Einrichtung von Studiengängen

Strategische Gremienbefassung

Wissenswertes

In der ersten Gremienbefassung wird aus strategischer Sicht geprüft, ob der geplante Studiengang zum Angebot der Universität Bamberg passt und die zur Umsetzung des Konzepts erforderlichen Kapazitäten grundsätzlich vorhanden sind. Wenn die Einrichtung des Studiengangs von den Gremien befürwortet wird, kann das Verfahren fortgesetzt und die sich im folgenden Semester anschließende satzungsrechtliche Gremienbefassung vorbereitet werden.

Gremien

Die strategische Behandlung des Einrichtungsvorhabens erfolgt durch den Fakultätsrat, die Universitätsleitung und die Erweiterte Universitätsleitung.

Ansprechpersonen & Fristen

Die Koordination der strategischen Gremienbefassung erfolgt durch das QM-Team. Dieses meldet das Einrichtungsvorhaben bei den Gremien als TOP an und reicht die mit dem bzw. der Studiengangsverantwortlichen abgestimmten Sitzungsunterlagen bei den Gremien ein.

Wird die Einrichtung eines Studiengangs oder Teil-Studiengangs geplant, ist spätestens im Semester vor Beginn der ersten Gremienbefassung das QM-Team zu kontaktieren. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass die Gremienbefassung zur Einrichtung eines Studiengangs insgesamt drei Semester benötigt und die tatsächliche Aufnahme des Studienbetriebs frühestens in dem sich an die Gremienbefassung anschließenden Semester erfolgen kann.

Prozesse

Die überarbeiteten Prozesse zur Einrichtung von Studiengängen und Teil-Studiengängen werden alsbald im Prozessportal veröffentlicht.

Unterlagen