Einrichtung von Studiengängen

Wissenswertes

Im Semester nach der akkreditierungsrechtlichen Befassung kann die Aufnahme des Studienbetriebs erfolgen. 

Die reguläre Erstakkreditierung des Studiengängs erfolgt dann, in Übereinstimmung mit den Regelungen des Bayerischen Hochschulgesetzes, nach Aufnahme des Studienbetriebs und innerhalb der Regelstudienzeit. Näheres hierzu finden Sie hier.