma-miss(at)uni-bamberg.de) anerkannt ist. Bereits anerkannte Praktikumsstellen können zu den Sprechstundenzeiten des Studiengangsbeauftragten eingesehen werden.
     

    Kann ich das Praktikum auch in Teilzeit absolvieren, z.B. auch am Wochenende?

    Grundsätzlich sind studienbegleitende Teilzeitpraktika möglich. Eine Aussage darüber, ob Ihre Arbeitszeit am Wochenende liegt, trifft die Prüfungs- und Studienordnung nicht. Allerdings sollten Sie mit dem/der Betreuer/in des Praktikums in Verbindung stehen.
     

    Gibt es die Möglichkeit, ein Praktikum bzw. Forschungsprojekt an einem Lehrstuhl oder Institut einer Universität zu absolvieren?

    Ja, dies ist möglich. Die dortige Bewerbung erfolgt wie an einer „externen“ Praktikumsstelle.
     

    Was ist der Unterschied zwischen einem Forschungsprojekt und einem Praktikum?

    Bei einem Praktikum handelt es sich um eine Forschungs- oder Praxistätigkeit und sie kann entweder in einem privatwirtschaftlich organisierten Unternehmen, in der amtlichen Statistik oder an anderen öffentlichen Forschungseinrichtungen absolviert werden. Dabei handelt es sich im Sinne des §22 Abs. 1 Satz 2 MiLoG um ein Pflichtpraktikum mit einem Arbeitsumfang von 240 bzw. 480 Stunden.

    Ein Forschungsprojekt beinhaltet die Mitarbeit an einem geeigneten Forschungsprojekt der Universität Bamberg oder einer ihrer Kooperationspartner. Wenngleich das Forschungsprojekt eher projektbezogen ist, soll sich der zeitliche Umfang an 240 bzw. 480 Stunden orientieren.
     

    Welche Unternehmen und Einrichtungen in Bamberg und Umgebung bieten Praktikumsplätze an?

    Sie finden mögliche Unternehmen und Einrichtungen unter Jobportale für "MiSSianer". Eine Liste der potentiellen Praktikumsplätze in Bamberg und Umgebung kann zu den Sprechstundenzeiten des Studiengangsbeauftragten am Lehrstuhl für Statistik und Ökonometrie eingesehen werden.
     

    Kann die Belastung durch Lehrveranstaltungen sowie Studien- und Prüfungsleistungen während des Praktikums reduziert oder aufgehoben werden?

    Da ein Praktikum i.S. von Art. 48 S. 2 des Bayerischen Hochschulgesetzes (BayHSchG) als „wichtiger Grund“ gilt, kann eine Befreiung von der Verpflichtung zu einem ordnungsgemäßen Studium („Beurlaubung“) für den Zeitraum in dem das Praktikum und/ oder Forschungsprojekt abgeleistet wird, gewährt werden. 
     

    Wann soll das Praktikum im Masterstudiengang geleistet werden?

    Das Praktikum bzw. Forschungsprojekt sollte im Vollzeitstudiengang vor oder nach dem 3. Semester im Rahmen eines Urlaubssemesters oder studienbegleitend absolviert werden. Im Teilzeitstudiengang kann die Forschungs- und Praxistätigkeit auch berufsbegleitend vor dem 4. Semester abgeleistet werden: entweder studienbegleitend oder als Block in den Semesterferien.

    Die Anerkennung von Forschungsprojekt- oder Praktikumsleistungen, die bereits vor Beginn des Studiengangs Master Survey-Statistik absolviert wurden ist nicht möglich!
     

    Ist es für berufstätige Studierende oder Teilzeitstudierende möglich, das Praktikum in der eigenen Arbeitsstelle zu absolvieren?

    Ja, jedoch müssen die allgemein gültigen Anforderungen einer geeigneten Praktikumsstelle erfüllt sein, d.h. es muss u.a. ein fachspezifischer Betreuer vorhanden und ein Praktikumsbericht zu einem vereinbarten spezifischen Thema abgefasst werden.
     

    Gibt es für andere Berufsgruppen Möglichkeiten der Anerkennung von Vorleistungen?

