Das Akkreditierungssystem

Das Verfahren der Akkreditierung an Universitäten und Hochschulen ist eine Folge der Unterzeichnung der sog. 'Bologna-Erklärung' vom 19. Juni 1999. Darin erklären sich die 30 unterzeichnenden Staaten dazu bereit, einen gemeinsamen europäischen Hochschulraum zu etablieren, um so europaweit einheitliche Standards an Hochschulen zu schaffen und die internationale Mobilität der Studierenden zu erleichtern. Um dies im Rahmen des deutschen Hochschulsystems zu unterstützen, hat der deutsche Gesetzgeber das Instrument der Akkreditierung gewählt. Dieses geht Hand in Hand mit der hochschulinternen Qualitätssicherung.