Masterarbeit Survey Statistics and Data Analysis

Organisation vor Beginn der Masterarbeit

 

Zulassung

Die Zulassung zur Modulprüfung Masterarbeit setzt voraus, dass mindestens 60 ECTS-Punkte erworben wurden (es zählt der Zeitpunkt der Anmeldung).

 

Themenfindung

Mögliche Themen für die Masterarbeit finden Sie auf der verlinkten Seite im Dokument "Mögliche Masterarbeitsthemen". Auch eigene Themenvorschläge sind möglich. Bevorzugt sollten drei Themenvorschläge zur Ankündigung eingereicht werden. Eine genaue Fragestellung und Vorgehensplanung ist noch nicht notwendig und kann nach der Ankündigung mit dem Betreuer/der Betreuerin erarbeitet werden.

 

Zusammenarbeit mit einem externen Unternehmen/Institut etc.

Die Masterarbeit kann alternativ auch bei einem externen Unternehmen oder Forschungsinstitut geschrieben werden. 

Dabei ist zu beachten:

  • Das Thema muss Bezug zu den Inhalten des Studiengangs aufweisen und wissenschaftlichen Standards entsprechen. Rein unternehmensspezifische Forschung ohne verallgemeinerbare Erkenntnisse erfüllt dieses Kriterium nicht.
  • Neben einem universitären Gutachter sollte auch ein externer Ansprechpartner auf Unternehmens- bzw. Institutsseite vorhanden sein.
  • Das Personal des Fachbereichs ist nicht für die Universität zeichnungsberechtigt, weswegen so genannte NDAs (Non-disclosure agreements) nicht unterschrieben werden können. Die Arbeit kann lediglich bei der Abgabe mit einem Sperrvermerk versehen werden.

 

Ankündigung

Die Masterarbeit muss zu Beginn des geplanten Semesters angekündigt werden (Deadline: Sommersemester 15. April und Wintersemester 15. Oktober). Einzureichen sind per Mail an abschlussarbeiten.stat-oek(at)uni-bamberg.de folgende Dokumente:

  • Fragebogen Masterarbeit (Dokument befindet sich hier(131.0 KB, 2 Seiten))
  • Leistungsübersicht
    • Benötigt wird die "Notenbescheinigung mit Fehlversuchen", die auf FlexNow abgerufen werden kann.
  • Motivationsschreiben

Mit Einhaltung der Ankündigungsfrist sichert sich der Prüfling die Verfügbarkeit eines Betreuers/einer Betreuerin zu. Werden die Unterlagen erst nach der Frist eingereicht, kann zwar die entsprechende Betreuung nicht mehr garantiert werden, ist aber in den meisten Fällen immer noch möglich.

 

Prüfer*in bzw. Betreuer*in

Als Prüfer*innen kommen u. a. Herr Prof. Dr. Aßmann, Frau Prof. Dr. Leucht, Herr Prof. Dr. Schmid, Herr Dr. Meinfelder und Frau Dr. Würz in Frage.

Nachdem die Dokumente zur Ankündigung der Masterarbeit vollständig eingereicht wurden, wird der Lehrstuhl einen passenden Prüfer/eine passende Prüferin ermitteln und dem Prüfling mitteilen. Wünscht der Prüfling eine bestimmte Person als Betreuung, kann er auch bereits zuvor Kontakt aufnehmen und dies Anfragen. Insbesondere wenn die Thematik in den Fachbereich von Frau Prof. Dr. Leucht oder Herrn Prof. Dr. Aßmann fällt ist dies zu empfehlen.

Auch eine Betreuung durch einen fachfremden Lehrstuhl ist möglich und sollte vorher mit diesem abgeklärt werden. Bei fachfremden Lehrstühlen bedarf es der Zustimmung durch den Prüfungsausschuss, die per Mail eingeholt werden kann. Grundsätzlich werden Betreuungen durch Frau Prof. Dr. Ute Schmid, Frau Prof. Dr. Engelhardt-Wölfler und Herrn Prof. Dr. Trappmann genehmigt.

Formal sind Prüfer*in und Betreuer*in die gleiche Person. Der Prüfer/die Prüferin kann jedoch für die primäre Betreuung auch eine(n) seiner Doktoranden/Doktorandinnen zur Verfügung stellen.

 

Anmeldung/ Antrag auf Zulassung

Nachdem ein/e Prüfer*in gefunden wurde, der/die sich zur Betreuung des gewünschten Themas der Masterarbeit bereiterklärt hat, kann die Masterarbeit angemeldet werden. Die Anmeldung kann jederzeit erfolgen und ist nicht auf die Vorlesungszeit beschränkt. Üblich ist eine Anmeldung nach ca. 1 Monat Einarbeitungszeit. Der Titel der Arbeit muss zur Anmeldung bereits feststehen und sollte nicht mehr geändert werden. Im Ausnahmefall kann der Titel jedoch durch Bestätigung des Prüfers/der Prüferin abgewandelt werden, wenn garantiert werden kann, dass der Inhalt der Arbeit gleich geblieben ist und das Thema dementsprechend nicht zurückgegeben wurde. Besonders wichtig ist, dass bei der Anmeldung schon alles vorliegt, was beantragt werden muss und nicht im persönlichen Machtbereich des Prüflings liegt. Hierzu zählt bspw. der Datenzugang oder Zugang zur benötigten Rechenleistung zur Verarbeitung großer Datenmengen.