    Nein. Das Praktikum muss im Laufe des Masterstudiengangs nach erfolgter Immatrikulation im Master Survey-Statistik erfolgen. Empfehlenswert ist zudem im Vorfeld des Praktikums einen einschlägigen Einblick in verschiedene Modulgruppen und diverse Studienmodule der Survey-Statistik gewonnen zu haben, bevor ein wirklich gewinnbringendes und anspruchsvolles Praktikum bzw. Forschungsprojekt absolviert werden kann.

    Welche Module können im Bereich Anwendung in Modulgruppe 5 belegt werden?

    Die Auswahl an Masterstudiengängen, aus denen Wahlpflichtmodule belegt werden können, kann der Prüfungs- und Studienordnung entnommen werden. Die Belegung eines Moduls sollte zuvor mit dem jeweiligen Dozenten abgesprochen werden.

    Muss ich zum Zeitpunkt der Abgabe der Masterarbeit immatrikuliert sein?

    Ja, die Masterarbeit muss spätestens 6 Monate vor Ende der Höchststudienzeit angemeldet werden.
     

    Ich schreibe gerade meine Abschlussarbeit. Muss ich mich noch für das kommende Semester bei der Studentenkanzlei zurückmelden, wenn ich mir nicht sicher sein kann, dass die Note noch im gleichen Semester vorliegt?

    Es zählt der Zeitpunkt der Abgabe, nicht der endgültigen Benotung.
     

    Wer kann meine Masterarbeit betreuen?

    Hierfür kommen Herr Prof. Dr. Aßmann, Frau Prof. Dr. Leucht, Herr Prof. Dr. Schmid, Herr Dr. Meinfelder und Herr Dr. Messingschlager in Frage. Bei fachfremden Lehrstühlen bedarf es der Zustimmung durch den Prüfungsausschuss. Grundsätzlich werden Betreuungen durch Frau Prof. Dr. Engelhardt-Wölfler und Herrn Prof. Dr. Trappmann genehmigt.
     

    Muss ich mir selbst ein Thema suchen?

    Studierende sollten grundsätzlich selbst ein Teilgebiet auswählen, in dem sie ihre Abschlussarbeit schreiben möchten.
     

    Gibt es ein Kolloquium zur Masterarbeit?

    Im Rahmen der Masterarbeit findet ein Kolloquium statt (in der Regel ein Vortrag im Statistisch-Ökonometrischen Hauptseminar).
     

    Gibt es die Möglichkeit, eine externe Masterarbeit in Kooperation mit einem Unternehmen zu schreiben?

    Externe Masterarbeiten, die z.B. auf einem Praktikum in einem Unternehmen oder einer Forschungseinrichtung aufbauen, sind gerne gesehen.

    Ich würde gerne einen Auslandsaufenthalt absolvieren. Welche Möglichkeiten gibt es?

    Derzeit gibt es zwei Erasmus-Plätze pro Semester an der Universität Florenz. Genauere Informationen zur Bewerbung etc. entnehmen Sie bitte den Seiten des akademischen Auslandsamtes. Daneben besteht die Möglichkeit auf Eigeninitiative ins Ausland zu gehen. In beiden Fällen empfehlen wir dringend, vor dem Auslandsaufenthalt Kontakt mit dem Studiengangsbeauftragten aufzunehmen, um Fragen bzgl. der Anrechnung zu klären.
     

    Ich bin ausländischer Studienbewerber und meine Muttersprache ist nicht Deutsch. Was muss ich bei der Bewerbung beachten?

    Ausländische Studienbewerber deren Muttersprache nicht Deutsch ist und die keine Abschluss an einer deutschen Universität gemacht haben, müssen bei der Bewerbung das Sprachzertifikat C2 in Deutsch nachweisen. Falls Sie B2 oder C1 Niveau nachweisen können, wenden Sie sich bitte an das Auslandsamt. In diesem Fall kann Ihnen nach bestandener DSH-Prüfung ebenfalls der Zugang zum Masterstudium genehmigt werden.

    Die Anerkennung/Zertifizierung von Zeugnissen und Abschlüssen erfolgt über die Studierendenkanzlei.


