Kommunikation und Vorbereitung
Kommunikation und Vorbereitung
Spätestens bis zum 15.02. bzw. 15.08. des Semester vor der satzungsrechtlichen Gremienbefassung:
- Universitätsinterne Kommunikation der geplanten Aufhebung
- Anmeldung der Aufhebung bei Satzungsreferat
Satzungsrechtliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur formalen Aufhebung des Studiengangs und dem Außerkraftsetzen der Prüfungsordnung
- Spätestens ein Semester vor Inkrafttreten der Aufhebung
Akkreditierungsrechliche Gremienbefassung
- Gremienbefassung zur Verlängerung der Akkreditierungsdauer
- Spätestens im Semester, in dem Akkreditierung endet
- Kann mit Semester der satzungsrechtlichen Befassung zusammenfallen
Wissenswertes
Die bzw. der Initiator:in der Aufhebung informiert zunächst insbesondere die folgenden Stellen über die geplante Aufhebung:
- Vizepräsident:in für Lehre und Studierende
- Studiengangsbeauftragte:r (falls Aufhebung nicht von dem:r Studiengangsbeauftragten initiiert wird)
- Dekan:in
- Studiendekan:in
- Fachschaften
- beteiligte Lehreinheiten.
Die genannten Stellen und Personen sind zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung zu informieren.
Ansprechpersonen & Fristen

Erste Ansprechperson im Fall einer geplanten Aufhebung ist das Satzungsreferat. In Rücksprache mit diesem ist die Aufhebung vorzubereiten und bei den zuständigen Gremien spätestens bis zum 15.02. für eine Behandlung im anschließenden Sommersemester und bis zum 15.08. für eine Behandlung im anschließenden Wintersemester anzumelden.
Genaue Informationen dazu, was in diesem Verfahrensabschnitt zu veranlassen ist, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).