Aufhebung von Studiengängen
Kommunikation und Vorbereitung
Wissenswertes
Die bzw. der Initiator:in der Aufhebung informiert zumindest die folgenden Stellen über die geplante Aufhebung:
- Vizepräsident:in für Lehre und Studierende
- Studiengangsbeauftragte:r (falls Aufhebung nicht von dem:r Studiengangsbeauftragten initiiert wird)
- Dekan:in
- Studiendekan:in
- Fachschaften
- beteiligte Lehreinheiten.
Die genannten Stellen und Personen sind zwei Semester vor dem geplanten Inkrafttreten der Aufhebung zu informieren.
Ansprechpersonen & Fristen

Erste Ansprechperson im Fall einer geplanten Aufhebung ist das Satzungsreferat. In Rücksprache mit diesem ist die Aufhebung vorzubereiten und bei den zuständigen Gremien spätestens bis zum 15.02. für eine Behandlung im anschließenden Sommersemester und bis zum 15.08. für eine Behandlung im anschließenden Wintersemester anzumelden.
Genaue Informationen dazu, was in diesem Verfahrensabschnitt zu veranlassen ist, finden sich im Zeitplan(490.5 KB).