Präventionsangebote der Krankenkassen

Die Krankenkassen sind gesetzlich verpflichtet, einen Teil ihres Budgets für Präventionsmaßnahmen für ihre Versicherten aufzuwenden. Das Ziel dieser Primärpräventionsmaßnahmen ist, die Versicherten zu motivieren und zu befähigen, etwas für ihre Gesunderhaltung zu tun - unter anderem, um Erkrankungen vorzubeugen.

Dies kann geschehen, indem Projekte oder Angebote gefördert werden (z.B. Sportkurse oder bestimmte Themenvorträge über den Arbeitgeber oder einen anderen Veranstalter), oder durch eine finanzielle Unterstützung des Versicherten, wenn er an zertifizierten Präventionskursen teilnimmt. In Präventionskursen sollen neues Wissen und neue Fertigkeiten zur Gesunderhaltung erworben und später selbstständig weiter angewandt und in den (beruflichen) Alltag integriert werden.

Für die Übernahme von Kosten werden Qualitätskriterien nach dem Leitfaden Prävention überprüft. Dazu gehören u. a. die Qualifikation des Anbieters und die Wirksamkeit des Konzepts. Möchte eine versicherte Person finanzielle Unterstützung für einen Präventionskurs beantragen sind zwei Dinge entscheidend: 1. Dass der Kurs über eine anerkannte Stelle zertifiziert ist (bei den meisten Krankenkassen läuft das über die Zentrale Prüfstelle Prävention, ZPP) und 2., dass der oder die Versicherte nachgewiesenermaßen an mindestens 80% der Einheiten teilgenommen hat.

Förderungsfähige Präventionskurse stammen dabei immer aus einem der folgenden Themenfelder: Bewegung, Ernährung, Stressmanagement und Suchtprävention.

Bewegung:

  • Reduzierung von Bewegungsmangel durch gesundheitssportliche Aktivität
  • Vorbeugung und Reduzierung spezieller gesundheitlicher Risiken durch geeignete verhaltens- und gesundheitsorientierte Bewegungsprogramme

Ernährung:

  • Vermeidung von Mangel- und Fehlernährung
  • Vermeidung und Reduktion von Übergewicht

Stressmanagement:

  • Förderung von Stressbewältigungskompetenzen
  • Förderung von Entspannung (Progressive Relaxation, Autogenes Training - Grundstufe, Hatha Yoga, Thai Chi, Qigong)

Suchtprävention:

  • Förderung des Nichtrauchens
  • Gesundheitsgerechter Umgang mit Alkohol / Reduzierung des Alkoholkonsums

Auf den Internetseiten Ihrer Krankenkassen finden Sie die förderfähigen Kursangebote der Region.