    Ich werde demnächst an eine ausländische Partneruniversität gehen. Welche Module kann ich mir anrechnen lassen?

    Bitte lassen Sie sich die inhaltliche Äquivalenz/Anrechenbarkeit vor Erbringung der Leistung bestätigen. Das Formular für Learning Agreements finden sie hier.
     

    Ich möchte mir Module anrechnen lassen, die ich im Ausland erbracht habe. Wie funktioniert die Notenumrechnung?

    Bitte wenden Sie sich hierfür an den Prüfungsausschuss des Masterstudiengangs Survey-Statistik.
     

    Ich habe meinen Bachelorabschluss im Ausland erworben und interessiere mich jetzt für ein Studium in Survey-Statistik. Kann ich mich für diesen Studiengang bewerben?

    Siehe FAQs zu Bewerbung und Zulassung. Ausländische Studierende werden außerdem gebeten, sich zur Absprache der notwendigen Sprachkenntnisse mit der Studierendenkanzlei in Verbindung zu setzen. Generelle Informationen für ausländische Studierende finden Sie hier.

    Ich habe eine Prüfung geschrieben und nicht bestanden. Muss ich die Prüfung zum nächsten regulären Prüfungstermin wiederholen?

    Die Prüfung muss zwar zum nächstmöglichen Termin wieder angeboten werden, allerdings besteht keine Zwangsanmeldungspflicht. Es erfolgt somit keine automatische Prüfungsanmeldung in FlexNow für den nächsten regulären Prüfungstermin.
     

    Wie oft darf ich eine Prüfung wiederholen?

    Eine nicht bestandene Modulprüfung oder Modulteilprüfung kann bis zum Ende der Höchststudiendauer zu einem regulären Prüfungstermin und ohne Beschränkung der Anzahl der Fehlversuche wiederholt werden (siehe Prüfungs- und Studienordnung).
     

    Ich habe festgestellt, dass mir ein bestimmtes Wahlpflichtmodul widererwarten doch nicht liegt. Kann ich das Modul wechseln?

    Auch bei Nichtbestehen eines Wahlpflichtmoduls kann stattdessen ein anderes Wahlpflichtmodul belegt und eingebracht werden.
     

    Werden Prüfungen, die ich nicht bestanden habe im Zeugnis aufgeführt? Werden freiwillige Zusatzleistungen im Zeugnis aufgeführt?

    Im Zeugnis werden sie nicht aufgeführt, aber man kann sich in FlexNow ein Transcript of Records mit oder ohne Fehlversuche erstellen lassen.
     

    Kann ich bereits im Bachelorstudium Mastermodule belegen und diese in meinem späteren Masterstudium anrechnen?

    Ja, Module aus dem Masterstudium, die bereits im Bachelorstudium absolviert wurden, können angerechnet werden.
     

    Ich habe den Studiengang gewechselt. Wo kann ich mir die bisherigen Leistungen anrechnen lassen?

    Wenden Sie sich hierfür bitte mit Ihrem vorab ausgefüllten Formular zur Anrechnung von Prüfungsleistungen an Herrn Michael Bergrab.
     

    Ich habe den Studiengang gewechselt. Wie funktioniert die Einstufung in das richtige Semester?

    Siehe hierfür Prüfungs- und Studienordnung.
     

    Kann ich im Masterstudium auch Bachelormodule belegen?

    Grundsätzlich nicht, außer wenn das betreffende Modul auch Bestandteil eines Masterstudienganges der Otto-Friedrich-Universität Bamberg ist.
     

    Es wird eine Vielzahl von Kursen bei der VHB (www.vhb.org) angeboten. Welche Kurse kann ich mir anerkennen lassen?

    Die Anrechnung von Kursen ist grundsätzlich möglich, sollte aber mit dem Prüfungsausschuss abgesprochen werden.
     

    Ich war bei den Einführungstagen (EETs) leider verhindert und habe jetzt keinen Stundenplan erstellt. Welche Kurse soll ich im ersten Semester am besten belegen?

    Informationen hierzu finden Sie im frei zugänglichen VC-Kurs Masterstudiengang Survey Statistik.