Die nötigen Schritte zur Anmeldung der Masterarbeit an der Fakultät für Sozial- und Wirtschaftswissenschaften finden Sie hier.

Nach der Anmeldung erfolgt die Zulassung zur Masterarbeit inklusive Themenstellung und Betreuungsperson schriftlich seitens des Prüfungsausschusses an den Prüfling. Diese Mitteilung ist dem Betreuer/der Betreuerin vorzulegen. Mit Vorlage der Mitteilung wird vom Prüfer/von der Prüferin das Thema der Masterarbeit an den Prüfling ausgegeben, womit die Bearbeitungszeit von 6 Monaten beginnt.

 

Während der Bearbeitung der Masterarbeit

 

Bearbeitungshinweise

Auf der Rückseite der Thema-Bestätigung vom Lehrstuhl, befinden sich wichtige Bearbeitungshinweise für die Anfertigung von Masterarbeiten.

Weitere Tipps und Formatvorlagen befinden sich hier.

 

Bearbeitungszeit

Die Bearbeitungszeit der Masterarbeit beträgt 6 Monate. Beginn der Bearbeitungszeit ist die Ausgabe des Themas der Masterarbeit. Anschließend kann der Abgabetermin in FlexNow eingesehen werden. Die Arbeit kann um 4 Wochen verlängert werden. Genauere Informationen finden sich in der Studien- / Prüfungsordnung.

 

Kolloquium

Gegen Ende oder nach der Bearbeitungszeit ist eine Präsentation der Arbeit (ca. 30 Minuten Vortrag + ca. 15 Minuten Fragen) vorgesehen. Hierbei handelt es sich um eine "softe Verteidigung", die nicht in die Bewertung einfließt. Es soll dabei herausgestellt werden, dass der Prüfling seine Arbeit eigenständig verfasst hat und weitreichende Kenntnis im Rahmen seines Themas besitzt. Der mündliche Vortrag sollte mit Präsentationsfolien gestützt werden.

Die Standardplattform für die Präsentation ist das Statistisch-Ökonometrische Hauptseminar. Der semi-öffentliche Vortrag findet dabei vor dem Prüfer/der Prüferin sowie weiteren Studierenden und allgemein Interessierten statt. Die Anmeldung erfolgt wie alle anderen Kursanmeldungen auch, kann aber auch über Dr. Florian Meinfelder erfolgen. Ist das Statistisch-Ökonometrische Hauptseminar als Präsentationsplattform vorgesehen, muss der Vortrag innerhalb der Vorlesungszeit erfolgen. 

Wenn die Arbeit an einem anderen Lehrstuhl betreut wird, kann auch eine äquivalente Plattform, die der betreuende Lehrstuhl anbietet, genutzt werden. Der Prüfer/die Prüferin muss bei dem Vortrag anwesend sein.

Wird die Arbeit in Kooperation mit einem Institut oder Unternehmen geschrieben und ist gegen Ende der Arbeit ein Vortrag im Unternehmen vorgesehen, so ist es auch mit Absprache des Prüfers/der Prüferin möglich, das Kolloquium mit diesem Vortrag zu verbinden. In diesem Fall muss der Prüfer/die Prüferin bei dem Vortrag im Unternehmen anwesend sein. Hier ist auch ein Kolloquium außerhalb der Vorlesungszeit möglich.

 

Abgabe der Masterarbeit

Die Masterarbeit ist maschinenschriftlich und in deutscher oder englischer Sprache abzufassen und in zwei fest gebundenen Ausfertigungen beim Prüfungsamt einzureichen. Jeder gebundenen Ausfertigung ist eine elektronische Fassung der gesamten Arbeit im PDF-Format beizufügen. Auf schriftlichen Antrag kann der Prüfungsausschuss mit Zustimmung der Prüferin bzw. des Prüfers das Abfassen der Masterarbeit in einer anderen lebenden Sprache gestatten.

Wird die Masterarbeit nicht fristgerecht gemäß § 29 Abs. 4 abgegeben, gilt sie als mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet. Bei Übersendung der Masterarbeit mit der Post ist für die Wahrung der Frist das Datum des Poststempels maßgebend.

 

Nach Abgabe der Masterarbeit

 

Korrektur/Bewertung

Wird eine fristgerecht abgegebene Masterarbeit mit „nicht ausreichend“ (5,0) bewertet werden, so ist dies dem Prüfling in der Regel zwei Monate nach dem Tag der Abgabe mitzuteilen.

Stellt die Masterarbeit die letzte Modulprüfung bzw. Modulteilprüfung dar, soll die Beurteilung innerhalb von zwei Monaten nach Abgabe erfolgen.

Die Masterarbeit ist ein Modul mit 30 ECTS Punkten.

 

Hilfreiche Links für die Masterarbeit

 

Die auf dieser Seite zusammengefassten Informationen dienen nur zur besseren Übersicht für die Studierenden. Alle Angaben sind dabei ohne Gewähr. Bei prüfungsrechtlichen Angelegenheiten ist sich auf offizielle Dokumente (z.B. Prüfungsordnung) zu beziehen.