Einrichtung von Studiengängen

Wissenswertes

Im Semester nach der akkreditierungsrechtlichen Befassung kann der Studienbetrieb aufgenommen werden. Vor Ablauf der Regelstudienzeit, gerechnet ab der Aufnahme des Studienbetriebs, erfolgt dann die reguläre Erstakkreditierung des Studiengangs.

Weitere Infomationen zum Akkreditierungsverfahren finden Sie hier.